Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 22
Wirkstoff Beschreibung von Wirkung und
Anwendung
Anforderungen Arbeitsschutz Bewertung bei der
Sanierung
Kann ersetzt werden
durch
Wasser-
stoff-
peroxid
H
2
O
2
–
–
Oxidierender, membranaktiver, elektro-
philaktiver und sporozider Wirkstoff mit
guten antimikrobiellen Eigenschaften
gegen breites Keimspektrum, aber Inhi-
bierung durch Katalasebildung diverser
Mikroorganismen
–
–
Verwendung in Kombination mit Per
essigsäure, Biguaniden, Carbonsäuren,
dabei nur wirksam im sauren Bereich,
Zersetzung im neutralen bis alkalischen
Umfeld
–
–
Reagiert unter heftigen Reaktionen mit
vielen Baumaterialien, Laugen, Säuren
unter Wärmeentwicklung bis zur Ent-
zündung
–
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Korrosive Wirkung beachten
–
–
Bei baustellenüblichen Konzentrationen
<10% keine wirkungsvolle Abtötung
der Biostoffe auf Bauteiloberflächen
möglich
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Der Erfolg von Desinfektionsmaß-
nahmen an Estrichdämmschichten
konnte bisher nicht erbracht werden
–
–
Die Desinfektion der Raumluft ist
nur im medizinischen Bereich als
Alternative zur Behandlung mit
Formaldehyd angezeigt
–
–
Die bekämpfende Anwendung führt
nicht zu einer Entfernung der Bio
masse, im Sinne des Sanierungs-
zieles, sondern lediglich zu einer
vorübergehenden Wachstumsein-
schränkung
–
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AGW: 0,5 ml/m³ (ppm) bzw.
0,71 mg/m³, der Grenzwert
darf zu keiner Zeit über-
schritten werden!
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gute Be- und Entlüftung si-
cherstellen
–
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Explosionsschutz/Über-
wachung der AGW, Über-
wachung ab 2,5% Lösung
vorgeschrieben bei AGW-
Überschreitung CO-P3 oder
NO-P3-Voll- bzw. Halbmaske
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Augenschutz durch Korb-
brille
–
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Chemikalienschutzhand-
schuhe
–
–
chemikalienbeständige
Schutzkleidung
–
–
hautgefährdend nach TRGS
401
–
–
Lager- und Transportvor-
schriften beachten gemäß
TRGS 510
Sanierungsziel −
Entfernen der Bio-
masse – wird durch
die alleinige An-
wendung des Biozids
nicht erfüllt
Es sind zusätzliche
Maßnahmen wie
Ausbau von Mate-
rial oder Absaugung/
Reinigung notwendig
–
–
Absaugen der Ober
flächen
–
–
Reinigung mit ober-
flächenentspanntem
Wasser
–
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Betrieb von Luftfiltra-
tionsgeräten mit
HEPA-Filtern
–
–
Ausbau der befallenen
Materialien oder
Abschottung der
befallenen Bauteile
–
–
Ausbau von Estrich-
dämmschichten ent-
sprechend UBA-Emp-
fehlung
Tabelle 1: Im Anhang wird zukünftig auch ausgewiesen sein, welche Schutzmaßnahmen beim Einsatz von bioziden Mitteln einzuhalten sind. Hier dargestellt am Beispiel
des Wasserstoffperoxids. Einzuhalten ist hierbei das STOP-Prinzip (Constanze Messal in Bonner 2016 (10)).
Fachbereiche
Schimmelpilze
Fazit
Die neue DGUV-I 201-028 ist eine Handlungs-
anleitung für die Ermittlung der Gefährdungen
und zur Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
für alle Sanierungsschritte. Das Papier beschreibt
die Aufgaben der Beteiligten, nämlich vom Auf-
traggeber über den Planer und Gutachter bis zu
den ausführenden und beteiligten Firmen. Das
sehr ausführlich, sodass es für den Sanierer in
der Tat zum praxisbezogenen Leitfaden werden
kann. Aufgegriffen wurden dabei die aktuellen
Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Damit wurde
es auch notwendig, die Anforderungen an die
Fachkunde für Tätigkeiten bei der Sanierung von
Schimmelschäden zu definieren, was eine adä-
quate Ausbildung von Sachkundigen ermöglicht.
Bis auf kleine Korrekturen ist das Papier
fertig, die Revision und Freigabe innerhalb der
DGUV steht an. Man kann von einer Veröffentli-
chung zum Jahresende ausgehen. Es wird aber
empfohlen, schon jetzt auf die hier vorgestell-
ten Änderungen zu verweisen, auch wenn man
noch der alten BGI 858 folgt.
Ich freue mich auf die Veröffentlichung,
nicht nur, weil ich als Mitautorin beteiligt bin,
sondern weil ich das Werk schätze und Gleiches
auch von der gesamten Arbeitsgruppe behaup-
ten kann. Selten hat man so gut fachlich und
persönlich zusammengearbeitet!
Literatur:
1. BGI 858: Handlungsanleitung Gesundheitsgefähr-
dungen durch biologische Arbeitsstoffe in der Ge-
bäudesanierung, BG Bau 2006.
2. TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeur-
teilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten
bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ April
2006.
3. TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten
mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertech-
nischen Anlagen“ Dezember 2010.
4. TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten
mit biologischen Arbeitsstoffen“ April 2012.
5. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
(Biostoffverordnung – BioStoffV) Juli 2013).
6. TRBA 214“Abfallbehandlungsanlagen“, September
2013.
7. Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahr-
stoffverordnung – GefStoffV) Februar 2015.
8. TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach Bio-
stoffverordnung“ GMBl 2014, Nr. 38 vom 30.06.2014.
9. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des
Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und
des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der
Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom August
2015.
10. Andrea Bonner: DGUV-Information 201-028: Gesund-
heitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schim-
melpilzsanierung – Informationen zum neuen Leit-
faden, 2. Deutscher Schimmelpilztag Neuss 2016.
11. Schimmelleitfaden – Leitfaden zur Vorbeugung, Er-
fassung und Sanierung von Schimmelbefall in Ge-
bäuden. Online-Version, Umweltbundesamt Dessau
2016.
12. Constanze Messal: Erkennen-Bewerten-Sanieren – Der
neue UBA-Leitfaden steht zur Diskussion; Schützen
& Erhalten 1-2016.