Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V.
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Versicherung
Vertragsschluss nicht vereinbart und der Versi-
cherungsnehmer muss für den Schaden selbst
aufkommen. Selbst wenn dieser Einschluss vor-
genommen wurde, gilt häufig eine Selbstbeteili-
gung von 500 EUR. Wird dann z. B. beim Abzie-
hen des Panzerbandes ein weiterer Schaden am
Türrahmen verursacht, kann der Kundenauftrag
schnell zum Verlustgeschäft werden.
Unvorhersehbare Schäden mit
weitreichenden Folgen
Bei einem speziell auf Schädlingsbekämpfer
zugeschnittenen Versicherungsvertrag wird der
Kunde im Schadensfall schnell den Unterschied
erkennen. Selbst wenn der Schädlingsbekämp-
fer alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat,
kann es zu Schäden kommen, an die man in den
kühnsten Träumen nicht zu denken wagt. So fiel
beispielsweise bei einer Wärmebehandlung die
Decke eines Hotelzimmers herunter.
Der Haftpflichtversicherer des Schädlings-
bekämpfers prüft auch in diesem Fall die Scha-
densersatzansprüche, zahlt in begründeten Fäl-
len und – was in diesem Fall wohl der wichtigste
Punkt ist – wehrt unberechtigte Ansprüche für
den Versicherungsnehmer ab.
Problematischer Versicherungsschutz
Bei schwerwiegenden Schäden wird der Haft-
pflichtversicherer regelmäßig den Werkvertrag
einsehen wollen. Was viele Schädlingsbekämpfer
in diesem Moment noch nicht ahnen: Mit die-
ser Maßnahme möchte sich der Haftpflichtversi-
cherer von der Regulierungspflicht befreien. In
allen frei auf den Markt erhältlichen Versiche-
rungsverträgen sind nämlich genau diese Schä-
den vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Schäden am behandelten Gut
Je größer der Schaden, desto genauer wird
im Schadensfall auf Kleinigkeiten in der Auf-
tragsformulierung geachtet. Lautet der Arbeits-
auftrag z. B. „Befreiung des Hotelzimmers 219
von Bettwanzen“, „Befreiung des 2. Stockes von
Bettwanzen“ oder gar „Befreiung des Hotels XY
vom Bettwanzenbefall“, wird von nahezu allen
Versicherern auf dem deutschen Markt der Aus-
schluss „Schaden am behandelten Gut“ gezo-
gen. Dass durch eine Wärmebehandlung auch
Feuerschäden verursacht werden können, dürfte
nicht nur Schädlingsbekämpfern bekannt sein.
Diese Schäden sind in marktüblichen Bedin-
gungswerken nicht mitversichert.
Doch welcher Schädlingsbekämpfer soll da
den Überblick behalten?
Spezialwissen zur Absicherung der
Risiken erforderlich – Walther hilft!
In den allermeisten Fällen läuft eine Bett-
wanzenbehandlung glimpflich ab. Kleinere Schä-
den werden häufig ohne nähere Prüfung von
den Versicherern reguliert. Das Inventar eines
hochwertigen Hotels kann aber schnell einen
sechsstelligen Wert erreichen. Besteht dann
noch ausreichender Versicherungsschutz in der
bestehenden Police?
Übrigens: Wie eingangs beschrieben, wer-
den die Bettwanzen zumeist über Schiffe, Züge
und Flugzeuge transportiert. Auch dort können
unvorhergesehene Schäden bei der Bettwan-
zenbehandlung eintreten. Und dass „Schäden
am behandelten Flugzeug“ aufgrund des hohen
Risikos ohne besondere Vereinbarung nicht mit-
versichert gelten, scheint selbst für den Laien
nachvollziehbar.
Die Walther GmbH kann in diesem Zusam-
menhang nur wärmstens empfehlen, den erfor-
derlichen Versicherungsschutz der jeweiligen Ri-
sikosituation anzupassen. Neben der jahrzehn-
telangen Erfahrung bietet die Fa. Walther einen
mit dem DSV e. V. ausgearbeiteten Tarif an, der
deutlich rabattiert werden kann, wenn z.B. die
Nutzung von besonders geeigneten Geräten oder
auch regelmäßige Schulungsteilnahmen nachge-
wiesen werden. Selbst bei schwierigen Fällen hat
die Walther GmbH ein umfangreiches Netzwerk,
das Lösungen selbst für aussichtslose Fälle bietet.
Oliver Freund
Walther Versicherungsmakler GmbH
Fotos (4): Eigene Schadenakte
Schlafzimmer nach einer Wärmebehandlung…
…nachdem die Zimmerdecke heruntergefallen ist.
Möglicher GAU: Ein aufgrund einer Wärmebehandlung entstehender Großschaden.
Foto: Four Oaks
/Shutterstock.com