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eine strahlenförmige Ausbreitung aus der Nord-

ostecke des Wohnzimmers heraus. Die maximale

Ausdehnung des Myzels in der Diagonalen, ausge-

hend von der zuvor genannten Raumecke, betrug

7,40m. Unterhalb der Polystyrolplatten wurden

z. T. bis zu 1m

2

große Stranggeflechte entdeckt.

Es wurden alle Fußbodenaufbauten bis zum

Estrich entfernt. Auf dem Estrich wurden alte

EHS-Stränge ausgemacht, die anscheinend mit

einem mineralischen Material überstrichen und

so auf dem Estrich fixiert worden sind. Spätere

Untersuchungen durch die vom Landgericht Ha-

gen beauftragte Sachverständige haben ergeben,

dass sich unterhalb des vorgefundenen Estrichs

eine ca. 7 cm starke Betonplatte, darunter eine

ca.20cm starke Schüttung aus Erde und Kies und

wiederum darunter eine zweite ältere ca. 8 cm

starke Betonplatte befindet. Auf der unteren

Platte wurden noch Reste eines PVC-Belages

vorgefunden, auf dessen Rückseite Schwamm-

myzele erkennbar waren.

Weitere Recherchen der Hausbesitzer in den

Hausakten ergaben, dass es ca. 5–6 Jahre vor der

Entdeckung der Fruchtkörper in einem Neben-

raum (Technikraum) zum Wohnzimmer an einer

Wasserpumpe zu einer Leckage gekommen war.

Hierbei sind anscheinend größere Mengen Wasser

ausgelaufen und in die Fußbodenkonstruktion

des Wohnzimmers, d.h. in die Schüttungsebene

zwischen den Fußbodenplatten gelangt. Da die

Bodenplatten nicht abgedichtet waren, konnte

so immer ausreichend Wasser für den EHS zur

Verfügung stehen. Mit dem Dielenboden hatte

er damit eine hervorragende Nahrungsquelle.

Untersuchungen an den Wänden zeigten,

dass auch hier der EHS die Querschnitte z.T. fast

vollständig durchwachsen hat. Der nachgewie-

sene Befall reichte an einer Hauswand fast bis

an das Dachgeschoss heran. Um zu verstehen,

warum sich der EHS auch in den Wänden so stark

ausgebreitet hat, ist es erforderlich, sich den

Wandaufbau vorzustellen. Die Gesamtstärke des

Mauerwerks liegt zwischen 1,03 und 1,25m. Der

Aufbau von außen nach innen für die ca. 1,25m

starke Wand stellt sich wie folgt dar:

Ziegel-Vorhangfassade

...................................

11,5 cm

Luftschicht

.......................................................

8–10 cm

altes Natursteinmauerwerk mit

Bestandsputz

.....................................................

≈ 80 cm

Luftschicht mit Batzenklebung

..............

≈ 1–2 cm

Polystyroldämmplatten

.......................................

6 cm

Folie, als Dampfsperre verwendet

(an den Stößen untereinander und zu

angrenzenden Bauteilen nicht

verklebt)

Mörtel

..................................................................

bis 4 cm

Hohllochtonziegel

...........................................

11,5 cm

Innenputz

............................................................

1–2 cm

An verschiedenen Stellen der Wohnzimmer-

wände haben die Sachverständigen (Privat/Ge-

richt) Öffnungen erstellen lassen. Dabei zeigte

sich, dass alte Bauteile, wie komplette Holz-

fenster mit Glas in den Flügeln, Türstürze aus

Holz usw., bei der Erneuerung der Wände nicht

ausgebaut wurden. Zum Teil konnte der EHS hier-

durch neue Nahrung finden.

Auf Grundlage der Untersuchungsbefunde

des privat beauftragten Sachverständigen war

für die jetzigen Hausbesitzer klar, dass der Vor-

besitzer von dem Befall durch den EHS gewusst

haben muss. Dabei war klar, dass der Vorbesit-

zer als Nichtfachmann den EHS als Solchen na-

türlich nicht identifizieren konnte, was aber für

ihn zu erkennen sein musste, waren die massiven

Schädigungen an den Holzdielen des Wohnzim-

merfußbodens. Warum der Vorbesitzer hiervon

Kenntnis haben musste, sollen die nachfolgenden

zeitlichen Bezüge verdeutlichen:

frühester Einbau des

Laminats

...............................................

April/Mai 2009

Hausübergabe an neue

Besitzer

................................................

November 2010

Untersuchungen zum

Befund EHS

......................................

September 2011

nach WTA-Merkblatt „Echter

Hausschwamm“ wurde für das

Wachstum des EHS folgender

Wert angesetzt

......................................

4 mm pro Tag

Dieser Wert ist bei den vorgefundenen

Bedingungen als realistisch anzusehen.

Bei einer EHS Ausbreitung in der

Diagonalen von 7,4m und dem zuvor

angesetzten Wachstumswert bedeutet

das, dass der EHS mindestens über

1.850 Tage gewachsen sein muss

............

>5 Jahre

Leckage an der

Wasserpumpe

.......................................

vor 5–6 Jahren

Zum Zeitpunkt des Laminateinbaus war der

EHS schon mindestens 2,5 Jahre aktiv. Es ist

davon auszugehen, dass der Grund für die Er-

neuerung des Fußbodens in der Nordostecke des

Wohnzimmers massive Schäden an den Dielen

durch EHS waren. Zur Erinnerung, hier wurde der

Ausgangspunkt für die strahlenförmige Ausdeh-

nung der EHS-Stränge festgestellt.

Bei der Verhandlung vor dem LG Hagen

folgten die Richter dieser Argumentation nicht.

3

4

7

9

8

3

Nach Entfernen des Laminats massiv durch

Fäulnis geschädigter Dielenboden.

4

Deutlich erkennbar sind rechts oben die unter­

schiedlichen Dielenbreiten.

5

Teil der Dielen komplett durch Fäulnis

zerstört.

6

Nach Entfernen der Dielung sind flächendeckende

Myzellappen und Stränge vom EHS sichtbar.

7

Ausgeprägte kräftige Strangbildungen des EHS.

8

Stränge zum Teil fingerdick.

9

Ausgebreiteter Teppich aus Myzelsträngen

zwischen Polystyroldämmung und der oberen

Estrichschicht.

10

Auf der oberen Estrichschicht anhaftende alte

Myzelstränge des EHS.

11

Hinweis auf ein nicht ausgebautes Fenster im

Mauerwerk.

Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 22