siedelt. Üblicherweise sind hierbei nur die obe-
ren Holzschichten betroffen. Da Schimmelpilze
zwar auch Enzyme zum Abbau von Cellulose und
Mannose besitzen, diese aber nicht so effektiv
wie die der Holzzerstörer sind, fallen die Holz-
schäden nur marginal aus.
2. Ursachen für Schimmelpilzbefälle
auf Holzkonstruktionen
Geeignete Bedingungen finden sich bei Holz
und Holzbaustoffen, sobald ein Feuchteeintrag
stattfindet. Nährstoffe sind grundsätzlich ausrei-
chend vorhanden, z.B. in Form von abgelagertem
Staub, aber auch Klebstoffe und nicht zu verges-
sen das Holz selbst. Auch Schimmelpilzsporen
sind bereits reichlich auf den Holzbaustoffen
vorhanden, entweder durch unsachgemäße, un-
geschützte Lagerung oder aber auch durch den
Produktionsprozess bei Holzwerkstoffen.
(13,14)
Also
bleibt die Frage, wie sich eine erhöhte Feuchtig-
keit einstellt, die zum Befall führt. Zu diskutie-
ren sind hierbei im Wesentlichen zwei Aspekte,
nämlich erhöhte Feuchtelasten in der Bauphase
und während der Nutzung. Während des Neubaus
sind es in der Rohbauphase ungeschütztes Bau-
holz und Holzwerkstoffe, die besonders gefähr-
det sind. Wird der noch offene Dachstuhl nicht
vor Niederschlägen geschützt, Holzbaustoffe
falsch gelagert oder gar als Witterungsschutz
oder Abdeckung genutzt, muss man sich nicht
fragen, wie es zu einem Befall kommen konnte.
Beim Innenausbau wird durch das Abbinden der
Putze oder des Estrichs Wasser freigesetzt, was
wiederum von den Holzbaustoffen aufgenommen
wird. Fehlt hier eine ausreichende Lüftung, ggf.
technische Trocknung, sind Schäden vorprogram-
miert. Immer unter dem Aspekt betrachtet, dass
Schimmelpilze eben geringere Ansprüche haben
und daher lange vor den Holzzerstörern auf dem
Holz vorkommen können. Gleichzeitig haben sich
die Holzkonstruktionen insbesondere bei unbe-
lüfteten Dachaufbauten verändert. Die bauphy-
sikalischen Konsequenzen zeigen sich ebenfalls
in Form von Schimmelpilzbefällen.
(13,14)
Auch die
Nutzung von Innenräumen hat sich verändert.
So wird der zugige Dachboden nicht mehr als
Trockenraum genutzt, sondern als hochwertiger
Innenraum mit Sichtdachstuhl ausgebaut. Da-
mit ergibt sich hier unter Umständen die glei-
che Problematik wie für den ausgebauten Keller:
bauphysikalisch knifflige Rahmenbedingungen.
Wird hier die Kondensatbildung nicht durch das
Nutzerverhalten (schimmelgerechte Lüftung und
Heizung) aufgefangen, sondern noch verstärkt
(z. B. durch ungünstige Möblierung), kann das
richtig schief gehen.
(1,2,3)
Werden Dachstühle aus-
gebaut oder auch gedämmt, so spielen zudem die
wasserdampfdichten Schichten eine große Rol-
le. Dieser Part muss eindeutig den ausführenden
Handwerken zugeschoben werden. Werden beim
Einbau z. B. die Dampfbremsen beschädigt, so
ist der Schaden vorprogrammiert, da durch Kon-
vektion wasserdampfhaltige Luft in die kühlere
Konstruktion eindringt und dort kondensiert.
