Schützen & Erhalten · Dezember 2011 · Seite 14
Beanspruchungsklasse Prüfdruck Prüfdauer
Verwendbarkeitsbereich*
2
Bodenfeuchte
0,75 m WS
(0,075 bar)
14 Tage
20 cm Wassersäule
0,02 bar Wasserdruck
1
Drückendes Wasser
>0,75 m WS
(>0,075 bar)
28 Tage
>20 cm Wassersäule
>0,02 bar Wasserdruck
nachgewiesen werden. Dieser bauaufsichtliche
relevante Verwendbarkeitsnachweis wird durch
den Eignungsnachweis
„Innenabdichtung nach
WTA“
für Mineralische Dichtungsschlämme durch
die Funktionsprüfung ergänzt. Das Gütesiegel
wird nach erfolgreicher Funktionsprüfung ver-
geben (s. Tabelle 5).
Mit der WTA zertifizierten Eignungs-/ Funk-
tionsprüfung erhält der Planende und der aus-
führende Fachunternehmer einen unabhängigen
Nachweis für die Gebrauchstauglichkeit, Anwen-
dungsmöglichkeit und Grenzen Mineralischer In-
nenabdichtungssysteme.
Injektionen
Abdichtende Injektion in das Bauteil und/
oder in den Baugrund können als eigenständige
Abdichtungen bei allen Wasserbeanspruchungen
angewendet werden.
Die
„Injektionsstoffe (Füllgüter) müssen mit
dem abzudichtenden Bauteil verträglich sein bzw.
dürfen keine schädigende Wechselwirkung hervor-
rufen. Der Nachweis der Umweltverträglichkeit ist
gem. den geltenden gesetzlichen Regelungen mit
einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
und Bewertungsgrundsätzen zu erbringen.“
Für
Injektionen gegen
„…hydrostatischem Wasser-
druck wird für die Wasserbeanspruchung aufstau-
endes Sickerwasser/drückendes Wasser auf das
WTA-Merkblatt 5-20 „Gelinjektionen“ verwiesen.
Injektionen im Baugrund sind nach §49 des Was-
serhaushaltgesetzes (WHG) mindestens anzeige-
pflichtig. Daher ist ca. ein Monat vor Beginn der
Injektionen im Baugrund eine entsprechende An-
zeige bei der Unteren Wasserbehörde und beim
Amt für Umweltschutz einzureichen.“
1)
Flankierende Maßnahmen
Dränanlagen nach DIN 4095 können im erd-
berührten Bereich Bestandteil der Gesamtkon-
zeption nachträglicher Bauwerksabdichtung für
Außenabdichtungen sein. Die dauerhafte „Funk-
tionstüchtigkeit der Dränanlage ist durch eine
regelmäßige Wartung sicher zu stellen.“
1)
Objekt-
spezifisch können Maßnahmen gegen kapillaren
Feuchtetransport im Wandquerschnitt notwendig
sein. Hierfür werden Bohrlochinjektionen nach
dem ebenfalls überarbeiteten WTA-Merkblatt
4-10 „Nachträgliche Horizontalsperren mit zerti-
fizierten Injektionsstoffen“ oder „Nachträgliche
mechanische Horizontalsperren“ gemäß WTA-
Merkblatt 4-7 empfohlen. Durch kontrollierte
Lüftung oder technische Trocknungsmaßnahmen
kann erfahrungsgemäß eine schnellere uneinge-
schränkte Nutzung der nachträglich abgedichte-
ten Räume erreicht werden. Bei Feuchtigkeit in
angrenzenden Bauteilbereichen infolge Hygro-
skopizität von Salzen oder um Symptome, wie
z. B. Salzausblühungen, zu kaschieren wird auf
das WTA-Merkblatt 2-9/D „Sanierputzsysteme“
verwiesen. Zur Vermeidung von Kondensations-
feuchtigkeit/Tauwasser auf der raumseitigen
Oberfläche von Innenabdichtungen werden al-
ternativ zu einem Sanierputzsystem-WTA und/
oder
„…zum Erreichen der gesetzlichen Vorga-
ben für den Wärmeschutz, z.B. gemäß Energie-
einsparverordnung (EnEV)“
Innendämmmaßnah-
men empfohlen.
Qualitätssicherung
Der Erfolg der nachträglichen Bauwerksab-
dichtung wird bestimmt durch
– sachkundige Planung,
– die fachgerechte Ausführung und
– Produkte und Systemlösungen mit anwen-
dungsbezogenen Eignungs-/Funktionsnach-
weisen.
Hierzu zählen allgemein bauaufsichtliche Prüf-
zeugnisse und die mit Logo eingeführten WTA-
Zertifizierungen für Sanierputzsysteme, Injek-
tionsstoffe und künftigen Innenabdichtungs-
siegeln.
Ausführende Unternehmen müssen die Fach-
kunde belegen. Entsprechende personenbezogene
Qualifikationsnachweise können z. B. Schulungs-
nachweise der WTA, unsere DHBV-Lehrgänge mit
TÜV-Prüfungen (Personenqualifikation) oder der
KMB-Schein des Ausbildungsbeirates KMB im ZDB
sein.
7)8)9)
Der Nachweis von Fachkunde des Un-
ternehmens kann durch Referenzobjekte nach-
gewiesen werden.
„Weiterhin sind z.B. folgende
Qualitätssicherungsmaßnahmen vor bzw. während
der Ausführung zu erbringen:
– Eigen-, ggf. Fremdüberwachung
– Baubegleitende Kontrollen
– Dokumentation der ausgeführten Maßnah-
men“
1)
Für die Dokumentation der Maßnahmen wurden
eigens Ausführungsprotokolle erstellt, die in der
Anlage als A1–A4 des Merkblattes 4-6 anhän-
gen.
„Die Wirksamkeit des ausgeführten Abdich-
tungssystems ist − soweit möglich und gesondert
vereinbart − nachzuweisen (Erfolgskontrolle, wie
z.B. vergleichende Feuchtigkeitsmessungen vor
und nach der Abdichtungsmaßnahme oder Funk-
tionsprüfung).“
1)
Zusammenfassung
Bauwerksabdichtungen haben die Aufgabe,
die Nutzung des Gebäudes dauerhaft uneinge-
schränkt zu ermöglichen und die Bausubstanz
vor dem Eindringen von Feuchtigkeit und vor den
zwangsläufig stattfindenden Schadensprozessen
zu schützen. Nachträgliche Abdichtungen und
Instandsetzung von feuchte- und salzgeschä-
digten Grundmauern bilden das Fundament für die
folgenden Instandsetzungen und stellen an die
Beteiligten der Sanierung hohe Anforderungen.
Das Regelwerk der WTA beschreibt mit dem
Merkblatt 4-6 die möglichen Varianten Nach-
träglicher Bauwerksabdichtungen und weist
Fachbereiche
Bautenschutz
Prüfvorrichtung für rückseitige Wasserbelastung
von MDS.
Tabelle 5: WTA-Verwendbarkeitsnachweis von Innenabdichtungssystemen in Abhängigkeit vom Prüfdruck
bzw. der Beanspruchungsklasse.
* Der Verwendbarkeitsbereich für das Abdichtungssystem ergibt sich aus dem Prüfdruck, bei dem das System die Prüfung bestanden hat, reduziert
um einen Sicherheitsbeiwert von 2,5.
1)
Bild 2: Dränmaßnahmen.