Schützen & Erhalten · Juni 2003 · Seite 14
FACHBEREICH SACHVERSTÄNDIGE
Neue Veröffentlichungen des Instituts für Sachverständigenwesen IfS
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachfolgend möchte ich
Sie auf zwei neue Ver-
öffentlichungen des In-
stituts für Sachverstän-
digenwesen IfS hinweisen
und Ihnen zur weiteren
Lektüre dringend empfeh-
len. Die nachfolgenden
Kurzbeschreibungen sind
in einem mir kürzlich zu-
gegangenen Anschreiben
des IfS zitiert.
2. Auflage „Der Sach-
verständige und seine
Mitarbeiter“ ist neu
erschienen.
Die im Jahre 1989 zum er-
sten Mal erschienene Broschü-
re „Die Zusammenarbeit meh-
rerer Sachverständiger und die
Einschaltung von Hilfskräften“
ist von Rechtsanwalt Dr. Peter
Bleutge völlig neu überarbeitet
und auf den neuesten Stand von
Rechtsprechung und Literatur
gebracht worden. Während die
erste Auflage aus einer Wieder-
gabe von Vorträgen der Herren
Dr. Bayerlein, Dipl.-Ing. Herbert
Busch und Dr. Bleutge bestand,
enthält die jetzt vom IfS her-
ausgegebene zweite Auflage
eine in sich geschlossene und
systematisch gegliederte Dar-
stellung der verschiedenen Pro-
bleme bei der Beauftragung von
Sachverständigen, die mit an-
deren Sachverständigen oder
Hilfskräften zusammenarbeiten
sowie bei der Beauftragung von
Teams, Organisationen und So-
zietäten.
Sachverständige, die für
Gerichte oder private Nachfra-
ger Gutachten erstellen, kom-
men in der heutigen Zeit nicht
mehr ohne Mitarbeiter aus. In
den Sachverständigenbüros und
Sachverständigenunternehmen
sind ständige Mitarbeiter be-
schäftigt, die teilweise diesel-
be Qualifikation besitzen wie der
Chef der Sozietät. Für einzelne
Aufträge lassen Sachverständige
Vorprüfungen oder Vorarbeiten
durchführen, die an selbststän-
dige Unternehmer, Labors oder
Materialprüfanstalten außer
Haus vergeben werden. Haupt-
berufliche Sachverständige als
„Einzelkämpfer“ verlieren zuneh-
mend an Bedeutung. Wer sich
im Wettbewerb am Gutachten-
markt behaupten will, ist
entweder auf die ständige Mit-
arbeit von Angestellten ange-
wiesen oder schließt sich mit
Kollegen derselben Fachrichtung
oder benachbarter Disziplinen
zu Sozietäten oder anderen
Unternehmensformen zusam-
men. Aber auch nebenberuflich
tätige Sachverständige setzen
bei der Erledigung ihrer Gutach-
tenaufträge Angestellte ihres
Hauptberufes ein oder beauf-
tragen von Fall zu Fall freie Mit-
arbeiter.
Die unter betriebswirtschaft-
lichen Gesichtspunkten sinnvol-
le Einschaltung von sogenann-
ten Hilfskräften bei der Vorbe-
reitung und Erledigung von
Gutachtenaufträgen steht je-
doch unter zahlreichen juristi-
schen Vorbehalten. Da von den
Sachverständigen verlangt wird,
dass sie ihre gutachterlichen
Leistungen höchstpersönlich
und eigenverantwortlich zu er-
bringen haben, stellt sich die
Frage, wo die Grenzen zulässi-
ger Einschaltung von Mitarbei-
tern und der Delegation auf
andere Sachverständige, insbe-
sondere bei Gerichtsauftrag, zu
ziehen sind. Darüber hinaus
erfordern viele komplizierte und
umfangreiche Gutachtenaufträ-
ge, dass Spezialisten unter-
schiedlicher Sachbereiche und
Fachdisziplinen gemeinsam – in
einem Team – Gutachten erstel-
len, weil ein einzelner Sachver-
ständiger mit der fachgerech-
ten Erledigung des Auftrags
überfordert wäre. Wiederum
werden andere Gutachten von
Sachverständigenorganisationen
oder Behörden erstattet, die
nicht erkennen lassen, welcher
Sachverständige das Gutachten
im Einzelfall bearbeitet hat und
wer dafür die Verantwortung
trägt. Da es für die Zusammen-
arbeit von Sachverständigen mit
anderen – eigenständigen –
Sachverständigen, mit angestell-
ten Sachverständigen und mit
untergeordneten Hilfskräften nur
wenige gesetzliche Regelungen
gibt, müssen dafür Lösungsan-
sätze in Rechtsprechung und
Literatur gefunden werden. Die
vorliegende Broschüre versucht,
die wichtigsten Grundsätze ei-
ner Zusammenarbeit von Sach-
verständigen und den Einsatz
von Hilfskräften anhand ein-
schlägiger Rechtsprechung und
Literatur herauszuarbeiten und
praktische Lösungsansätze für
den Sachverständigen-Alltag
anzubieten.
