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Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V.

|

Versicherung

Vertragsschluss nicht vereinbart und der Versi-

cherungsnehmer muss für den Schaden selbst

aufkommen. Selbst wenn dieser Einschluss vor-

genommen wurde, gilt häufig eine Selbstbeteili-

gung von 500 EUR. Wird dann z. B. beim Abzie-

hen des Panzerbandes ein weiterer Schaden am

Türrahmen verursacht, kann der Kundenauftrag

schnell zum Verlustgeschäft werden.

Unvorhersehbare Schäden mit

weitreichenden Folgen

Bei einem speziell auf Schädlingsbekämpfer

zugeschnittenen Versicherungsvertrag wird der

Kunde im Schadensfall schnell den Unterschied

erkennen. Selbst wenn der Schädlingsbekämp-

fer alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat,

kann es zu Schäden kommen, an die man in den

kühnsten Träumen nicht zu denken wagt. So fiel

beispielsweise bei einer Wärmebehandlung die

Decke eines Hotelzimmers herunter.

Der Haftpflichtversicherer des Schädlings-

bekämpfers prüft auch in diesem Fall die Scha-

densersatzansprüche, zahlt in begründeten Fäl-

len und – was in diesem Fall wohl der wichtigste

Punkt ist – wehrt unberechtigte Ansprüche für

den Versicherungsnehmer ab.

Problematischer Versicherungsschutz

Bei schwerwiegenden Schäden wird der Haft-

pflichtversicherer regelmäßig den Werkvertrag

einsehen wollen. Was viele Schädlingsbekämpfer

in diesem Moment noch nicht ahnen: Mit die-

ser Maßnahme möchte sich der Haftpflichtversi-

cherer von der Regulierungspflicht befreien. In

allen frei auf den Markt erhältlichen Versiche-

rungsverträgen sind nämlich genau diese Schä-

den vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Schäden am behandelten Gut

Je größer der Schaden, desto genauer wird

im Schadensfall auf Kleinigkeiten in der Auf-

tragsformulierung geachtet. Lautet der Arbeits-

auftrag z. B. „Befreiung des Hotelzimmers 219

von Bettwanzen“, „Befreiung des 2. Stockes von

Bettwanzen“ oder gar „Befreiung des Hotels XY

vom Bettwanzenbefall“, wird von nahezu allen

Versicherern auf dem deutschen Markt der Aus-

schluss „Schaden am behandelten Gut“ gezo-

gen. Dass durch eine Wärmebehandlung auch

Feuerschäden verursacht werden können, dürfte

nicht nur Schädlingsbekämpfern bekannt sein.

Diese Schäden sind in marktüblichen Bedin-

gungswerken nicht mitversichert.

Doch welcher Schädlingsbekämpfer soll da

den Überblick behalten?

Spezialwissen zur Absicherung der

Risiken erforderlich – Walther hilft!

In den allermeisten Fällen läuft eine Bett-

wanzenbehandlung glimpflich ab. Kleinere Schä-

den werden häufig ohne nähere Prüfung von

den Versicherern reguliert. Das Inventar eines

hochwertigen Hotels kann aber schnell einen

sechsstelligen Wert erreichen. Besteht dann

noch ausreichender Versicherungsschutz in der

bestehenden Police?

Übrigens: Wie eingangs beschrieben, wer-

den die Bettwanzen zumeist über Schiffe, Züge

und Flugzeuge transportiert. Auch dort können

unvorhergesehene Schäden bei der Bettwan-

zenbehandlung eintreten. Und dass „Schäden

am behandelten Flugzeug“ aufgrund des hohen

Risikos ohne besondere Vereinbarung nicht mit-

versichert gelten, scheint selbst für den Laien

nachvollziehbar.

Die Walther GmbH kann in diesem Zusam-

menhang nur wärmstens empfehlen, den erfor-

derlichen Versicherungsschutz der jeweiligen Ri-

sikosituation anzupassen. Neben der jahrzehn-

telangen Erfahrung bietet die Fa. Walther einen

mit dem DSV e. V. ausgearbeiteten Tarif an, der

deutlich rabattiert werden kann, wenn z.B. die

Nutzung von besonders geeigneten Geräten oder

auch regelmäßige Schulungsteilnahmen nachge-

wiesen werden. Selbst bei schwierigen Fällen hat

die Walther GmbH ein umfangreiches Netzwerk,

das Lösungen selbst für aussichtslose Fälle bietet.

Oliver Freund

Walther Versicherungsmakler GmbH

Fotos (4): Eigene Schadenakte

Schlafzimmer nach einer Wärmebehandlung…

…nachdem die Zimmerdecke heruntergefallen ist.

Möglicher GAU: Ein aufgrund einer Wärmebehandlung entstehender Großschaden.

Foto: Four Oaks

/Shutterstock.com