Wittelsbacher
Luftaufnahmen
Christian Link
Anton-Heinle-Straße 9
86316 Friedberg
Tel. (0821) 44838-02
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E-Mail:
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www.wittelsbacher-luftaufnahmen.deFachbereiche
Sachverständige
scheidet darüber, ob er die Ruckmeldung
für sich annimmt und gegebenenfalls
Veränderungen in der Zukunft vornimmt;
– ein vom Feedbackempfanger als negativ
empfundenes Feedback sollte nicht als
Ausdruck mangelnder Wertschätzung auf-
gefasst werden; der Feedbackgeber bringt
Wertschätzung zum Ausdruck, indem er sich
der Mühe unterzieht, den Feedbackbogen
auszufüllen und abzusenden;
– ein Feedback begründet kein irgendwie
geartetes Ranking von Sachverständigen;
– es gibt keine Abschrift des ausgefüllten
Feedbackbogens, die Daten werden nicht
gespeichert, allein der Sachverständige
hat also das Feedback erhalten.“
Ein Beispiel für den Feedbackbogen ist in der
zuvor behandelten Unterlage abgebildet.
II. Checkliste für die Übernahme
eines Gerichtsauftrages
Die Checkliste für die Übernahme eines Ge-
richtsauftrages wurde im August 2015 durch
den Qualitätszirkel Sachverständigenwesen NRW
veröffentlicht und kann von der zu Beginn er-
wähnten Internetseite der Justiz NRW herunter-
geladen werden. Sie enthält wichtige Eckpunkte,
die im Rahmen der gerichtlichen Beauftragung
zu berücksichtigen sind und das ein oder andere
Mal von den Sachverständigen vergessen wer-
den, was dann durchaus zu ungewollten Nach-
teilen führen kann.
Gegliedert ist sie in die Abschnitte:
I. Bestatigung des Eingangs des Auftrags
und des Empfangs der Akten
II. Weitergehende Ruckmeldung zwei Wochen
nach Zugang der Gerichtsakten
III. Das mundliche Gutachten/Die mundliche
Erlauterung des schriftlichen Gutachtens
IV. Der Ortstermin
V. Das schriftliche Gutachten
VI. Nach Abschluss des Gutachtens
Als wichtige Gedanken- und Erinnerungsstütze
wird die Nutzung dieser Checkliste jedem Sach-
verständigen empfohlen.
Verbraucherrichtlinie – was bedeutet das für den
Sachverständigen?
Seit dem 13. 06. 2014 ist das Gesetz zur
Umsetzung der Verbraucherrichtlinie in
Kraft.
Dieses hat Auswirkungen auf das Schutzrecht
der Verbraucher, welches sich wesentlich ver-
schärft. Es enthält Hinweise zu umfangreichen
Informationspflichten gegenüber den Verbrau-
chern. Weiterhin wird darin das Widerrufsrecht
für außerhalb von Geschäftsräumen geschlos-
senen Verträgen über Dienstleistungen gere-
gelt. Letzteres betrifft auch Verträge in Zusam-
menhang mit der privatgutachterlichen Sach-
verständigentätigkeit. Der geschätzte Kollege
Josef Magiera hat hierzu einen Vortrag gehört,
in dem insbesondere auf die spezielle Situation
der Sachverständigen eingegangen wird. Herr
Magiera stellt dankenswerterweise die Infor-
mationen zu diesem Vortrag den Mitgliedern
des Fachbereichs Sachverständige des DHBV
im geschützten Mitgliederbereich auf der Seite
www.dhbv.dein der PDF-Datei „Verbraucherricht-
linie“ zur Einsicht zur Verfügung.
Ergänzend zum Thema „Verbraucherrichtli-
nie“ hat uns der Kollege Michael Grübel noch
ein aktuelles Urteil hierzu übermittelt. Dieses
Urteil finden Sie ebenfalls im geschützten Mit-
gliederbereich auf der DHBV-Webseite.
Wittelsbacher Luftaufnahmen
Profi für HD-Luftaufnahmen von oben
Die Fa. Wittelsbacher Luftaufnahmen lie-
fert HD-Fotos und -Videos aus der Vogel-
perspektive. Mithilfe eines Profi-Quad-
copter (umgangssprachlich Drohne) und
einer HD-fähigen Kamera bis 14 MP Auflö-
sung lassen sich Bauphasen oder Schäden
an Dach und Fassade exakt dokumentieren.
Für Sachverständige ist der Einsatz einer Droh-
ne vor allem dann interessant, wenn ein Bau-
schaden aufgrund seiner Lage nur sehr schwer
oder mit großem Aufwand zugänglich ist. Man
benötigt weder Hubsteiger, Kran oder Gerüst
für die Begehung. Die Drohne fliegt bis zu
einem Meter an das Objekt heran und filmt
oder fotografiert sämtliche erforderlichen De-
tails. Mitunter erhält man dadurch sogar In-
formationen, an die im Vorfeld noch gar nicht
gedacht wurden.
Das Objekt wird entweder gemeinsam mit
dem Sachverständigen oder entsprechend
dessen Vorgaben beflogen. Nach Begutach-
tung der vorhandenen Rohdaten (Bilder und
Videos) wird festgelegt, in welchem Umfang
eine Nachbearbeitung erforderlich ist und ge-
wünscht wird.
Ist der Sachverständige vor Ort live dabei,
hat dies den Vorteil, dass er Aufnahmen, Posi-
tionen und Details mitbestimmen kann. Er sieht
auf dem Tablet live die Aufnahmen und hat die
Möglichkeit, direkt auf das Foto- und Filmmaterial
einzugreifen. Aus den vorhandenen Rohdaten er-
gibt sich dann im Nachhinein die Möglichkeit,
Ausschnitte zu begutachten, besonders auf-
schlussreich ist dies, wenn dabei Details ent-
deckt werden, die bei der Schadensaufnahme
nicht ersichtlich waren.
Sollte ein Sachverständiger sich für den Ein-
satz einer Drohne entschließen, ist es wichtig
zu beachten, dass der Dienstleister über das
folgende Leistungsspektrum verfügt:
– Kurzfristiger Einsatz
– Erstellung in HD-Video- und Fotoqualität
– Einzelfotos in 14 MP Qualität
– Detailausschnitte aus Videos extrahierbar
– auch im Nachhinein möglich
– Aufstiegsgenehmigung in dem
betreffenden Bundesland
– Zulassung für gewerbliche Luftaufnahmen
– Mitglied der DFS (Deutsche Flugsicherung)
– Alle Versicherungen vorhanden
A
llen Sachverständigen und Mit
gliedern des DHBV und ihren
Familien sowie den Lesern
von „Schützen & Erhalten“
wünschen wir ein frohes
Weihnachtsfest, erholsame
Feiertage und ein von
Gesundheit, Erfolg
und Zufriedenheit
geprägtes Jahr 2016.
Georg Brückner
und Michael Diehl
Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 18