

Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 23
Versicherungen als Marketinginstrument
Als Unternehmen der Bau-
wirtschaft können Sie sich
durch Qualität, Kompetenz
und Zuverlässigkeit positiv
von Ihren Mitbewerbern ab-
heben. Für private Bauherren
ist Sicherheit häufig das
entscheidende Kriterium bei
der Auftragsvergabe. Doch
die Erfahrung zeigt, dass die
Herstellung eines Bauwerks
in den seltensten Fällen ohne
Probleme realisiert werden
kann.
Eine Versicherung bietet Ihnen
Schutz vor finanziellen Belastungen.
Insbesondere eine umfassende Haft-
pflichtversicherung, die den Anfor-
derungen des DHBV e.V. entspricht,
ist für einen Bautenschutzbetrieb
unerlässlich und existenzsichernd.
Die hohe Bedeutung wird nicht zu-
letzt durch verschärfte und neue
gesetzliche Vorschriften sowie die
Tendenz zur Verbraucherfreundlich-
keit in der Rechtsprechung deutlich.
Rechtlich begründete Schadener-
satzansprüche hat der Versicherer
für den Versicherungsnehmer zu
begleichen und rechtlich nicht be-
gründete Ansprüche hat er zurück-
zuweisen und abzuwehren.
Doch ein Versicherungskonzept
ist nur dann wirklich gut, wenn es
passgenau auf Ihren Betrieb zuge-
schnitten ist. Individuelle Beratung
geht über das Angebot eines ein-
zelnen Produktes hinaus und muss
die Bedürfnisse des jeweiligen Ein-
zelfalles erfüllen. Die Absicherung
von Ansprüchen – gerade auch im
Insolvenzfall – steht immer häufiger
im Vordergrund der Auftraggeber.
Grundsätzlich gilt: Weicht die
Ausführungsleistung vom verein-
barten Bausoll ab, liegt ein Man-
gel vor. Der Bauherr kann vom
Bauunternehmer zunächst nur die
Nachbesserung verlangen, die von
einer Betriebshaftpflichtversiche-
rung nicht abgedeckt werden kann.
Die gängigste Form der Absi-
cherung über eine Bankbürgschaft
ist zu einem hohen Maß mit Ei-
genkapitalbindung verbunden und
schränkt den Liquiditätsspielraum
und die Kreditlinie der Unterneh-
men ein.
Die günstigere Alternative
stellt eine Bürgschaftsversiche-
rung dar: Sie gibt Ihrem Auftrag-
geber die Gewissheit, dass Sie die
vertraglichen Verpflichtungen er-
füllen können und dass mögliche
Gewährleistungsansprüche auch
zu einem späteren Zeitpunkt noch
befriedigt werden können. In der
Regel behält der Auftraggeber le-
diglich 5–10% der Auftragssum-
me bzw. der Schlussrechnung als
Sicherheit ein, was allerdings im
Insolvenzfall von bauausführen-
den Unternehmen als Konsequenz
zu privaten Überschuldungen füh-
ren kann.
Ein wahres Marketinginstru-
ment kann in diesem Fall eine
Baugewährleistungsversicherung
werden. Sie schließt die vorhan-
dene Deckungslücke zwischen
Haftpflicht- und Bürgschaftsversi-
cherung, indem sie Versicherungs-
schutz für Ansprüche auf Nachbes-
serung bzw. Beseitigung von nach
der Abnahme auftretenden Mängeln
für die vertraglich vereinbarten Ge-
währleistungszeiten von 5 Jahren
bietet. Hinzu kommt die Abwehr un-
begründeter Gewährleistungsansprü-
che und − was besonders wichtig ist
− im Insolvenzfall des Bauunterneh-
mers hat der Bauherr einen direkten
Anspruch gegen den Versicherer auf
Erstattung der Mängelbeseitigungs-
kosten im Rahmen des Versiche-
rungsvertrages. Damit garantiert
der Versicherer die Erfüllung von
Gewährleistungsansprüchen auch
für die Arbeiten der Subunterneh-
mer. Durch die Baubegleitung eines
Sachverständigen dokumentieren
Sie die Bauqualität und heben sich
positiv von anderen Anbietern ab,
was ihnen bei der Gewinnung neuer
Aufträge helfen kann.
Als langjähriger Partner des
DHBV e. V. hat sich die Walther
GmbH als Experte der Betriebshaft-
pflichtversicherungen etabliert. Die
umfangreichen Rahmenvereinba-
rungen übertreffen die Mindestan-
forderungen des DHBV e.V. deutlich.
Durch die individuelle Betrach-
tung des Baubetriebes erreicht die
Walther GmbH zum Teil immense
Kosteneinsparungen für die Mit-
gliedsbetriebe des DHBV e. V. und
bietet Ihnen durch den „Blick über
den Tellerrand“ echte Mehrwerte.
Es schreibt
für Sie:
Oliver Freund
Walther
Versicherungs
makler GmbH
Borsteler Chaussee 51
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