Schützen & Erhalten · September 2000 · Seite 22
Wie bereits in der letzten
Nr. von „Schützen & Erhal-
ten“ angekündigt bietet
der DHBV im Zusammen-
arbeit mit der Hand-
werkskammer Münster
vom 20. 11. bis 12. 12.
2000 einen dreiwöchigen
Crashkurs zum handwerks-
kammergeprüften Holz-
und Bautenschutztechni-
ker an.
Das Angebot richtet sich an
qualifizierte Bautenschützer, die
neben einer zumindest dreijäh-
rigen Berufserfahrung in Besitz
der folgenden Qualifikations-
nachweise sind: Abdichtungs-
zertifikat und Injektionsschein
jeweils mit TÜV-Prüfung, WHG
19 Schein oder SI-Schein.
Der Lehrgang umfasst 150
Stunden Unterricht (Theorie und
Praxis) sowie eine auf 50 Stun-
den konzipierte Hausarbeit.
Die 150 Unter-
richtsstunden
gliedern sich
wie folgt:
– 10 Std. Bautechnische
Grundlagen
– 10 Std. VOB und BGB
– 80 Std. Holzschutz
– 50 Std. Bautenschutz
Die 2-tägige Prüfung findet
direkt im Anschluss an dem
Lehrgang am 11. und 12. De-
zember statt. Die Ernennung
zum handwerkskammergeprüf-
ten Holz- und Bautenschutz-
techniker erfolgt nach bestan-
dener Prüfung und anerkannter
Hausarbeit im Januar 2001.
Kosten:
Lehrgangskosten:
– DM 3.500,– für DHBV-
Mitglieder
– DM 4.500,– für Nicht-
Mitglieder
– Prüfungsgebühr: DM 500,–
Die Übernachtung im Inter-
nat der HWK kostet DM 40,– pro
Nacht beziehungsweise DM
110,– die Woche (Mo.–Fr.).
Die Mindestteilnehmerzahl be-
trägt 15 Personen.
Anmeldungen mit Nachweis der
Qualifikation nimmt bis zum 31.
10. 2000 die DHBV Bundesge-
schäftsstelle in Köln entgegen.
DIE QUALIFIKATION
Crashkurs Holz- und Bautenschutztechniker
Ein Angebot des
DHBV für besonders
Qualifizierte
DER FACHBEREICHSLEITER KOMMENTIERT
Ekkehard Flohr,
DHBV-Fachbereichsleiter
Holz- und Brandschutz:
Zum Artikel von Dipl.-Ing.
Reiner Klopfer bin ich ge-
teilter Meinung. Einer-
seits ist es anerkennens-
wert, wenn sich jemand
mit neuen innovativen
Verfahren auseinander-
setzt, anderseits sehe ich
die Gefahr, dass Erwartun-
gen geweckt werden, die
das beschriebene Verfah-
ren nicht erfüllen kann.
Unter Praxisbedingungen ist
die Begasung von Gebäudetei-
len mit inerten (= reaktionsträ-
gen) Gasen immer noch ein
Abenteuer – finanziell und fach-
lich! Aus diesem Grund sollte
es nur in Ausnahmefällen, und
dort, wo andere Verfahren aus-
scheiden, angewendet werden.
Ein mögliches Einsatzgebiet ist
die Denkmalpflege.
Mit der Feststellung „Der
Einsatz von inerten Gasen, wie
Stickstoff (N
2
) oder Kohlendi-
oxid (CO
2
) kann schon heute
unter Einhaltung bestimmter
Parameter objektschonend und
praktikabel angewandt werden,“
wird meines Erachtens sugge-
riert, dass diese Verfahren an
Gebäuden allgemein (unter be-
stimmten Parametern) angewen-
det werden können. Dies stimmt
nicht!
Nach wie vor ist der Kom-
mentar zur DIN 68800/4 (Abs.
5.4.3) gültig. Darin heißt es:
„Da ... sehr hohe Konzentratio-
nen (N
2
>99%Vol., CO
2
>60%Vol)
über sehr lange Zeiträume (je-
weils mehrere Wochen) erforder-
lich sind, bleibt die Anwendung
zur Raum- oder Gebäudebega-
sung für Stickstoff illusionär, für
CO
2
zweifelhaft.“
Eine wirtschaftliche Betrach-
tung wird im Vergleich mit an-
deren Verfahren sehr schnell die
Grenzen offen legen.
Aus „Tag des Herren“ Jahr-
gang 49, 33/99 vom 22.08.99
ist zur Kohlendioxidbegasung in
Osek zu lesen:
„Das Chorgestühl wird mit
Kohlendioxid von Schädlingen
befreit. Etwa eine Million Mark
koste das, sagt Thebes (Anmer-
kung des Verfasser: Abt Bern-
hard Thebes vom Kloster Osek).
Rund 800 000 Mark davon habe
die Bundesregierung übernom-
men, knapp 200 000 Mark die
Umweltstiftung, dazu kämen EU-
Mittel.“
Inwieweit diese Zahlen stim-
men, konnte ich nicht überprü-
fen. Auch schon ein Teil der
Kosten würden sicher eine wirt-
schaftliche Betrachtung inter-
essant erscheinen lassen.“