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und zusätzlich durch die europaweite Listung

in einem Verzeichnis und Anerkennung bei der

CEPA stellt dies einen Wettbewerbsvorteil ge-

genüber Mitbewerben dar.

Wo liegen die Vorteile für die Branche?

Die Schädlingsbekämpfung wird zunehmend

in ihrem Handlungsspielraum durch rechtliche Re-

gelungen, z.B. über Dienstleistungen im Binnen-

markt (Richtlinie 2006/123/EG) berührt. Darin

ist oft vom „beruflichen Anwender“ die Rede. Die

Frage stellt sich, wer das ist? Mit einem euro-

päischen Standard, der die verantwortungsvolle,

professionelle Dienstleistung zum Gegenstand

hat, wird eben dieser berufliche Anwender nä-

her eingrenzt. Darüber hinaus legt der Wortlaut

der Norm auf europäischer Ebene einen verein-

heitlichten Sprachgebrauch für Dienstleistungen

auf dem Gebiet der Schädlingsbekämpfung fest.

Die Norm ist als Zeichen der Bereitschaft des

Berufsstandes zur Selbstregulierung zu werten.

Sie unterstützt damit die positive Wahrnehmung

der Branche bei Behörden und Bürgern. Mit

einem Zertifizierungs-Logo, einheitlich und mit

Wiedererkennungswert in ganz Europa, kommt

dies auch dem Bedürfnis von Kunden aus dem

Handel und der Lebensmittelindustrie entgegen.

Für die Möglichkeit sich als CEPA Certified®*

zertifizieren zu lassen, schafft die CEPA eine ein-

heitlichen Rahmen, was insgesamt der breiten

Akzeptanz des ganzen Konzepts dient. Ein Anfor-

derungsprofil an die Zertifizierungsunternehmen

soll endgültig bis spätestens Anfang Dezember

2014 erarbeitet sein. Die CEPA legt hier das Au-

genmerk auf die Unabhängigkeit und Kompetenz,

auch geht man davon aus, dass im Minimum die

nachweisliche Erfahrung in der Durchführung von

Audits gemäß entsprechendem Standard heran-

gezogen werden dürfte.

Sichergestellt werden soll auch, dass ein Au-

dit überall in Europa nach den gleichen Regeln

durchgeführt wird. Abweichungen von der Norm

sollen überall mit gleichem Maßstab wahrge-

nommen und bewertet werden. Dies und vieles

mehr legt das sogenannte „CEPA Protokoll“ fest.

Fazit:

Die Qualitätssicherung bei Schädlingsbe-

kämpfungsdienstleistungen erfährt eine euro-

päische Vereinheitlichung, die sich stark am

deutschen Berufsbild orientiert. Dies führt damit

zu einer Standardisierung und zu einer besseren

Dienstleistung. Aus der Perspektive der Kunden

wird dieses Qualitätsmerkmal insbesondere mit

dem Logo CEPA Certified®* europaweit klar er-

kennbar. Der DSV e. V. hat deshalb dieses Vor-

haben von Anfang an unterstützt und begrüßt

nun die bevorstehende Einführung der Norm

DIN EN 16636, weil die Zielstellungen des Ver-

bands und die des europäischen Dachverbandes

gestärkt werden.

* CEPA® and CEPA Certified® are Registered Trademarks

owned by CEPA®

Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V. |

Normung

|

Nagetierbekämpfung

Gefährdung von Nicht-

zielorganismen

Aufgrund eines Vergiftungsfalles bei einem

Uhu wurde die Nagetierbekämpfung in einer

Stadt auf die Bekämpfung mit Fallen einge-

schränkt. Die aus dem Blickwinkel des Schäd-

lingsbekämpfers relevanten Hintergründe, nur

Fallen als Bekämpfungsmethode zuzulassen,

sind im Folgenden kurz zusammengefasst.

Anmerkung der Redaktion

Nichtzielorganismus mit

Bekanntheitsgrad

Im Oktober 2013 wurde ein toter Uhu in

Überlingen gefunden. Das weibliche Tier gehörte

zu einem Paar, welches bekanntermaßen auf dem

Gelände der Stadt und speziell im Stadtgraben

sein Revier gefunden hatte. Zweifelsfrei sei, laut

Pressemitteilung der Stadt, dass eine Vergiftung

mit Difenacoum vorlag. Zunächst zeigt dieses

Beispiel die reale Möglichkeit einer Schädigung

von Nichtzielorganismen deutlich auf, da sich

der Befund nur mit einer Sekundärvergiftung

durch belastete Nager erklären lässt.

