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RA Albrecht
W. Omankowsky
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RECHTSBERATUNG
Mediation
Eine Alternative zum Richterspruch?
Konfliktlösungen werden
zukünftig in wachsender
Zahl außergerichtlich zu
lösen sein, da die zum Teil
sehr komplizierten, teil-
weise über Jahre andau-
ernden und kostspieligen
Verfahren vor den Zivilge-
richten den wirtschaftli-
chen Interessen oftmals
konträr gegenüberstehen.
Die nach einer Durchführung des
Instanzenzugs späten, den
Rechtsstreits abschließenden
Entscheidungen erscheinen für
die Beteiligten sehr oft durch
die wirtschaftliche Realität zeit-
lich überholt und finden des-
halb zum Teil wenig Akzeptanz
bei den Parteien.
Eine außergerichtliche Mög-
lichkeit die Parteien zu einer
rationellen und schnellen Kon-
fliktlösung bietet das Mediati-
onsverfahren, daß im wesent-
lichen durch folgende Kriterien
gekennzeichnet ist.
1. Ein nicht förmliches, frei-
williges und jederzeit wi-
derrufbares Verfahren, bei
dem eine neutrale und ge-
schulte Person (Mediator)
die Parteien in ihren Be-
mühungen, den zwischen
ihnen bestehenden Streit
einvernehmlich beizule-
gen, unterstützt.
2. Der Mediator beschränkt
sich grundsätzlich darauf,
zusammen mit den Partei-
en den Streitgegenstand
in helfender Art und Weise
herauszuarbeiten, mit ih-
nen Problemlösungen dar-
zustellen und Lösungsal-
ternativen aufzuzeigen.
3. Am Abschluss des Mediati-
onsverfahrens sollte ein
schuldrechtlicher Vertrag
zwischen den Parteien ver-
einbart werden, den die
(ehemaligen) Konfliktpar-
teien unterschreiben und
durchführen möchten.
4. Das Mediationsverfahren
wird im Gegensatz zum
Gerichtsverfahren nicht
mit einem Urteil oder mit
einem vom Gericht vorge-
schlagenen Vergleich ab-
geschlossen, sondern mit
einer von den Parteien
und durch den Mediator
unterstützen selbst ausge-
arbeiteten Einigung.
Entscheidend ist vor allem, daß
die Verantwortung für das Er-
gebnis allein bei den Parteien
liegt.
Die wichtigsten Vor-
teile eines Mediations-
verfahrens:
1. Zeit- und Kostenersparnis
2. Echte Interessenwahr-
nehmung durch kreative
Lösungen und daher
Akzeptanz des Ergebnisses
durch die Beteiligten.
Nach einer Veröffentlichung der
Gesellschaft für Wirtschaftsme-
diation und Konfliktmanage-
ment e.V. dauern Mediationsver-
fahren mit zwei Parteien selten
länger als 2 Tage, zzgl. der Vor-
bereitungszeit des Mediators.
Eine Studie des Motorola-
Konzern beziffert die jährlichen
Kosteneinsparungen durch den
Einsatz von Mediationsverfah-
ren mit 75% des Budgets für
Prozeßkosten.
In Amerika ist das Mediati-
onsverfahren daher bereits weit
verbreitet.
Gerade in Bausachen ist es
durchaus wünschenswert, dem
in Schlichtungs- und Mediati-
onsverfahren liegenden Vorteil
einvernehmlicher Streitschlich-
tung zu nutzen und das dem
klassischen Zivilprozeß inne-
wohnende Gewinner-Verlierer
Schema zu vermeiden.
Ein weiterer Vorteil sämtli-
cher außergerichtlicher, so auch
der Schlichtungs- und Mediati-
onsverfahren, ist die Tatsache,
daß die Verfahren nicht öffent-
lich sind. Es gibt für Beteilig-
te an Bauverfahren oftmals gute
Gründe (Vermeidung von Prä-
zedenzfällen, Preisgabe von Ge-
schäftsgeheimnissen), warum
man einen Streitfall nicht vor
den ordentlichen Gerichten mit
der dort zwingend gebotenen
Öffentlichkeit austragen will.
Beispiele für Media-
tionsverfahren im Bau-
bereich sind:
– Baumängel eines Neubaus
werden von den Sachver-
ständigen unterschiedlich
bewertet. Ein mehrin-
stanzlicher Rechtsstreit ist
vorprogrammiert. Hier
kann ein Mediationsver-
fahren unter Umständen
einen mehrinstanzlichen
Rechtsstreit verhindern.
Neben dem Kostenfaktor
dürfte für alle Beteiligten
hier auch der Zeitfaktor
von größter Wichtigkeit
sein.
– Bei einem Neubauvorha-
ben sind wegen Unstim-
migkeiten zwischen dem
Bauherrn und dem beauf-
tragten Handwerkerfirmen
die Arbeiten eingestellt
worden. Das selbstständi-
ge Beweisverfahren ist
rechtshängig. Wiederum
sind alle Parteien dem
Zeit- und Kostenrisiko
ausgesetzt. Ein Mediati-
onsverfahren könnte kurz-
fristig zu einem Ergebnis
führen und Rechtssicher-
heit für alle Beteiligten
bringen.
Wenn auf beiden Seiten der
Wille zur Lösung vorhanden ist,
kann diese Form der Streit-
schlichtung erfolgreich sein.
Rechtsanwalt
A.W. Omankowsky, Köln
Der in Mediationsverfahren
liegende Vorteil einvernehmlicher
Streitschlichtung wird immer
häufiger genutz um das dem
klassischen Zivilprozeß
innewohnende Gewinner-
Verlierer Schema zu
vermeiden.
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