Schützen & Erhalten - page 19

Schützen & Erhalten · März 2005 · Seite 19
DIE FACHBREICHE
Sachverständige
kehrswertgutachten des Gutach-
terausschusses für den Bereich
des Katasteramtes M. vom 30.
4. 1998 sollte ausweislich des
Kaufvertrages für die Verein-
barung des Kaufpreises maßgeb-
lich sein. Das auf Antrag der
Gemeinde B. erklärtermaßen zu
Verkaufszwecken erstellte Gut-
achten wies einen als angemes-
sen bezeichneten Kaufpreis von
DM 272.000,00 aus. Die Vorbe-
merkungen zum Gutachten ent-
halten folgenden Hinweis: Fest-
stellungen werden nur insoweit
getroffen, wie sie augenschein-
lich erkennbar und aus der Sicht
des Gutachterausschusses nach-
haltig wertrelevant sind; so
werden z.B. vorhandene Ab-
deckungen von Wand-, Boden-
und Deckenflächen nicht ent-
fernt, die Funktionsfähigkeit von
Fenstern, Türen, Heizung, Be-
leuchtung usw. nicht ausdrück-
lich geprüft und versteckte Män-
gel/Bauschäden, z.B. tierische
und pflanzliche Schädlinge,
Rohrleitungsfraß u.ä. möglicher-
weise nicht vollständig erfasst.
Im Haus T. Straße 9 wurden nur
zwei Wohnungen betreten, be-
sichtigt und vermessen.
Auf die mit diesem Sachver-
halt verbundene Gefahr der
Ungenauigkeit des Verkehrswert-
gutachtens wird ausdrücklich
hingewiesen“ (vgl. Bd. 1, Bl.
20).
Im Gutachten selbst wurde
dann festgestellt, dass bis auf
Schäden am Außenputz sowie
Schiefstellungen der Pfeiler im
Eingangsbereich keine wesent-
lichen Bauschäden und Baumän-
gel hätten festgestellt werden
können.
fall mit Hausbockkäfern vorliege.
Dieser Befall habe schon vor
1998 bestanden und hätte von
dem Gutachterausschuss bei
seiner Besichtigung im April bis
Juli 1998 erkannt werden müs-
sen. Die Schadensbeseitigung
werde DM 110.000,00 kosten.
Hiervon lasse sie sich einen
Abzug neu für alt in Höhe von
DM 22.000,00 anrechnen, so-
dass ein Schaden von DM
88.000,00 verbleibe.
Die Klägerin hat beantragt,
das beklagte Land zu verurtei-
len, an sie 44.993,00 EUR nebst
5% Zinsen über dem Basiszins-
satz seit dem 30. 7. 2000 zu
zahlen.
Das beklagte Land hat be-
antragt, die Klage abzuweisen.
Es hat behauptet, weder bei
der Besichtigung am 30. 7. 1998
noch bei einer vorausgegange-
nen Besichtigung des Hauses am
9. 7. 1998 durch zwei Mitar-
beiter der Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses seien ir-
gendwelche Anzeichen für den
Schädlingsbefall (Ausfluglöcher,
Nagsel) erkennbar gewesen. Das
Land hat daher den Schädlings-
befall zum Zeitpunkt der Besich-
tigungen bestritten. Der Sach-
verständige W. habe den Befall
ausweislich seines Gutachtens
nur nach intensiver Untersu-
chung festgestellt; hierzu sei der
Gutachterausschuss jedoch nicht
verpflichtet gewesen, insbeson-
dere habe er keine zerstören-
den Untersuchungen durchfüh-
ren dürfen. Seine Aufgabe sei
lediglich die Wertermittlung ge-
wesen, hierzu sei nur eine In-
augenscheinnahme des Objekts
erforderlich. Diese sei durchge-
führt worden und habe keine
Anzeichen für einen Schädlings-
befall ergeben.
Das Landgericht hat gemäß
Beschluss vom 5. 3. 2003 Be-
weis durch Vernehmung von
Zeugen und Anhörung des ge-
richtlichen Sachverständigen
Dipl.-Ing. S. erhoben. Zum Er-
gebnis der Beweisaufnahme wird
auf die Sitzungsniederschrift
vom 4. 6. 2003 Bezug genom-
men. Sodann hat die Kammer
die Berechtigung der Klage dem
Grunde nach festgestellt, weil
auf Grund der durchgeführten
Beweisaufnahme feststehe, dass
der Gutachterausschuss den
Schädlingsbefall habe erkennen
können. Dabei hat sie sich im
Wesentlichen auf die Ausführun-
gen des Sachverständigen S.
bezogen. Dieser hat bekundet,
dass der Schädlingsbefall ange-
sichts des Umfangs, wie er vom
sachverständigen Zeugen W.
bestätigt worden sei, bereits im
Jahre 1998 vorhanden gewesen
sei. Die Befallsdauer gab er mit
sechs bis acht Jahren, mögli-
cherweise sogar länger, an. Er
war der Meinung, dass er den
Befall seinerzeit entdeckt hät-
te; auch die Mitglieder des Gut-
achterausschusses hätten sei-
ner Meinung nach den Befall
erkennen müssen, auch wenn
sie keine Holzschutzsachverstän-
digen seien. Man könne bei dem
Die Klägerin hat, gestützt
auf das Privatgutachten W. vom
9. 6. 2000, behauptet, sie habe
bei der Sanierung im Jahre 2000
entdeckt, dass in einem Teil des
Dachstuhls ein erheblicher Be-
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