Der Sachverständige und
seine Mitarbeiter
– Die Zusammenarbeit mehre-
rer Sachverständiger und die
Einschaltung von Hilfskräften im
Zivilprozess und bei Privatauf-
trag –
Autor: Rechtsanwalt Dr. Peter
Bleutge, Wachtberg
Hrsg.: Institut für Sachverstän-
digenwesen e.V., Gereonstr. 50,
50670 Köln
2. Aufl. 2003, 73 Seiten,
ISBN 3-928 528-04-1, Preis 15,–
EUR (inkl. MwSt. und Versand)
5. Auflage „Merkblatt
zur Durchführung einer
Ortsbesichtigung „neu
erschienen
Zur Vorbereitung seines Gut-
achtens muss der vom Gericht
bestellte Sachverständige in der
Mehrzahl der Fälle eine Objekt-
oder Ortsbesichtigung vorneh-
men. Dazu finden sich in der
Zivilprozessordnung leider kei-
ne gesetzlichen Regelungen.
Dennoch unterliegen Einleitung,
Durchführung und Auswertung
solcher „Augenscheinseinnah-
men“ bestimmten Vorgaben, die
von der Rechtsprechung und
Literatur entwickelt wurden. Sie
sollte jeder Sachverständige
kennen, da ihre Nichtbeachtung
zur Ablehnung des Sachverstän-
digen wegen Besorgnis der
Befangenheit und, bei schwer-
wiegenden Pflichtverletzungen,
zum Verlust des Entschädigungs-
anspruchs führen kann. Ein
Sachverständiger tut also gut
daran, sich rechtzeitig vor Gut-
achtenerstattung über die zu
beachtenden Grundregeln zu in-
formieren, um seinen Auftrag
korrekt durchführen zu können
und um keine Nachteile erlei-
den zu müssen. Die IfS-Broschü-
re über die Ortsbesichtigung
enthält in kurz gefasster Form
Anleitungen und Verhaltensre-
geln zur Durchführung von Ob-
jekt- und Ortsbesichtigungen
aller Art. Sie enthält auch Aus-
führungen über die Gestaltung
der Entschädigung und das Aus-
maß der Haftung bei Schäden,
die anlässlich einer Besichtigung
entstehen können. Die Neuauf-
lage bringt den Inhalt der 44-
seitigen Broschüre auf den
neuesten Stand von Rechtspre-
chung und Literatur und fügt
ein neues Kapitel „Rechtspre-
chung in Leitsätzen mit Fund-
stellen“ ein.
Merkblatt zur Durchführung
einer Ortsbesichtigung
Autor: Rechtsanwalt Dr. Peter
Bleutge, Wachtberg
Hrsg.: Institut für Sachverstän-
digenwesen e.V., Gereonstr. 50,
50670 Köln
5. Aufl. 2003, 44 Seiten,
ISBN 3-928 528-00-9, Preis EUR
10,– (inkl. MwSt. und Versand)
Es schreibt
für Sie:
Dipl. Holzwirt
Georg Brückner
Fachbereichs-
leiter Sachver-
ständige
Roggenkamp 7a
59348 Lüdinghausen
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