Schützen & Erhalten - page 24

DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · Juni 2001 · Seite IV
– abweichend von § 187 Abs.1
BGB – mit, da die Skontofrist nach
dem Wortlaut der vereinbarten
Klausel mit dem Tage des Zugan-
ges der Rechnung beginnen soll-
te.
Im vorliegenden Fall hatte der
Auftraggeber jedoch erst 9 Tage
nach Erhalt der Rechnung die
Abschlagszahlungen erbracht.
Folglich hat der Auftraggeber
die Abschlagzahlungen nicht im
Umfang ihrer Berechtigung voll-
ständig ausgeglichen und war
daher nicht zum Skontoabzug
berechtigt.
Exkurs:
Bei BGB-Verträgen ist der Auftrag-
geber auch bei Abschlagzahlungen
zum Skontoabzug berechtigt.
Anders ist es, wenn dem Ver-
trag die VOB zu Grunde gelegt
wurde.
In diesem Fall folgt aus §16
Nr. 5 VOB/B, dass der Skontoab-
zug erst bei Schlusszahlung vor-
zunehmen ist. Bei Schlusszahlung
ist der Auftraggeber dann aber auch
zum Skontoabzug für alle pünkt-
lich geleisteten Abschlagszahlun-
gen berechtigt.
Es schreibt für Sie
RA Albrecht W.
Omankowsky
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ZVK und kein Ende...
Gewährleistungsfrist
Eine Firma hatte den Auftrag er-
halten, die Außenfassade eines
Mehrfamilienhauses umfassend zu
renovieren, zu grundieren und zu
streichen.
Nach drei Jahren treten Män-
gel an der Fassade auf. Die Firma
fragt an, ob die Gewährleistungs-
ansprüche des Auftraggebers zwi-
schenzeitlich verjährt sind.
Antwort:
Arbeiten bei Bauwerken unterlie-
gen, sofern dies vereinbart wur-
de, der 2-jährigen, ansonsten der
5-jährigen Gewährleistungsfrist
des BGB.
Im vorliegenden Fall war zwi-
schen den Parteien nicht die VOB/
B vereinbart worden und folglich
auch keine kürzere Verjährungs-
frist.
Da es sich bei dem Anstrich
nicht nur um eine Verschönerung
des Hauses gehandelt hat, son-
dern um eine die Substanz des
Hauses schützende und erhaltende
Renovierung, ist in diesem Fall von
einer 5-jährigen Gewährleistungs-
frist auszugehen, mit der Folge,
dass sich der Auftraggeber auf die
Gewährleistungsfrist berufen kann.
Exkurs: Gewährleistungsfrist an
einem Grundstück
Während die Gewährleistungsfrist
für Bauwerke, wie ausgeführt, je
nach Vereinbarung zwei oder fünf
Jahre beträgt, besteht für Arbei-
ten „an einem Grundstück“ ledig-
lich eine 1-jährige Gewährleistungs-
frist.
Dies betrifft beispielsweise die
Gartengestaltung, Erdarbeiten, aber
auch die Verlegung eines Verbund-
steinpflasters, einschließlich seines
Unterbaus.
Wirksamer Skonto-
auszug nur bei
vollständiger Zahlung
Im vorliegenden Fall erbrachte
eine Firma für einen Bauträger
Sanierungsarbeiten.
In den im Vertrag zu Grunde
liegenden Bedingungen der Fir-
ma heißt es:
„Zahlung innerhalb 8 Tagen –
2% Skonto. Zahlung innerhalb 30
Tagen – Nettokasse. Die Zahlungs-
bedingungen gelten für Abschlags-
zahlungen sowie die Schlussrech-
nung. Die Skontofrist beginnt mit
dem Tage, an dem die Rechnung
zugeht.“
Der Bauträger zog von den
Abschlagsrechnungen der Firma
insgesamt gut 1.000,– DM als
Skonto ab.
Die Firma hält die Abzüge für
nicht berechtigt und verlangt voll-
ständige Zahlung als Restwerk-
lohn.
Für eine fristgerechte Zahlung
kommt es auf den Zeitpunkt der
Zahlungshandlung des Auftragge-
bers an und nicht auf den Zeit-
punkt des Zahlungseinganges bei
dem Auftragnehmer.
Bei den erfolgten Zahlungen
auf die Abschlagsrechnung hat-
te jedoch der Auftraggeber die ver-
einbarten Zahlungsfristen nicht
eingehalten.
Danach war die Zahlung inner-
halb von 8 Tagen zu leisten. Der
Tag des Rechnungseinganges zählt
Die für dieses Ausgabe an-
gekündigte Besprechung ei-
ner neuen höchsrichterli-
chen Entscheidung über die
Beitragspflicht der ZVK des
Baugewerbes kann aus re-
daktionellen Gründen erst in
einer späteren Ausgabe er-
folgen.
Bei Gewähr-
leistungsfristen
den Kalender
im Auge
behalten...
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