Versicherung
Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag! Lesen Sie Ihre
Renteninformation auch richtig?
Thema: Gesetzliche Rentenversicherung
Seit 2002 erhält jeder gesetzlich Ren-
tenversicherte, der das 27. Lebensjahr
vollendet hat und seit mindestens 5
Jahren einzahlt, einmal im Jahr eine
Renteninformation.
In dieser wird unter anderem ausgewiesen, wel-
chen Rentenanspruch Sie bereits angesammelt
haben und – das ist die größere Zahl – welche
Rente man Ihnen prognostiziert, wenn Sie wei-
terhin wie bisher verdienen. Seit die Renten-
information regelmäßig verschickt wird, freu-
en sich Versicherte an den immer größer wer-
denden Zahlen.
Dabei beachten sie nur eine nicht unwesent-
liche Kleinigkeit meist nicht: Die Zahl, die da
steht, ist ein
Bruttobetrag
! Eigentlich ist das
auch klar, wenn man sich einen Moment Zeit
nimmt, darüber nachzudenken.
Die Beiträge werden ja schließlich auch vom
Bruttogehalt abgezogen. Wie beim Bruttogehalt
gehen dann noch Beiträge zu Kranken- und Pfle-
geversicherung ab und auch mit einem Abzug
für Steuer und Solidaritätszuschlag muss ge-
rechnet werden.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 6. März 2002 stellte fest, dass die gesetz-
liche Altersrente grundsätzlich steuerpflichtig
ist (2 BVL 17/99).
Im Zuge der anschließenden Einführung des
Alterseinkünftegesetzes in 2005 wurde auch eine
stufenweise Anhebung des zu versteuernden An-
teils der Rente eingeführt. Ab dem Jahr 2040
werden Renten zu 100% steuerpflichtig sein.
Neben dieser grundsätzlichen Steuerpflich-
tigkeit der Rente an sich, muss natürlich noch
der jährliche Grundfreibetrag des Rentners be-
rücksichtigt werden. Dieser beträgt derzeit 8.652
Euro bei Alleinstehenden. Bezieht ein Rentner
aktuell also mehr als 721 Euro Rente monatlich,
werden Steuern fällig.
Wie es ab 2040 aussehen
wird, kann heute natürlich
noch niemand sagen. Wes-
halb so bereitwillig davon
ausgegangen wird, dass der
in der Renteninformation
ausgewiesene Betrag zur
freien Verfügung stünde, ist
schwer zu sagen.
Evtl. liegt es an der ver-
breiteten Gewohnheit, nur sein
Nettoeinkommen zu beachten
− oder die Höhe des Betrages
wird als Nettoeinkommen
wahrgenommen, da der Betrag ja tatsächlich so
eingepreist werden könnte. Die böse Überraschung
kommt dann im Alter. Unser nachstehendes Bei-
spiel zeigt deutlich auf, wie man selbst bei einem
guten Einkommen mit einer Bauchlandung in den
dritten Lebensabschnitt starten kann.
Was von der Rente übrig bleibt...
Ein Beispielfall:
Melanie R., geb. 1973, alleinstehend, keine Kin-
der, aktuelles Gehalt: 3.000 Euro brutto bzw.
1.881 Euro netto, Renteneintritt zum 67. Le-
bensjahr, keine weitere Absicherung:
Altersrente (brutto)
1.186,37 Euro
./. Steuer und Soli
71,92 Euro
./. Krankenkassenbeitrag
86,61 Euro
./. Pflegeversicherung
27,88 Euro
Altersrente (netto)
999,96 Euro
Obwohl Frau R. ihr Leben lang ein gutes
Einkommen hatte, nie arbeitslos war oder ihr
Berufsleben durch Krankheit oder Kindererzie-
hungszeiten unterbrechen musste, hat sie im
Alter keine 1.000 Euro zur Verfügung.
In manchen Ecken des Landes wird Wohnen
UND
Leben nun nicht mehr möglich sein.
Ausschließlich eine zusätz-
liche selbstmotivierte Altersvor-
sorge − egal in welcher Schicht
– sichert einen dritten Lebens-
abschnitt in gewohnten finan-
ziellen Verhältnissen.
Die hier genannten Werte
sind Näherungswerte, die weder
auf Veränderungen im Einkom-
men noch auf die steuerliche
bzw. sozialabgabentechnische
Behandlung von Renten ein-
gehen.
Eine genaue Ermittlung
kann nur auf Basis Ihres persönlichen Versiche-
rungsverlaufs in der gesetzlichen Rentenversi-
cherung erstellt werden!
Nehmen Sie dieses Problem nicht auf die
leichte Schulter und sprechen Sie es auch bei
Angehörigen an. Wir stehen gerne zu allen Fragen
zu Altersvorsorge, Renteninformation, Zinstief,
etc. zur Verfügung. Wir sind immer für Sie und
Ihre Anliegen da − versprochen!
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