Im Monat vor dem Vorfall, so die weiteren

Informationen aus der Pressemeldung der Stadt

Überlingen, hätte es eine einzige, von ohnehin

seltenen Rattenbekämpfungen im oberirdischen

Gelände mit insgesamt drei fachgerecht ausge-

brachten Köderstationen und Difenacoum-hal-

tigen Ködern gegeben. Dies war aufgrund von

Beschwerden aus der Bevölkerung geschehen.

Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle zu

erwähnen, dass Difenacoum ein im relevanten

Zeitraum auch in Pflanzenschutzmitteln zuge­

lassener Wirkstoff war. Der zugelassene Einsatz-

bereich beschränkt sich dabei aber auf den Vor-

ratsschutz zur Anwendung in Räumen.

Wenngleich auch der Nachweis eines Zusam-

menhangs zwischen beiden Ereignissen fehlt,

orientierte sich die Stadtverwaltung neu und

verfolgt seit Februar 2014 ein neues Konzept,

wonach die oberirdische Bekämpfung nur noch

mit Fallen erfolgen darf. Ein Vergrämen aus dem

Stadtbereich als denkbare, alternative Schutz-

maßnahme für die Greifvögel ist aufgrund der

besonderen Schutzwürdigkeit auch zuvor schon

in einem anderen Zusammenhang ausgeschlos-

sen worden.

Die Erfahrungen seither waren Gegenstand

einer aktuellen Nachfrage bei Rolf Geiger, stell-

vertretendem Abteilungsleiter im Fachbereich

Grünflächen, Umwelt und Forst der Stadtver-

waltung Überlingen.

Seiner Aussage nach hielte sich das Ausmaß

der Rattenbekämpfung im Stadtgebiet in Gren-

zen. Es handele sich um punktuell notwendige

Maßnahmen in kritischen Bereichen. Dies ist

regelmäßig dort der Fall, wo Grünflächen und

achtlos weggeworfene Abfälle zusammenkom-

men. Dabei würde auch auf Beanstandungen von

Bürgern reagiert. Bei der oberirdisch notwendi-

gen Bekämpfung besteht die Stadtverwaltung

nun konsequent auf den Fang mit Fallen und

auf den Verzicht von rodentizidhaltigen Ködern,

auch bei einem nachgewiesenen Befall. Dieses

sei Teil der Ausschreibungsbedingungen, welche

von der Stadt als Auftraggeber in dieser Form

vom Auftragnehmer verlangt werden könne. Die

Vorgehensweise komme die Stadt teurer. Die

Mehrkosten für die häufigeren Kontrollen wür-

den hierbei aber in Kauf genommen.

Einen Ausnahmefall bildete der Rattenbe-

fall in den Kanalsystemen, welcher wiederum

in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung für

öffentliche Ordnung der Stadt fällt. Dort sind

es Mitarbeiter im Tiefbau, welche – auch nicht

regelmäßig – Ratten melden. Hier würde etwas

differenzierter bei der Bekämpfung vorgegangen.

Dort, wo ohnehin sehr lange Wege bis an die

Oberfläche vorliegen, könne im Falle der not-

wendigen Maßnahme, also einem akuten Befall,

auch ein Einsatz von rodentizidbeköderten Fal-

len toleriert werden. Zumal, so räumt Rolf Geiger

ein, sei es für einen Schädlingsbekämpfer nicht

wirklich zumutbar, an diesen Stellen mit einer

häufigen Frequenz zu kontrollieren.

Die Stadt habe allerdings keinen Zugriff auf

das, was auf privaten Flächen passiert. Ein la-

tentes Vergiftungsrisiko für Nichtzielorganismen

ist weiterhin nie ganz auszuschließen. Deshalb

wird diese neue Strategie der Rattenbekämp-

fung von Maßnahmen zur Aufklärung der Bür-

ger flankiert.

Der männliche Uhu hatte ein neues Weib-

chen anlocken können. Es gab eine Nachzucht

mit drei Jungtieren. Das Uhumännchen ist mitt-

lerweile zwar ebenfalls tot, das Weibchen und

die Jungtiere halten sich aber nach wie vor im

Revier auf. An der Strategie der Rattenbekämp-

fung wird festgehalten, allerdings gab es seit-

her keinen akuten Befall mehr, sodass keine Er-

fahrungen zur Bekämpfung mit Fallen vorliegen.

Schützen & Erhalten · Dezember 2014 · Seite 38

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