und zusätzlich durch die europaweite Listung
in einem Verzeichnis und Anerkennung bei der
CEPA stellt dies einen Wettbewerbsvorteil ge-
genüber Mitbewerben dar.
Wo liegen die Vorteile für die Branche?
Die Schädlingsbekämpfung wird zunehmend
in ihrem Handlungsspielraum durch rechtliche Re-
gelungen, z.B. über Dienstleistungen im Binnen-
markt (Richtlinie 2006/123/EG) berührt. Darin
ist oft vom „beruflichen Anwender“ die Rede. Die
Frage stellt sich, wer das ist? Mit einem euro-
päischen Standard, der die verantwortungsvolle,
professionelle Dienstleistung zum Gegenstand
hat, wird eben dieser berufliche Anwender nä-
her eingrenzt. Darüber hinaus legt der Wortlaut
der Norm auf europäischer Ebene einen verein-
heitlichten Sprachgebrauch für Dienstleistungen
auf dem Gebiet der Schädlingsbekämpfung fest.
Die Norm ist als Zeichen der Bereitschaft des
Berufsstandes zur Selbstregulierung zu werten.
Sie unterstützt damit die positive Wahrnehmung
der Branche bei Behörden und Bürgern. Mit
einem Zertifizierungs-Logo, einheitlich und mit
Wiedererkennungswert in ganz Europa, kommt
dies auch dem Bedürfnis von Kunden aus dem
Handel und der Lebensmittelindustrie entgegen.
Für die Möglichkeit sich als CEPA Certified®*
zertifizieren zu lassen, schafft die CEPA eine ein-
heitlichen Rahmen, was insgesamt der breiten
Akzeptanz des ganzen Konzepts dient. Ein Anfor-
derungsprofil an die Zertifizierungsunternehmen
soll endgültig bis spätestens Anfang Dezember
2014 erarbeitet sein. Die CEPA legt hier das Au-
genmerk auf die Unabhängigkeit und Kompetenz,
auch geht man davon aus, dass im Minimum die
nachweisliche Erfahrung in der Durchführung von
Audits gemäß entsprechendem Standard heran-
gezogen werden dürfte.
Sichergestellt werden soll auch, dass ein Au-
dit überall in Europa nach den gleichen Regeln
durchgeführt wird. Abweichungen von der Norm
sollen überall mit gleichem Maßstab wahrge-
nommen und bewertet werden. Dies und vieles
mehr legt das sogenannte „CEPA Protokoll“ fest.
Fazit:
Die Qualitätssicherung bei Schädlingsbe-
kämpfungsdienstleistungen erfährt eine euro-
päische Vereinheitlichung, die sich stark am
deutschen Berufsbild orientiert. Dies führt damit
zu einer Standardisierung und zu einer besseren
Dienstleistung. Aus der Perspektive der Kunden
wird dieses Qualitätsmerkmal insbesondere mit
dem Logo CEPA Certified®* europaweit klar er-
kennbar. Der DSV e. V. hat deshalb dieses Vor-
haben von Anfang an unterstützt und begrüßt
nun die bevorstehende Einführung der Norm
DIN EN 16636, weil die Zielstellungen des Ver-
bands und die des europäischen Dachverbandes
gestärkt werden.
* CEPA® and CEPA Certified® are Registered Trademarks
owned by CEPA®
Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V. |
Normung
|
Nagetierbekämpfung
Gefährdung von Nicht-
zielorganismen
Aufgrund eines Vergiftungsfalles bei einem
Uhu wurde die Nagetierbekämpfung in einer
Stadt auf die Bekämpfung mit Fallen einge-
schränkt. Die aus dem Blickwinkel des Schäd-
lingsbekämpfers relevanten Hintergründe, nur
Fallen als Bekämpfungsmethode zuzulassen,
sind im Folgenden kurz zusammengefasst.
Anmerkung der Redaktion
Nichtzielorganismus mit
Bekanntheitsgrad
Im Oktober 2013 wurde ein toter Uhu in
Überlingen gefunden. Das weibliche Tier gehörte
zu einem Paar, welches bekanntermaßen auf dem
Gelände der Stadt und speziell im Stadtgraben
sein Revier gefunden hatte. Zweifelsfrei sei, laut
Pressemitteilung der Stadt, dass eine Vergiftung
mit Difenacoum vorlag. Zunächst zeigt dieses
Beispiel die reale Möglichkeit einer Schädigung
von Nichtzielorganismen deutlich auf, da sich
der Befund nur mit einer Sekundärvergiftung
durch belastete Nager erklären lässt.
