Schützen & Erhalten · September 2000 · Seite 10
Besonders wesentlich er-
scheint die Frage, ob der
Begriff Einbringmenge all-
gemein gültig überhaupt
aufrecht zu erhalten ist,
wenn in DIN 52 175 ein
Oberflächenschutz als ein
Schutz definiert ist, bei
dem eine Eindringtiefe
nicht angestrebt wird. Das
heißt, es ist zielgerichtet
nichts einzubringen, ob-
wohl auch für den Oberflä-
chenschutz Einbringmen-
gen vorgegeben werden.
Wenn also der Begriff Ein-
bringmenge umfassend
gelten soll, setzt dies eine
Abänderung der Oberflä-
chenschutz-Erklärung vor-
aus (sinnvoll zentral, in
einer sichtlich benötigten
Begriffsnorm), und zwar
so, dass der Eindringung
und Einbringung nicht ab-
solut widersprochen wird.
Etwa so: „Oberflächen-
schutz ist eine Oberflä-
chenbehandlung mit be-
stimmten Holzschutzmit-
teln, bei der keine
praxisrelevant messbare
Eindringtiefe angestrebt
wird (< 1 mm).“ Anson-
sten wäre die Einbring-
menge durch Aufnahme-
menge zu ersetzen.
– Für Holzschutzmittel, die
nicht in ihrer Lieferform
zu verarbeiten sind, wer-
den in den Technischen
Merkblättern Lösungs- und
Emulsionsansätze mit Was-
ser vorgegeben. Da solche
Präparate jedoch nicht
mehr kristallin, sondern
als Konzentrat angeliefert
werden, sollte der Vorgang
mehr ein Verdünnen dar-
stellen als ein Lösen oder
Emulgieren. Andererseits
ist nach DIN 68 600/03,
Abschnitt 10.1 nur die Lö-
sungskonzentration was-
serlöslicher Holzschutz-
mittel gefragt, sodass für
Emulsionen eine Lücke be-
steht. Insofern und eine
Reihe anderer Gründe be-
rücksichtigend wäre es
sinnvoll, ein Holzschutz-
mittel im Verarbeitungs-
zustand „Tränkmittel“ zu
nennen und dazu die
„Tränkmittelkonzentrati-
on“ zu definieren.
– Das DIBt bezeichnet nach
Holzschutzmittelverzeich-
nis bestimmte Holzschutz-
mittel als „Schwammsperr-
mittel“ und erläutert diese
als Schutzmittel zur Ver-
hinderung des Durchwach-
sens von Hausschwamm
durch Mauerwerk. Die Gü-
tegemeinschaft Holz-
schutzmittel e.V. bezeich-
net ebenda solche Holz-
schutzmittel mit
RAL-Gütezeichen als „Be-
kämpfungsmittel gegen
Hausschwamm im Mauer-
werk nach DIN 68 800/04“.
Einerseits besteht also die
nicht ganz nachvollziehbar dif-
ferenzierte Bezeichnung und an-
dererseits wäre es in jedem Falle,
beabsichtigt oder unbeabsich-
tigt, nicht bestimmungsgemäß
Mauerwerk, das vom Braunen
Kellerschwamm oder Weißen
Porenschwamm durchwachsen
ist (recht selten), derart zu
behandeln.
Mit diesen wenigen Beispie-
len soll zugleich darauf aufmerk-
sam gemacht werden, dass eine
Begriffsnorm auch als wesent-
liches Hilfsmittel zu werten ist.
Dies gilt vor allem für Lernen-
de, gutachterlich Tätige, Ver-
tragsabschließende und im Be-
sonderen auch für Vertreter, die
mit der Erarbeitung von Regel-
werken befasst sind. Sie könn-
ten sich unter Nutzung vorhan-
dener Vorgaben verstärkt und
weniger fehleranfällig rationell
auf ihr eigentliches Ziel konzen-
trieren.
Eine für den Holzschutz ge-
eignete Begriffsnorm könnte wie
in der Tabelle auf Seite 9 dar-
stellt lauten und für notwen-
dige Begriffe entsprechend den
angegebenen Beispielen gestal-
tet werden. Da eine Norm eine
breite Resonanz und einen weit
gefächerten Mitarbeiterkreis ver-
langt, wäre es wünschenswert,
Stellungnahmen oder gar For-
derungen zur Aufnahme weiterer
Begriffe aus dem DHBV zu hö-
ren, wenngleich es dem Verfas-
ser an weiteren Fachvokabeln
noch nicht mangelt.
Dr. Dietger Grosser
wurde 60 Jahre
Am 6. August 2000 feier-
te Dr. Grosser sein 60-jäh-
riges Jubiläum, zu dem
der Deutsche Holz- und
Bautenschutzverband
e.V. ihm ganz herzlich gra-
tuliert. Präsidium, Ge-
schäftsleitung und ganz
besonders die Holzschüt-
zer wünschen ihm für die
kommenden Lebensjahre
beste Gesundheit und
weiterhin viel Schaffens-
kraft für die noch vor ihm
liegenden Aufgaben.
Als waschechter „Holsteiner“
aus Uetersen machte er 1960
sein Abitur, begann schon kurze
Zeit danach sein Praktikum in
verschiedenen Holz verarbeiten-
den Betrieben, belegte von Mai
1961 bis Mai 1966 an der Uni-
versität Hamburg den Studien-
gang „Holzwirtschaft“ und
schloss sein Studium mit „Di-
plom-Holzwirt“ ab. Der Univer-
sität Hamburg blieb er treu,
promovierte am Lehrstuhl „Holz-
biologie und Holzschutz“ und
erhielt dort Ende 1970 Titel und
Würde eines Doktors der Natur-
wissenschaften. Seit Januar
1971 bekleidet Dr. Grosser im
Institut für Holzforschung der
Universität München eine für
unseren Verband
wichtige Positi-
on und ist dort
noch heute als
Akademischer
Direktor tätig.
Dem DHBV
gehört
Dr. Grosser
schon seit
vielen
Jahren
an und
arbei-
tet in
zahlrei-
chen über-
geordneten Gremien des Holz-
schutzes auch eng mit den
„Holzschutz-Assen“ unseres Ver-
bandes zusammen, was uns mit
großem Stolz erfüllt. Die Früchte
dieser in Europa wohl einzig-
artigen Zusammenarbeit zwi-
schen Wissenschaft und Praxis
und die sich hieraus ergebenen
Synergieeffekte nicht nur für un-
sere Mitglieder dürften allen be-
kannt sein. Was wäre wohl die
Norm DIN 68800, der DIN-Kom-
mentar „Holzschutz“ oder das
WTA-Merkblatt 1-2-91 – um nur
einige gemeinsam erarbeitete
Regelwerke und Merkblätter zu
nennen – ohne die von ihm ge-
prägten Impulse?
Dafür sagen wir Herrn Dr.
Dietger Grosser ein großes „Dan-
keschön“ und verbinden dieses
und ganz besonders im Namen
unserer mehr als 350 Holz-
schutzfachfirmen und Sachver-
ständigen mit dem Wunsch
nach fort-
dauernder
konstruk-
tiver Zu-
sammen-
arbeit.
E. Flohr
DIE FACHBEREICHE
Holz- und Brandschutz