Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V.
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Versicherung
Unzählige Bettwanzen – drei Aufträge – ein Problem
– Der Schädlingsbekämpfer im Paragraphendschungel seiner Versicherungspolicen –
Bettwanzen waren lange Zeit
in der westlichen Welt kaum
noch ein Thema. Im Laufe der
90er Jahre nahm jedoch der
Befall durch die erhöhte Mobi-
lität der Menschen, den inter-
nationalen Handel sowie das
Verbot einiger Wirkstoffe oder
die Resistenz der Bettwanzen
wieder deutlich zu – vor allem
in Hotels und Herbergen. Un-
bemerkt reisen die Parasiten
in Koffern und Taschen – vor
allem aber auch in Kartons auf
Lastwagen, Schiffen, Zügen
und Flugzeugen – mit. Ein
Hauptproblem besteht in der
schnellen räumlichen Ausbrei-
tung auf benachbarte Zimmer
oder Gebäudebereiche.
So lästig Bettwanzen für die mei-
sten sind, so „erfreuen sich“ jedoch
z. B. Schädlingsbekämpfer laut Er-
hebungen des DSV Landesverbandes
Berlin seit 2007 mit deutlich stei-
genden Bettwanzenbekämpfungen.
Die Walther GmbH – seit über
30 Jahren auf die besonderen Ri-
siken von Schädlingsbekämpfern
spezialisiert – hat sich diesen
Wachstumsmarkt einmal genauer
angeschaut. Dabei stellt das Ham-
burger Unternehmen auch einen
rasanten Anstieg der Schadens-
ersatzansprüche von betroffenen
Kunden aufgrund einer mangel-
haften Durchführung der Bett-
wanzenbekämpfung fest. Es gibt
diverse Schadensszenarien, die bei
den Versicherern in der Regulie-
rungspraxis zu unterschiedlichen
Auszahlungen und im schlimmsten
Fall zu einer kompletten Ableh-
nung des Schadensfalles führen
können. Der Schädlingsbekämp-
fer haftet dann zwar für den ent-
standenen Schaden – besitzt aber
keinen ausreichenden Versiche-
rungsschutz und bleibt somit auf
den Kosten sitzen und muss ggf.
sogar einer Klage alleine entge-
gen treten.
Missgeschicke passieren
überall – täglich
Wurde der Bettwanzenbefall
festgestellt, werden kleinere und
sensible Gegenstände häufig aus-
geräumt. Werden dabei Möbelstücke
beschädigt, handelt es sich i. d. R.
um einen einfachen Sachschaden,
der über jede Betriebshaftpflicht-
versicherung auf dem deutschen
Versicherungsmarkt versichert ist.
Die eigentliche Arbeit des Schäd-
lingsbekämpfers beginnt jedoch
erst nach den Ausräumarbeiten.
Üblich ist die Behandlung der Zim-
mer mittels spezieller Öfen, die die
befallenen Räume auf 50 bis 70°C
gleichmäßig und dauerhaft aufhei-
zen. Schon die Auswahl eines nicht
für die Aufheizung von Räumlich-
keiten geeigneten Gerätes kann zum
Versagen des so wichtigen Versiche-
rungsschutzes führen.
Andere Fallvariationen können
zur Folge haben, dass ein Schaden
von der Versicherung als ein soge-
nannter „Tätigkeits- oder Bearbei-
tungsschaden“ ausgelegt wird, der
nicht oder nur eingeschränkt vom
Versicherungsschutz erfasst ist. So
kommt es auf die Gegebenheiten
vor Ort an, wie ein aufgrund der
Hitze gesprungenes Fensterglas re-
guliert wird. Kommt der Versicherer
zu dem Ergebnis, dass sein Versiche-
rungsnehmer für den Schaden auf-
kommen muss, wird hier im besten
Fall keine Selbstbeteiligung abge-
zogen. Im schlechtesten Fall wur-
de der Einschluss dieser Klausel bei
Bei einer Wärmebehandlung beschädigter Kunststofffensterrahmen…
…mit zersprungenem Fensterglas.
Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 73