Schützen & Erhalten - page 23

Schützen & Erhalten · Juni 2012 · Seite 23
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Rechtsberatung
Mediation hilft dem
Bauhandwerk
Außergerichtliche Hilfe bei
Rechtsstreitigkeiten
Im Baubereich kommt es oft zu Konflikten
und Auseinandersetzungen, weil hier, wie in
keiner anderen Branche, die Zahl der an einem
Projekt Beteiligten erheblich ist. Probleme kön-
nen in sämtlichen Vertragsverhältnissen des
Projektes auftreten und unter Umständen das
gesamte Bauvorhaben verzögern. Dabei geht
es meistens nicht nur um Geld, vielmehr auch
um Mängelbehauptungen und Schadenersatz-
forderungen.
Die Beteiligten reagieren hierauf oft mit per-
sönlicher Betroffenheit. Der Architekt erwartet
zum Beispiel die nötige Anerkennung für seine
schöpferische Idee, der ausführende Handwer-
ker die Würdigung der Qualität seiner erbrach-
ten Leistung. Ist die Kommunikation gestört,
weil Beleidigungen, Herabwürdigungen sowie
unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen
im Raum stehen, wird eine sachliche Klärung
der vermeintlichen Mängel zunehmend schwie-
riger. Münden die Auseinandersetzungen dann
in einem Rechtstreit, spielen die subjektiven
Empfindungen erst recht keine Rolle, da die
Entscheidung in einem Gerichtsverfahren auf
Tatsachen und Beweisen basiert.
Hier setzt nunmehr die Mediation an.
Mediation ist eine professionelle Verhand-
lungs- und Vermittlungsmethode, die eine außer-
gerichtliche Konfliktlösung zum Ziel hat. Hierbei
versuchen die Parteien unter Einbeziehung eines
neutralen Dritten aktiv und eigenverantwortlich
gemeinsam eine Problemlösung zu erarbeiten.
Dies geschieht freiwillig in einem vertraulichen,
nichtöffentlichen Verfahren. Der Mediator fun-
giert lediglich als Moderator. Er entscheidet
nicht, wer Recht hat.
Die Zivilprozessordnung enthält seit einigen
Jahren die Ermächtigung des Gerichts, den Par-
teien in geeigneten Fällen eine außergerichtliche
Streitschlichtung vorzuschlagen und das Verfah-
ren auszusetzen (§ 278 Abs. 5 Satz 2 ZPO). Bei
verschiedenen deutschen Landgerichten und an
sämtlichen Verwaltungsgerichten in Nordrhein-
Westfalen werden dafür besonders geschulte Gü-
terichter eingesetzt.
Demgegenüber haben die Rechtsanwalts-
kammer Köln (RAK) und der Kölner Anwaltver-
ein (KAV) mit Unterstützung von NRW-Justiz-
ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter einen
anderen Ansatz entwickelt. Die Besonderheit
des Kölner Projekts besteht darin, dass die Me-
diationen nicht von Richtern,
sondern von Anwälten durch-
geführt werden. Als Mediatoren
stehen derzeit bereits etwa 50
dazu fortgebildete Anwälte
mit verschiedenen Spezialisie-
rungen bereit.
Die Anwälte der streiten-
den Parteien werden von Be-
ginn an in die Mediation ein-
bezogen. Am Anfang der Medi-
ationssitzung werden sie vom
Mediator gebeten, das aus ihrer
Sicht Wesentliche zum Sach-
und Streitstand vorzutragen.
So sind sie Mitgestalter und können durch die
Mediation nicht übergangen werden, was im Hin-
blick auf das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen
und ihren Mandanten ein wichtiger Aspekt ist.
Im Falle einer erfolgreichen Mediation spa-
ren die Parteien auch Sachverständigenkosten,
Zeugenentschädigungen sowie weitere indi-
rekte Kosten.
Darüber hinaus wird auch noch Zeit gespart.
Denn bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung
in der Berufungsinstanz verstreichen, wenn
man die Überlastung der Gerichte einbezieht,
zurzeit in der Regel mindestens zwei bis drei
Jahre. Letztlich vorteilhaft gegenüber einer
langwierigen Auseinandersetzung bis zu einer
gerichtlichen Entscheidung ist aber vor allem,
dass es mit einer Mediation möglich ist, dass
beide Parteien ihre Reputation behalten und
auch zukünftig wieder geschäftlich miteinan-
der arbeiten können.
Seit einigen Wochen ist nunmehr auch das
neue Mediationsgesetz in Kraft getreten, das die
Mediationsverfahren weiter fördern wird
(siehe
nachfolgenden Artikel).
Neues Mediationsgesetz
verbessert außergericht-
liche Streitschlichtung
Die deutschen Gerichte sind
überlastet, trotz der weltweit
höchsten Richterdichte
Mit einem neuen Mediati-
onsgesetz soll die Auflage der
Europäischen Union erfüllt
werden, die vorsieht eine eu-
ropäische Mediationsrichtlinie
in nationales Recht umzuwan-
deln. Der Bundesrat bestätigte
das Gesetz am 29. 06. 2012,
nachdem zuvor der Bundestag
den im Vermittlungsausschuss
gefundenen Kompromiss gebil-
ligt hatte.
Die Streit- und Rechtskul-
tur soll sich durch das neue Ge-
setz positiv verändern. Mit ei-
ner Mediation können viele Streitigkeiten gelöst
werden, bevor ein kosten- sowie zeitaufwändiges
Gerichtsverfahren notwendig wird. Vorteile der
Mediation sind zum einen die Schnelligkeit des
Verfahrens, zum anderen bleiben die Parteien
Herren des Verfahrens.
Im Gerichtssaal gibt es nach langem Streit
oft Lösungen, wie zum Beispiel einen 50:50 Kom-
promiss. Dieses Ergebnis ist nicht oft sachgerecht
und nützt vielfach keinem. Bei grundsätzlicher
Bereitschaft der Parteien zur Verhandlung und
mit Geschick des Streitschlichters erfolgen in
der Mediation dagegen oft einfache Lösungen,
bei denen beide Parteien jeweils das erhalten,
was ihnen tatsächlich nützt.
Ein weiterer Vorteil ist die Diskretion und die
Neutralität des Mediationsverfahrens. Gerichts-
verhandlungen sind öffentlich. Die Mediation
dagegen nichtöffentlich. Die Parteien und der
Mediator vereinbaren Vertraulichkeit.
Es bleibt abzuwarten, wieweit sich die Medi-
ationsverfahren im Alltag durchsetzen, insbeson-
dere ob es im Baubereich in Zukunft eventuell
sogar eine baubegleitende Mediation geben wird.
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