Schützen & Erhalten · März 2008 · Seite 21
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Fachbereiche
Sachverständige
in EnEV §21 geregelt:
(1) 1. Absolventen aus Architektur, Hochbau, Bauing.wesen,
TGA, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechn., and. techn. od.
naturwiss. Fachrichtung mit o.g. Schwerpunkt
(1) 2. Absolventen aus Innenarchitektur
(1) 3. Berechtigte zur selbständ. Ausübung eines Handwerks
aus Bau-, Ausbau- od. anlagentechn. Gewerbe od. Schorn-
steinfegerwesen
(1) 4. staatl. anerkannte od. geprüfte Techniker geeigne-
ter Ausbildungsschwerpunkte wenn sie mind. eine der in (2)
genannten Voraussetzungen erfüllen
(2) 1. Ausbildungsschwerpunkt energiespar. Bauen od. mind.
2-jährige Berufserfahrung in wesentl. bau- od. anlagentechn.
Tätigkeitsbereichen des Hochbaus
(2) 2. erfolgreiche Fortbild. im energiespar. Bauen lt.
Anlage 11
(2) 3. öffentlich bestellter u. vereid. Sachverständiger für
ein Sachgebiet im energiespar. Bauen od. wesentl. bau- od.
anlagentechn. Tätigkeitsbereichen des Hochbaus
in EnEV §21 geregelt:
(2a) nach landesbauordnungsrechl.
Vorschriften Unterzeichnungsberechtigter
für bautechn. Nachweise Wärmeschutz od.
Energieeinsparung
in EnEV §29 geregelt:
(4) bei BAFA bis 25.04.07 registrierte
Energieberater
(5) Personen mit bis 25.04.07 abge-
schlossener Berufsausbildung im Baustoff-
Handel oder in -Industrie u. Weiterbild.
zu Energiefachberater
(6) Handwerksmeister u. staatl. an-
erkannte od. geprüfte Techniker mit bis
25.04.07 abgeschloss. Weiterbildung zu
Energieberater des Handwerks
EnEV §16 (1)
Satz 1
Neubau
EnEV §16 (1)
Satz 2
Bestandsgebäude
nach Sanierung
in EnEV nicht geregelt
EnEV §16 (2)
Bestandsgebäude
bei Verkauf, Ver-
mietung, Verpach-
tung, Leasing
EnEV §16 (3)
große Gebäude mit
Publikumsverkehr
EnEV §20
Bestandsgebäude
Zweifellos entsteht hier ein
üppiger Dienstleistungsmarkt für die
Ausstellung von Energieausweisen.
Ein Energieausweis ist samt Moder-
nisierungsempfehlungen jedoch nur
gültig, wenn er von einem berech-
tigten Fachmann ausgestellt wurde
(s. Bild 3 und Ausgabe 4/2007 von
Schützen & Erhalten).
Der eine oder andere von uns
mag hier ein Betätigungsfeld für
sich erkennen. Mit unserem Gespür
für Bauschadensrisiken könnten
wir uns von den Wettbewerbern
abheben, denn nach meinen Erfah-
rungen wird dem Feuchteschutz im
Zusammenhang mit dem Wärme-
schutz bisher nicht die gebührende
Aufmerksamkeit gewidmet. Dieser
Problemkreis soll in einer weiteren
Beitragsfolge diskutiert werden.
Dr.-Ing. Manfred Wolf
Energie-Umwelt-Bautenschutz
Beratung
Zum Lindenhof 12
09212 Limbach-Oberfrohna
Tel. und Fax: 03722-818998
E-mail:
Abb. 3: Ausstellungsberechtigung für Energieausweise (§16) und Modernisierungsempfehlungen (§20).