Schützen & Erhalten · September 2009 · Seite 26
gelliste, sind für folgende Verwendungsberei-
che geeignet:
– Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchte
(Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstau-
endes Sickerwasser im Sinne der DIN 18195
Teil 4
– Bauwerksabdichtungen gegen nicht drücken-
des Wasser im Sinne der DIN 18195 Teil 5
– Bauwerksabdichtungen gegen von außen
drückendes Wasser und aufstauendes Sicker-
wasser im Sinne der DIN 18195 Teil 6. Die
Verwendung ist bis zu einer Eintauchtiefe
von 3 Metern zulässig.
– Bauwerksabdichtungen gegen von innen
drückendes Wasser im Sinne der DIN18195
Teil 7 (Füllwasser). Die Verwendung ist bis
zu einem Wasserdruck von 15m Wassersäule
(1,5Mpa) zulässig.
Über alle Bereiche hinweg, sollen Bauwerksab-
dichtungen die Bausubstanz langfristig und si-
cher vor dem Eindringen von Feuchtigkeit schüt-
zen und eine lange Nutzungsdauer des Bauwerks
gewährleisten.
Industrie und Handel
Flüssigkunststoffe zeichnen sich durch eine
sehr gute Haftung an verschiedensten Untergrün-
den, einen hohen mechanischen Widerstand und
eine gute Dauerbeständigkeit gegen eine Vielzahl
von Medien sowie Umwelteinflüssen aus.
Flüssigkunststoff von Triflex ist werkseitig so
thixotropiert, dass er selbst an senkrechten Flächen
problemlos haftet und nicht abgleiten kann.
In das flüssig aufgebrachte Abdichtungsharz wird eine Spezialfliesarmierung eingebunden.
Gleichzeitig zur mechanischen Beständigkeit
besitzen diese Abdichtungen die notwendige
Elastizität, um bauwerksbedingte Bewegungen
sicher aufzunehmen. Durch das geringe Flächen-
gewicht und die geringe Aufbauhöhe sind Flüs-
sigkunststoff-Abdichtungen ein idealer Partner,
insbesondere in der Sanierung.
Weitere Argumente für Flüssigabdichtun-
gen sind zum Beispiel, dass selbst komplizierte
Details handwerksgerecht und sicher abgedich-
tet werden können, egal welche Geometrie das
Bauteil hat, der flüssig applizierte Kunststoff
schmiegt sich wie eine zweite Haut dem Unter-
grund an. Bei Flüssigkunststoffabdichtungen
auf Basis von Polymethylmethacrylat (PMMA)
kommen noch die schnellen Regenfestigkeiten
(30Min.) und Aushärtungszeiten (ca. 45Min.)
hinzu.
Mehrere Gründe, warum sich dieser Werkstoff
seinen Platz in der Abdichtungswelt und letztlich
auch in den Regelwerken „erarbeitet“ hat.
Triflex Beschichtungssysteme GmbH & Co.KG,
Karlstraße 59, 32423 Minden,
WU-Betonfugen werden langzeitsicher mit
Triflex abgedichtet.
Neuerungen
Technische Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) und Technische Regeln für
Betriebssicherheit (TRBS)
Service
Rahmenvereinbarung zur mobilen
Zeiterfassung
Im Mitglieder-Bereich der DHBV-
Homepage können Sie sich ab sofort
über die Neuerungen in den TRGS
und TRBS informieren.
Allgemeines für die Handhabung
der Infoline:
Im Mitglieder-Bereich der DHBV-
Homepage finden Sie in der Infoline
des ZDB unter Technik – Allgemein
– die Bereiche „Gefahrstoffe“ und
„Betriebssicherheit“. Beide Berei-
che sind dabei ähnlich struktu-
riert. Zunächst finden Sie dort alle
betreffenden Gesetze und Verord-
nung einschließlich diverser Leit-
fäden etc.
Weiter finden Sie unter einem
eigenständigen Punkt dann alle für
die Bauwirtschaft relevanten und
existierenden TRGS bzw. TRBS. Zu-
nächst wird in den beiden Bereichen
als Übersicht die jeweilige Struktur
der Technischen Regeln erläutert.
Danach finden Sie alle TRGS bzw.
TRBS im pdf-Format im Originaltext.
Die jeweiligen Dateien sind dabei in
sich umfangreich verlinkt.
Die VIRTIC GmbH bietet Dienst-
leistungen im Bereich mobile Zei-
terfassung und Ortung sowie des
Projektcontrollings an.
Voraussetzung zur Nutzung die-
ser Dienstleistungen ist je ein Mo-
biltelefon für die Mitarbeiter auf der
Baustelle und ein Internet-PC. Die
mittels Handy übertragenen Daten
stehen sofort online zur Verfügung
und damit zeitnah zur Auswertung
bereit.
Die Mitglieder des DHBV erhal-
ten bei Abschluss eines Vertrages
mit der VIRTIC GmbH folgende Ver-
günstigung: Auf die Einrichtungs-
gebühr sowie auf die monatlichen
Gebühren wird pauschal ein Rabatt
von 15% auf den Ausgangspreis
gewährt.
Weiter wird je nach Anzahl der
Nutzer ein zusätzlicher Rabatt in
folgender Höhe gewährt:
– 10–20 Nutzer: 8% je Nutzer
– 21–30 Nutzer: 12% je Nutzer
– 31–50 Nutzer: 15% je Nutzer
– 51–100 Nutzer: 20% je Nutzer
– mehr als 100 Nutzer: 25% je
Nutzer
Die VIRTIC GmbH ist verpflichtet,
sich die Verbandszugehörigkeit
des Unternehmens zu einem Mit-
gliedsverband des ZDB bestätigen
zu lassen.
Fotos: Triflex