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BuFAS®-NEWS

Informationen des Bundesverbandes Feuchte &Altbausanierung e.V.

Der „Vaterunser“ ist wieder zulässig:

Nostalgische Aufzüge dürfen fahren

Nachder am1.6.2015 vonArbeitsministerinAndreaNahles

in den Bundestag eingebrachten, in Kraft getretenen Be-

triebssicherheitsverordnung durften Paternoster nur noch

von Beschäftigten benutzt werden, die vom Arbeitgeber

eine Einweisung erhalten haben.

Damitwar dieBenutzungder Aufzüge inöffentlichenGebäu-

den für viele Bürgerinnen und Bürger verboten. Paternoster

sind vor allem in einigen älteren Gebäuden noch in Betrieb,

deutschlandweit gibt es etwa 200 Aufzüge. Von Seiten der

Betreiber und von Nostalgikern war der Widerstand gegen

die Verordnung groß.

Der Bundesrat hat am10.07.2015dieseVerordnunggeändert

und somit ist jedem Bürger gestattet, diese als „Paternoster“

(abgeleitet vomRosenkrank-Gebet) bezeichneten Personen-

umlaufaufzüge auf eigene Gefahr zu benutzen.

Die Betreiber sind nunmehr verpflichtet, durch zusätzliche

Maßnahmen ein sicheres Benutzen zu gewährleisten. Zum

Beispiel sollen die Nutzer über mögliche Gefahren und si-

cherheitsgerechtes Verhalten aufgeklärt werden.

Na, Gott sei Dank!

Quelle: Foto: Eva Kröcher (Eva K.), Wikimedia Commons,

http://bit.ly/1OkWSZX

• Lizenz:

http://bit.ly/1OvESdw

Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 53