Fachbereiche
Sachverständige
„Was lange währt, wird end-
lich gut“ heißt es in einem
Sprichwort. Damit ist ge-
meint, dass Geduld belohnt
wird. Unsere Geduld wurde
jetzt belohnt.
Im August 2012 wurde durch den
Zentralverband des Deutschen
Handwerks (ZDH) eine Anfrage an
den DHBV gerichtet, mit der Bitte,
unsere Sichtweise bzgl. getrenn-
ter Bestellungen von Sachverstän-
digen für die Bereiche Holzschutz
und Bautenschutz darzulegen. Hin-
tergrund für diese Anfrage ist die
Tatsache, dass in sehr vielen Ge-
werken aufgrund zahlreicher neu-
er Techniken und
Ausweitungen der
fachlichen Inhalte
oft eine öffent-
liche Bestellung
und Vereidigung
von Sachverstän-
digen für das ge-
samte Leistungs-
spektrum eines
Gewerkes nicht
mehr uneinge-
schränkt zu ver-
treten ist.
Der DHBV hat zu diesem The-
ma schon zu früheren Zeitpunkten
gegenüber den Handwerkskammern
eine klare Stellung für eine ge-
trennte Bestellung bezogen. Dies
ist sicherlich auch einer der Gründe
dafür, warum der ZDH im Rahmen
der Meinungsfindung an unseren
Verband herangetreten ist.
Nach mündlicher Mitteilung
durch Rechtsanwalt Klaus Schmitz,
zuständig für das Sachverständigen-
wesen im ZDH, wurde auf der letzten
Sitzung des Arbeitskreises „Sachver-
ständigenwesen“ des ZDH (Anmer-
kung: Dieser Arbeitskreis legt fest,
wie sich die einzelnen Handwerks-
kammern in Fragen zum Sachver-
ständigenwesen positionieren) von
den Teilnehmern beschlossen, im
Holz- und Bautenschutz als eines
der ersten Gewerke zukünftig Ein-
zelbestellungen für den Holzschutz
und den Bautenschutz bundesweit
zuzulassen.
Der DHBV als Fachverband wird
in diesem Zusammenhang aufgefor-
dert, zukünftig für alle Handwerks-
kammern in Deutschland, die im
Rahmen des Bestellungsverfahrens
erforderlichen Sachkundeprüfungen
durchzuführen.
Der ZDH folgt damit unserer
Auffassung, dass aufgrund der kom-
plexen Themen in den Bereichen
des Holzschutzes und des Bauten-
schutzes die besondere Qualifikation
für eine öffentliche Bestellung und
Vereidigung von Sachverständigen
in den meisten Fällen für das eine
oder das andere Fachgebiet besteht,
selten aber für beide Bereiche. Die
Entscheidung des ZDH haben wir
mit großer Freude zur Kenntnis ge-
nommen und sie
macht uns stolz.
Für alle Sach-
verständigen, de-
nen bisher eine
öffentliche Be-
stellung und Ver-
eidigung im Be-
stellungsbereich
der Handwerks-
kammern versagt
wurde, da sie ent-
weder Holz- oder
Bautenschutz be-
herrschten, nicht aber beide Fach-
gebiete, öffnen sich hierdurch neue
Möglichkeiten.
Wir werden dem ZDH, wie von
ihm gewünscht, in Kürze eine Ge-
schäftsordnung für die Durchfüh-
rung der Prüfungen vorlegen, wobei
wir hierbei schon auf unsere beste-
hende Prüfungsordnungen zurück-
greifen können.
Es schreibt
für Sie:
Dipl. Holzwirt
Georg Brückner
Fachbereichs-
leiter Sachver-
ständige
Roggenkamp 7a
59348 Lüdinghausen
Telefon: (0 2591) 949653
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Neues zur getrennten
Bestellung für Holz-
schutz und Bautenschutz