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Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V.

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Nagetierbekämpfung

Situation 2:

Bei einem Mineralwasserabfüller werden ge-

legentlich Mäuse beobachtet, die aus den an-

gelieferten Paletten mit dem Leergut springen.

Die Paletten werden von unterschiedlichen Lie-

feranten auf dem Hof verteilt oder auch direkt

in das Gebäude gefahren.

Es liegt kein Befall mit Mäusen vor, jedoch

werden die Tiere immer wieder als Trittbrett-

fahrer bei einzelnen Paletten beobachtet. Die

Analyse durch den SBK zeigt, dass eine erhöhte

Einwanderungsgefahr besteht.

Die fertig eingeschrumpften Leergutbehäl-

ter können nicht anders für den Transport her-

gerichtet werden. Die innen sitzenden Mäuse

werden bei der Durchleuchtung nicht von der

Sensorik erkannt. Damit gelangen die Tiere z. T.

tief in den Betrieb und können erst dort auf-

gehalten werden. Vor der Wiederbefüllung wer-

den PET- und Recyclingflaschen auf Verunreini-

gungen überprüft. Bereits Mischen mit Apfelsaft

vor der Rücknahme (Schorlemischung durch den

Endverbraucher) führt bei einer leeren Flasche

zum Ausschluss. Die Gefahr durch Mäuse ist die

Verunreinigung mit Haaren, Urin oder Kot. Eine

hygienische Abfüllung ist daher nicht möglich.

Eine befallsunabhängige Dauerbeköderung ist

möglich und erforderlich.

Situation 3:

Bei einem Automobilhersteller besteht eine

hohe Automation. Maschinen heben die teilge-

fertigten Fahrzeuge an und drehen diese für die

Montagearbeiten in eine bequeme Arbeitshöhe.

Computergesteuerte Flurförderzeuge passieren

diverse Elemente mit Abschaltautomatik, um

Zusammenstöße zu vermeiden. Die gesamte An-

lage liegt in einem Gewerbegebiet im Grünen.

Es liegt kein Nagerbefall vor und es wurden

auch keine Tiere bisher gesichtet. Die Lage und

die Rahmenbedingungen der Anlieferung, nebst

den palettierten Gebinden, machen es sehr wahr-

scheinlich, dass Mäuse zunächst über das Lager

in das Gebäude eindringen und dann darin ni-

sten können. Wegen fehlender Nahrung ist ein

Festsetzen, so lange die Tiere in der Kantine und

den Spinden der Umkleide nichts finden, eher

unwahrscheinlich. Aber bereits der einzelne, sel-

tene Besuch bietet ein hohes Gefahrenpotenti-

al durch das Benagen von Kabeln. Ein Maschi-

nenausfall durch Kurzschluss oder Kabelbruch

hätte hier hohe finanzielle Konsequenzen und

gefährdet direkt und indirekt Menschenleben

durch Fehlfunktionen bei Maschinen. Eine be-

fallsunabhängige Dauerbeköderung ist möglich

und erforderlich.

Wenn Sie ähnlich wie in den Beispielen ge-

lagerte Fälle haben, dürfen Sie bei Servicekun-

den biozide Rodentizide im Besuchsintervall von

maximal vier Wochen einsetzen.

Dazu müssen Mitarbeiter fertig sachkundig

sein, also keine Lehrlinge, Sachkundige nach

TierSchG oder noch nicht fertige Umschüler usw.,

um diesen Kunden alleine zu betreuen.

Jahrzehntelang haben wir in unsere Do-

kumentation geschrieben „leichter/mittlerer/

schwerer Befall“. Sprachlich haben wir in der

befallsunabhängigen Dauerbeköderung damit

Schwierigkeiten. Wir müssen uns nun angewöh-

nen, dass eine Köderannahme bei einer Inspek-

tion auch genau das ist: Hier hat ein Tier einen

toxischen Köder benagt und es ist davon auszu-

gehen, dass das eingewanderte Tier erfolgreich

bekämpft wurde. Erst bei starker Köderannahme

oder bei gehäufter Annahme an mehreren Kö-

derstellen gelangen wir vom Zustand der Dauer-

beköderung in eine Befallssituation. Eigentlich

wie früher. Wir müssen dieselbe Entscheidung

treffen, ob denn unsere Tox-Köder ausreichen

und wir die Nager bis zum nächsten Besuch im

Griff haben. Wir sollten uns nur angewöhnen in

der befallsunabhängigen Dauerbeköderung von

„Köderannahme“ zu sprechen.

Maispulver – RMM der Rodentizide und kein Ende

Möglicher Weise sind einige ein bisschen

verunsichert, wie es sich nun mit den Fristen

der Rodentizide verhält. Ab wann sind die RMM

nun für alle Produkte verbindlich? Nun zunächst

ab dem Tag der Zulassung. Sobald Ihr Produkt

einen Aufdruck mit einer DE-Nummer hat, ist

dieses Produkt zugelassen, und Sie sollten eine

seitenlange Gebrauchsanweisung dazu haben.

Maispulver (Maisspindel) ist von Griechen-

land als rodentizider Wirkstoff eingereicht wor-

den. Die letztmögliche Einreichungsfrist, um es

als Biozid zuzulassen, ist der 01. 02. 2015. Bis

dahin muss dieser Stoff verteidigt werden. Also

es muss ein Antrag gestellt und in diesem Ver-

fahren die Wirksamkeit nachgewiesen werden.

Die Deutschen Behörden gehen davon aus, dass

dieser Stoff nicht verteidigt wird, da mehrere

Studien zeigen, dass sich mit Maispulver keine

Ratten bekämpfen lassen.

Durch die Beimischung zu klassischen Roden-

tiziden ist die letzte Frist aller in einem Produkt

gemischten Wirkstoffe, also die für Maispulver,

für eine Zulassung maßgebend. Wird mit Ablauf

der Frist keine Zulassung beantragt, dann darf

dieses alte Produkt noch 180 Tage abverkauft

werden und nach Ablauf der Verkaufsfrist weitere

180 Tage angewandt werden. Damit wären wir im

Januar 2016 für das letzte Rodentizid, das ohne

Beachtung der RMM angewandt werden darf.

Jedoch sollten wir die GfA in ihren Auswir-

kungen nicht unterschätzen. Darin stehen ja

nicht unbedingt Dinge, die unserer Branche völ-

lig fremd sind. Von daher wird in einem Streitfall

oder bei Unfällen diese sicherlich als Maßstab

herangezogen im Sinne des Standes der Tech-

nik. Dann wird sich ein Anwender fragen lassen

müssen, warum er nicht „sicherer“, nach der

allgemein bekannten fachlichen Anwendung

gehandelt hat.

Unser Fazit: eine wirklich clevere Idee und

eine kreative, rechtssichere Auslegung der gül-

tigen Bestimmungen. Da wir der Meinung sind,

man muss nicht alles machen, was erlaubt ist,

empfehlen wir unseren Mitgliedern möglichst

bald auf zugelassene Rodentizide umzusteigen.

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