(14)
3. Schimmelpilze und die Holz-
Normung
Durchforstet man die für Holzwerkstoffe und
Holzkonstruktionen gültigen aktuellen Normen,
so findet man in der Regel nichts zum Thema
Schimmelpilze. Das kann insofern nachvollzo-
gen werden, da Schimmelpilze keinen nennens-
werten Einfluss auf die Stabilität, Tragfähigkeit
des Holzes oder die Statik von Holzkonstrukti-
onen haben und der hygienische Aspekt nicht
Gegenstand der Holznormung ist. Recherchiert
man weiter, so zeigt sich, dass die Schimmel-
pilze in den Holznormen häufig unter dem Begriff
holzverfärbende Pilze eingeordnet und zusam-
men mit den Bläuepilzen oder der Rotstreifig-
keit eher als optischer Mangel angesehen wer-
den. Unter dem Aspekt holzverfärbende Pilze
wird man dann schon eher fündig. Dabei findet
man in der Norm DIN 4074: Sortierung von Holz
nach der Tragfähigkeit: Teil 1 Nadelschnittholz,
Teil 5 Laubschnittholz nur einen Verweis auf
Verfärbung durch Bläue und Rotstreifigkeit mit
der Angabe, dass Bläue in allen Sortierklassen
zulässig ist. Auch in der DINEN 1995-1-1:2010-
12: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von
Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines Allgemeine
Regeln und Regeln für den Hochbau; wird nur
ausgeführt:
Holz und Holzwerkstoffe müssen ent
weder eine natürliche Dauerhaftigkeit im Sinne
der EN 350-2 für die jeweilige Gefährdungsklas
se entsprechend den Definitionen in EN335-1,
EN335-2 und EN335-3 besitzen oder mit einem
nach EN351-1 und EN460 auszuwählenden Holz
schutzmittel behandelt sein.
Folgt man diesen
Ausführungen bis zur DINEN 335:2013-06: Dau-
erhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Ge-
brauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei
Vollholz und Holzprodukten, so beschreibt die-
se, mit welchen Feuchteeinträgen je Gebrauchs-
klasse zu rechnen ist, jedoch nicht dazu, welche
biologischen Konsequenzen hierbei zu erwarten
sind. Auch die DIN EN 350-1:1994-10: Dauerhaf-
tigkeit von Holz und Holzprodukte – Natürliche
Dauerhaftigkeit von Vollholz – Teil 1: Grundsät-
ze für die Prüfung und Klassifikation der natür-
lichen Dauerhaftigkeit von Holz; ergab keinen
Verweis auf Schimmelpilze. Zwar werden eine
Reihe von Basidiomyceten und Insekten sowie
marine Schädlinge aufgeführt, gegen die eine
Beständigkeit zu prüfen ist, Schimmelpilze sind
jedoch nicht genannt.
Anders in der DIN 68800-1: 2011-10. Hier
steht Folgendes:
Schimmelpilze sind nicht holz
spezifisch, sondern treten ebenso an anderen Ma
terialien auf. Sie führen auf der Oberfläche von
Holz zu verschiedenartigen Verfärbungen, sofern
die für einen Befall erforderliche Luftfeuchte vor
liegt.
Sie sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Leider, denn sonst wäre aufgefallen, dass mit
Definition der Gefährdungsklassen (GK) und den
zugehörigen klimatischen Randbedingungen be-
reits mit der GK0 Schimmelpilzwachstum wahr-
scheinlich ist (für die hier beschriebenen Schäden
durch Schimmelpilze an Holzkonstruktionen im
Innenraum sind jeweils die GK0 oder GK1 anzu-
setzen). Für die GK0 und 1 wird als Exposition
eine Holzfeuchte von 20% (trocken) und eine
mittlere rel. Luftfeuchtigkeit von max. 85% an-
gegeben. Gleichzeitig wird angeführt, dass die-
se Rahmenbedingungen auch für Schimmelpilze
gelten würden. Das ist aus Sicht der Schimmel-
pilzfachleute geradezu fatal, falsch und kollidiert
mit der „Schimmelpilz-Norm“ DIN 4108-2:2013-
02 und der technischen Regel DIN-Fachbericht
4108-8:2010-09. Denn im Fachbericht wird aus-
geführt:
Hiernach kann eine Schimmelpilzbildung
auftreten, wenn an mindestens fünf aufeinander
folgenden Tagen die relative Luftfeuchte auf der
Bauteiloberfläche mindestens 12 h/d einen Wert
von mehr als 80% aufweist. Bei höheren Luft
Fachbereiche
Schimmelpilze