

BuFAS®-NEWS
Informationen des Bundesverbandes Feuchte &Altbausanierung e.V.
Der „Vaterunser“ ist wieder zulässig:
Nostalgische Aufzüge dürfen fahren
Nachder am1.6.2015 vonArbeitsministerinAndreaNahles
in den Bundestag eingebrachten, in Kraft getretenen Be-
triebssicherheitsverordnung durften Paternoster nur noch
von Beschäftigten benutzt werden, die vom Arbeitgeber
eine Einweisung erhalten haben.
Damitwar dieBenutzungder Aufzüge inöffentlichenGebäu-
den für viele Bürgerinnen und Bürger verboten. Paternoster
sind vor allem in einigen älteren Gebäuden noch in Betrieb,
deutschlandweit gibt es etwa 200 Aufzüge. Von Seiten der
Betreiber und von Nostalgikern war der Widerstand gegen
die Verordnung groß.
Der Bundesrat hat am10.07.2015dieseVerordnunggeändert
und somit ist jedem Bürger gestattet, diese als „Paternoster“
(abgeleitet vomRosenkrank-Gebet) bezeichneten Personen-
umlaufaufzüge auf eigene Gefahr zu benutzen.
Die Betreiber sind nunmehr verpflichtet, durch zusätzliche
Maßnahmen ein sicheres Benutzen zu gewährleisten. Zum
Beispiel sollen die Nutzer über mögliche Gefahren und si-
cherheitsgerechtes Verhalten aufgeklärt werden.
Na, Gott sei Dank!
Quelle: Foto: Eva Kröcher (Eva K.), Wikimedia Commons,
http://bit.ly/1OkWSZX• Lizenz:
http://bit.ly/1OvESdwSchützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 53