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siedelt. Üblicherweise sind hierbei nur die obe-

ren Holzschichten betroffen. Da Schimmelpilze

zwar auch Enzyme zum Abbau von Cellulose und

Mannose besitzen, diese aber nicht so effektiv

wie die der Holzzerstörer sind, fallen die Holz-

schäden nur marginal aus.

2. Ursachen für Schimmelpilzbefälle

auf Holzkonstruktionen

Geeignete Bedingungen finden sich bei Holz

und Holzbaustoffen, sobald ein Feuchteeintrag

stattfindet. Nährstoffe sind grundsätzlich ausrei-

chend vorhanden, z.B. in Form von abgelagertem

Staub, aber auch Klebstoffe und nicht zu verges-

sen das Holz selbst. Auch Schimmelpilzsporen

sind bereits reichlich auf den Holzbaustoffen

vorhanden, entweder durch unsachgemäße, un-

geschützte Lagerung oder aber auch durch den

Produktionsprozess bei Holzwerkstoffen.

(13,14)

Also

bleibt die Frage, wie sich eine erhöhte Feuchtig-

keit einstellt, die zum Befall führt. Zu diskutie-

ren sind hierbei im Wesentlichen zwei Aspekte,

nämlich erhöhte Feuchtelasten in der Bauphase

und während der Nutzung. Während des Neubaus

sind es in der Rohbauphase ungeschütztes Bau-

holz und Holzwerkstoffe, die besonders gefähr-

det sind. Wird der noch offene Dachstuhl nicht

vor Niederschlägen geschützt, Holzbaustoffe

falsch gelagert oder gar als Witterungsschutz

oder Abdeckung genutzt, muss man sich nicht

fragen, wie es zu einem Befall kommen konnte.

Beim Innenausbau wird durch das Abbinden der

Putze oder des Estrichs Wasser freigesetzt, was

wiederum von den Holzbaustoffen aufgenommen

wird. Fehlt hier eine ausreichende Lüftung, ggf.

technische Trocknung, sind Schäden vorprogram-

miert. Immer unter dem Aspekt betrachtet, dass

Schimmelpilze eben geringere Ansprüche haben

und daher lange vor den Holzzerstörern auf dem

Holz vorkommen können. Gleichzeitig haben sich

die Holzkonstruktionen insbesondere bei unbe-

lüfteten Dachaufbauten verändert. Die bauphy-

sikalischen Konsequenzen zeigen sich ebenfalls

in Form von Schimmelpilzbefällen.

(13,14)

Auch die

Nutzung von Innenräumen hat sich verändert.

So wird der zugige Dachboden nicht mehr als

Trockenraum genutzt, sondern als hochwertiger

Innenraum mit Sichtdachstuhl ausgebaut. Da-

mit ergibt sich hier unter Umständen die glei-

che Problematik wie für den ausgebauten Keller:

bauphysikalisch knifflige Rahmenbedingungen.

Wird hier die Kondensatbildung nicht durch das

Nutzerverhalten (schimmelgerechte Lüftung und

Heizung) aufgefangen, sondern noch verstärkt

(z. B. durch ungünstige Möblierung), kann das

richtig schief gehen.

(1,2,3)

Werden Dachstühle aus-

gebaut oder auch gedämmt, so spielen zudem die

wasserdampfdichten Schichten eine große Rol-

le. Dieser Part muss eindeutig den ausführenden

Handwerken zugeschoben werden. Werden beim

Einbau z. B. die Dampfbremsen beschädigt, so

ist der Schaden vorprogrammiert, da durch Kon-

vektion wasserdampfhaltige Luft in die kühlere

Konstruktion eindringt und dort kondensiert.

