Schützen & Erhalten · September 2009 · Seite 25
Mein
Informations-
Portal:
Flüssigkunststoffe haben sich
in den vergangenen 30 Jahren
bei Bauwerksabdichtungen in
unterschiedlichen Bereichen
als Problemlöser bewährt.
Bereits Anfang der 1980er Jahre
wurden die Flüssigkunststoffe in den
Flachdachrichtlinien des Zentralver-
bandes des Deutschen Dachdecker-
handwerks e. V. und des Hauptver-
bandes der Deutschen Bauindustrie
e. V. erwähnt. In der Zwischenzeit
haben die Flüssigkunststoffe den
Weg in eine Vielzahl von nationalen
und internationalen Regelwerken
gefunden, die aufgrund der gewach-
senen Akzeptanz und Markbedeu-
tung zustande gekommen sind.
So haben sich z. B. die Flüssig-
kunststoffe bei der Bauwerksab-
dichtung im Dach- und Balkonbe-
reich erfolgreich durchgesetzt. Mit
der ETAG005 (Leitlinie für die Eu-
ropäische technische Zulassung für
flüssig aufzubringende Dachabdich-
tungen) ist es gelungen, neue Wege
hinsichtlich anforderungsgerechter
Systemlösungen aufzuzeigen. In der
ETAG005 werden Leistungsmerkmale
und Leistungsstufen im Hinblick auf
die Erfüllung der wesentlichen An-
forderungen definiert. Als Beispiel
werden hier Einstufungen im Bezug
auf die zu erwartende Nutzungsdau-
er in Jahren der Abdichtung vorge-
nommen, von W1 (5 Jahre) über W2
(10 Jahre) bis hin zu W3 (25 Jahre).
Die Einstufung der Flüssigkunst-
stoff-Abdichtung wird auf Grundlage
einer ETA (Europäisch technischen
Zulassung) vom Deutschen Institut
für Bautechnik (DIBt) auf Basis von
Prüfungen erteilt.
Aber auch in weiteren Berei-
chen der Bauwerksabdichtung, wie
z. B. im Parkhaus, zur Abdichtung
unter Gussasphalt oder zur Abdich-
tung im erdberührten Bereich (z. B.
WU- Betonfugen), haben die Flüs-
sigkunststoffe Einzug genommen.
Im Regelwerk spiegelt sich dies mit
einem allgemein bauaufsichtlichen
Prüfzeugnis (abP) für Bauwerksab-
dichtungen mit Flüssigkunststof-
fen wieder.
In der im Einvernehmen mit
den obersten Bauaufsichtsbehör-
den der Länder vom DIBt bekannt
gemachten Bauregelliste A, Teil 2
wird unter der laufenden Nummer
1.12 das Bauprodukt „Bauwerksab-
dichtungen mit Flüssigkunststoffen“
seit 12.12.2004 aufgeführt.
Flüssigkunststoffe mit einem
allgemein bauaufsichtlichen Prüf-
zeugnis (abP), nach o. g. Baure-
Industrie und Handel
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