Im Monat vor dem Vorfall, so die weiteren
Informationen aus der Pressemeldung der Stadt
Überlingen, hätte es eine einzige, von ohnehin
seltenen Rattenbekämpfungen im oberirdischen
Gelände mit insgesamt drei fachgerecht ausge-
brachten Köderstationen und Difenacoum-hal-
tigen Ködern gegeben. Dies war aufgrund von
Beschwerden aus der Bevölkerung geschehen.
Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle zu
erwähnen, dass Difenacoum ein im relevanten
Zeitraum auch in Pflanzenschutzmitteln zuge
lassener Wirkstoff war. Der zugelassene Einsatz-
bereich beschränkt sich dabei aber auf den Vor-
ratsschutz zur Anwendung in Räumen.
Wenngleich auch der Nachweis eines Zusam-
menhangs zwischen beiden Ereignissen fehlt,
orientierte sich die Stadtverwaltung neu und
verfolgt seit Februar 2014 ein neues Konzept,
wonach die oberirdische Bekämpfung nur noch
mit Fallen erfolgen darf. Ein Vergrämen aus dem
Stadtbereich als denkbare, alternative Schutz-
maßnahme für die Greifvögel ist aufgrund der
besonderen Schutzwürdigkeit auch zuvor schon
in einem anderen Zusammenhang ausgeschlos-
sen worden.
Die Erfahrungen seither waren Gegenstand
einer aktuellen Nachfrage bei Rolf Geiger, stell-
vertretendem Abteilungsleiter im Fachbereich
Grünflächen, Umwelt und Forst der Stadtver-
waltung Überlingen.
Seiner Aussage nach hielte sich das Ausmaß
der Rattenbekämpfung im Stadtgebiet in Gren-
zen. Es handele sich um punktuell notwendige
Maßnahmen in kritischen Bereichen. Dies ist
regelmäßig dort der Fall, wo Grünflächen und
achtlos weggeworfene Abfälle zusammenkom-
men. Dabei würde auch auf Beanstandungen von
Bürgern reagiert. Bei der oberirdisch notwendi-
gen Bekämpfung besteht die Stadtverwaltung
nun konsequent auf den Fang mit Fallen und
auf den Verzicht von rodentizidhaltigen Ködern,
auch bei einem nachgewiesenen Befall. Dieses
sei Teil der Ausschreibungsbedingungen, welche
von der Stadt als Auftraggeber in dieser Form
vom Auftragnehmer verlangt werden könne. Die
Vorgehensweise komme die Stadt teurer. Die
Mehrkosten für die häufigeren Kontrollen wür-
den hierbei aber in Kauf genommen.
Einen Ausnahmefall bildete der Rattenbe-
fall in den Kanalsystemen, welcher wiederum
in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung für
öffentliche Ordnung der Stadt fällt. Dort sind
es Mitarbeiter im Tiefbau, welche – auch nicht
regelmäßig – Ratten melden. Hier würde etwas
differenzierter bei der Bekämpfung vorgegangen.
Dort, wo ohnehin sehr lange Wege bis an die
Oberfläche vorliegen, könne im Falle der not-
wendigen Maßnahme, also einem akuten Befall,
auch ein Einsatz von rodentizidbeköderten Fal-
len toleriert werden. Zumal, so räumt Rolf Geiger
ein, sei es für einen Schädlingsbekämpfer nicht
wirklich zumutbar, an diesen Stellen mit einer
häufigen Frequenz zu kontrollieren.
Die Stadt habe allerdings keinen Zugriff auf
das, was auf privaten Flächen passiert. Ein la-
tentes Vergiftungsrisiko für Nichtzielorganismen
ist weiterhin nie ganz auszuschließen. Deshalb
wird diese neue Strategie der Rattenbekämp-
fung von Maßnahmen zur Aufklärung der Bür-
ger flankiert.
Der männliche Uhu hatte ein neues Weib-
chen anlocken können. Es gab eine Nachzucht
mit drei Jungtieren. Das Uhumännchen ist mitt-
lerweile zwar ebenfalls tot, das Weibchen und
die Jungtiere halten sich aber nach wie vor im
Revier auf. An der Strategie der Rattenbekämp-
fung wird festgehalten, allerdings gab es seit-
her keinen akuten Befall mehr, sodass keine Er-
fahrungen zur Bekämpfung mit Fallen vorliegen.
Schützen & Erhalten · Dezember 2014 · Seite 38
Foto: ©Erni - Fotolia.com