(14)

3. Schimmelpilze und die Holz-

Normung

Durchforstet man die für Holzwerkstoffe und

Holzkonstruktionen gültigen aktuellen Normen,

so findet man in der Regel nichts zum Thema

Schimmelpilze. Das kann insofern nachvollzo-

gen werden, da Schimmelpilze keinen nennens-

werten Einfluss auf die Stabilität, Tragfähigkeit

des Holzes oder die Statik von Holzkonstrukti-

onen haben und der hygienische Aspekt nicht

Gegenstand der Holznormung ist. Recherchiert

man weiter, so zeigt sich, dass die Schimmel-

pilze in den Holznormen häufig unter dem Begriff

holzverfärbende Pilze eingeordnet und zusam-

men mit den Bläuepilzen oder der Rotstreifig-

keit eher als optischer Mangel angesehen wer-

den. Unter dem Aspekt holzverfärbende Pilze

wird man dann schon eher fündig. Dabei findet

man in der Norm DIN 4074: Sortierung von Holz

nach der Tragfähigkeit: Teil 1 Nadelschnittholz,

Teil 5 Laubschnittholz nur einen Verweis auf

Verfärbung durch Bläue und Rotstreifigkeit mit

der Angabe, dass Bläue in allen Sortierklassen

zulässig ist. Auch in der DINEN 1995-1-1:2010-

12: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von

Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines Allgemeine

Regeln und Regeln für den Hochbau; wird nur

ausgeführt:

Holz und Holzwerkstoffe müssen ent­

weder eine natürliche Dauerhaftigkeit im Sinne

der EN 350-2 für die jeweilige Gefährdungsklas­

se entsprechend den Definitionen in EN335-1,

EN335-2 und EN335-3 besitzen oder mit einem

nach EN351-1 und EN460 auszuwählenden Holz­

schutzmittel behandelt sein.

Folgt man diesen

Ausführungen bis zur DINEN 335:2013-06: Dau-

erhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Ge-

brauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei

Vollholz und Holzprodukten, so beschreibt die-

se, mit welchen Feuchteeinträgen je Gebrauchs-

klasse zu rechnen ist, jedoch nicht dazu, welche

biologischen Konsequenzen hierbei zu erwarten

sind. Auch die DIN EN 350-1:1994-10: Dauerhaf-

tigkeit von Holz und Holzprodukte – Natürliche

Dauerhaftigkeit von Vollholz – Teil 1: Grundsät-

ze für die Prüfung und Klassifikation der natür-

lichen Dauerhaftigkeit von Holz; ergab keinen

Verweis auf Schimmelpilze. Zwar werden eine

Reihe von Basidiomyceten und Insekten sowie

marine Schädlinge aufgeführt, gegen die eine

Beständigkeit zu prüfen ist, Schimmelpilze sind

jedoch nicht genannt.

Anders in der DIN 68800-1: 2011-10. Hier

steht Folgendes:

Schimmelpilze sind nicht holz­

spezifisch, sondern treten ebenso an anderen Ma­

terialien auf. Sie führen auf der Oberfläche von

Holz zu verschiedenartigen Verfärbungen, sofern

die für einen Befall erforderliche Luftfeuchte vor­

liegt.

Sie sind nicht Gegenstand dieser Norm.

Leider, denn sonst wäre aufgefallen, dass mit

Definition der Gefährdungsklassen (GK) und den

zugehörigen klimatischen Randbedingungen be-

reits mit der GK0 Schimmelpilzwachstum wahr-

scheinlich ist (für die hier beschriebenen Schäden

durch Schimmelpilze an Holzkonstruktionen im

Innenraum sind jeweils die GK0 oder GK1 anzu-

setzen). Für die GK0 und 1 wird als Exposition

eine Holzfeuchte von 20% (trocken) und eine

mittlere rel. Luftfeuchtigkeit von max. 85% an-

gegeben. Gleichzeitig wird angeführt, dass die-

se Rahmenbedingungen auch für Schimmelpilze

gelten würden. Das ist aus Sicht der Schimmel-

pilzfachleute geradezu fatal, falsch und kollidiert

mit der „Schimmelpilz-Norm“ DIN 4108-2:2013-

02 und der technischen Regel DIN-Fachbericht

4108-8:2010-09. Denn im Fachbericht wird aus-

geführt:

Hiernach kann eine Schimmelpilzbildung

auftreten, wenn an mindestens fünf aufeinander

folgenden Tagen die relative Luftfeuchte auf der

Bauteiloberfläche mindestens 12 h/d einen Wert

von mehr als 80% aufweist. Bei höheren Luft­

Fachbereiche

Schimmelpilze