Workshop Bautenschutz
Normen, Regelwerke und Richtlinien in der
Bauwerksabdichtung
Bekanntlich wurde im
August 2000 die überar-
beitet DIN 18195 „Bau-
werksabdichtungen“ nach
langen Geburtswehen ver-
öffentlicht.
Die Reaktionen der Planer, Ar-
chitekten und Verarbeiter wa-
ren sehr unterschiedlich. Von
einem gelungenen Werk spra-
chen die Einen und alles ist
noch komplizierter geworden
sagten die Anderen. Insbeson-
dere da alle zeichnerischen Ele-
mente, die zum besseren Ver-
stehen beigetragen hätten, nun
nicht mehr enthalten sind.
Der Workshop sollte dazu
beitragen die Meinung der Fach-
leute des DHBV´s zu erfragen,
zu bündeln und in einem Flyer
als Information für interessierte
Gruppen zu veröffentlichen.
THEMA – VERBANDSTAG/WORKSHOPS
Demgegenüber standen in
erster Linie haftungsrechtliche
Überlegungen. Die Rechtssicher-
heit bei dieser Art der Vorge-
hensweise wurde insbesondere
von an der Diskussion beteilig-
ten Planern in Frage gestellt.
Diese schlossen sich in der Folge
an die von Herrn Grabow und
Herrn Hebeisen dokumentierten
Thesen an. Verbleibt durch Pil-
ze geschädigtes Holz im Gebäu-
de, so ist auch zu bedenken, dass
es durch den Zelluloseabbau
schneller die Feuchtigkeit auf-
nimmt und empfindlicher gegen-
über einem Neubefall reagiert.
Ein Feuchteausschluß kann durch
spätere Nutzungsänderung nie-
mals garantiert werden.
Einer Argumentation der
Kosteneinsparung wurde eben-
falls vehement widersprochen.
Kommt es nach einer „sparsa-
men“ Sanierung zu einem Scha-
densfall, so sind nicht nur die
„Sowieso-Kosten“ in Ansatz zu
bringen, sondern auch die Auf-
wendung des Rückbaus der
ersten Sanierung incl. der zu-
sätzlichen Sanierungsaufwen-
dungen. Aus Erfahrung werden
dann die Kosten um ein mehr-
faches höher.
Alternativen zu einer nach
DIN und WTA geforderten Bohr-
lochbehandlung des Mauer-
werks, wie sie Herr Dr. Peylo
in seinen Thesen andeutet,
kommen hauptsächlich in der
Denkmalpflege zum Einsatz –
und das mit Erfolg. Im profa-
nen Wohnungsbau sollten diese
nicht zu dem allgemeinen an-
erkannten Stand der Technik
gehören. Denn, so wurde im
Auditorium diskutiert, setzt
eine Abweichung von diesen
Regeln eine sachkundige und
unabhängige Baubegleitung
voraus. Und auf welcher Woh-
nungsbaustelle wird das reali-
siert? Neben einer sehr genauen
Befundung spielen auch Gewer-
ke übergreifende Prozesse eine
Rolle, die miteinander abge-
stimmt werden müssen. Termin
und Kostendruck verhindern dies
in aller Regel.
So wurden die von Herrn
Georg Brückner aufgestellten
Thesen allgemein befürwortet.
Ergänzt wurden diese durch eine
mangelnde Hinweispflicht an die
nachfolgenden Gewerke. Kaum
ein Maurer oder Putzer weiß,
was die Bohrlöcher in der Wand
bedeuten und wie er durch spar-
samen Wasserverbrauch auf der
Baustelle zum Gelingen der
Schwammbekämpfung beitragen
kann.
Erst wenn es uns gelingt die
vorhandene Sachkunde auf
alle
Baustellen zu übertragen
und diese auch durchzusetzen
kann man die eingangs gestellte
Frage nach der zeitgemäßen
Schwammbekämpfung mit
nein
beantworten. Bis dahin, und das
ergab die Diskussion, sollte man
grundsätzlich an den derzeit
bestehenden allgemeinen aner-
kannten Regeln der Technik fest-
halten. Die Diskussion zur
Schwammbekämpfung kann und
ist mit dem Workshop nicht
abgeschlossen. Weitere Mei-
nungsäußerungen der Leser zu
den Thesen oder eigene Erfah-
rungen zum Thema sind will-
kommen und können an die
Geschäftsstelle des DHBV oder
direkt an den Fachbereichslei-
ter Holzschutz gesendet werden.
An dieser Stelle möchte ich
mich als Organisator bei allen
an der Diskussion Beteiligten
für den fairen und regen Mei-
nungsaustausch bedanken. Ne-
ben neuen Erkenntnissen, die
jeder Teilnehmer für sich mit-
nahm, werden Impulse aus dem
Workshop bei der Überarbeitung
der Regelwerke (Norm und WTA-
Merkblatt) einfließen.
Ekkehard Flohr
Fachbereichsleiter Holzschutz
Prof. Dr. Weber erläuterte in
seinem Statement die einschlä-
gigen Normen und Regelwerke.
Er hob hervor, dass die DIN
18195 „Bauwerksabdichtung“
und die Richtlinien für die Pla-
nung und Ausführung von
Abdichtungen mit KMB bzw.
flexible und starre Dichtungs-
schlämmen in der Regel nur für
den Neubau gelten. Hierzu sagt
die DIN 18195 in allen Teilen:
„Diese Norm gilt
nicht
für
– nachträgliche Abdichtungen
in der Bauwerkserhaltung oder
Auch in Binz dabei – ein Urge-
stein des Bautenschutzes,
Prof. Helmut Weber.
Sitzend die Moderatoren des
Workshops Bautenschutz,
Rainer Spirgatis und
Axel Kabrede.