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Dipl. Holzwirt
Georg Brückner
Fachbereichsleiter
Sachverständige
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Sachverständige
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24.02.16 17:20
Bild 1: Fruchtkörper des EHS im Wohnzimmer auf
dem Laminat.
Bild 2: Blick ins Wohnzimmer vor den Freilegungen.
Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 21
Hauskauf
– Echter Hausschwamm – Rechtsstreit
In gerichtlich anhängenden Fällen haben
darin eingebundene Sachverständige
(gerichtlich bestellt oder privatgutach-
terlich tätig) häufig keine Informationen
darüber, wie die ganze Sache endet. Nach-
folgend wird von einem Fall aus der Praxis
eines Holzschutzsachverständigen berich-
tet, wo dieser ein gerichtliches Verfahren
von der privatgutachterlich beauftragten
Beweissicherung bis zur letztendlichen
Entscheidung vor dem Oberlandesgericht
Hamm begleiten durfte.
Worum geht es?
Eine junge Familie mit drei kleinen Kindern
erfüllt sich ihren Traum durch Kauf eines Hauses
in ruhiger ländlicher Umgebung.
Das Satteldachhaus (EG, DG, Spitzboden),
dessen Ursprünge ins 16. Jahrhundert zurückge-
hen, wurde von dem Vorbesitzer in Eigenarbeit
komplett umgebaut und modernisiert.
Der Traum von dem Haus endete für die
neuen Besitzer jäh nach einem Jahr im Erdge-
schoss und zwar dort im Wohnzimmer mit der
Entdeckung eines ca. 1m langen und ca. 30 cm
breiten Fruchtkörpers des Echten Hausschwamms
(EHS). Neben diesem großen Exemplar wurden
hier noch zwei weitere kleinere Fruchtkörper und
ein weiterer in einem Nebenraum vorgefunden.
Da die Hausbesitzer befürchteten, dass der
Befall durch den Echten Hausschwamm schon
vor dem Kauf des Hauses bestand und den Vor-
besitzern bekannt war, ohne dass beim Verkauf
hierauf hingewiesen wurde, haben sie sich nach
anwaltlicher Beratung dazu entschieden, einen
Holzschutzsachverständigen hinzuzuziehen, um
zwecks Beweissicherung die Befalls- und Scha-
densbereiche untersuchungstechnisch erfassen
und dokumentieren zu lassen.
Bei den dann folgenden Untersuchungen
wurde festgestellt, dass der EHS auf dem Fuß-
boden nicht nur das komplette Wohnzimmer
flächendeckend, sondern auch Teile der an-
grenzenden Räume befallen hat. Weiterer Be-
fall wurde in den angrenzenden Mauerwerken
vorgefunden.
Weiterhin ergab sich bei den Recherchen und
Untersuchungen, dass kurz vor dem Verkauf auf
dem Fußboden des knapp 40m
2
großen Wohn-
zimmers ein Laminatboden über eine bestehende
Holzdielung verlegt worden war. Nach entfernen
des Laminats zeigte sich, dass der gesamte Die-
lenboden mit Ausnahme von ca. 4m
2
komplett
durch den EHS befallen und in großen Teilen
komplett zerstört worden war. Als Besonderheit
fiel auf, dass in der Nordostecke des Raumes ein
Teil der Dielung (1,36m×3,06m) zu einem frü-
heren Zeitpunkt mit schmaleren Dielen erneu-
ert wurde. Bei Aufnahme der gesamten Dielung
wurde eine flächendeckende Myzelausbreitung
oberhalb der Lagerhölzer und der dazwischen
befindlichen Dämmung (Polystyrolplatten, Per-
liteausgleichsschüttung) ausgemacht. Ausge-
prägte Stränge von bis zu 1,5 cm Durchmesser
und mehreren Metern Längen wurden hier vorge-
funden. Ein Großteil der Stränge zeigte deutlich