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Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 22

Wirkstoff Beschreibung von Wirkung und

Anwendung

Anforderungen Arbeitsschutz Bewertung bei der

Sanierung

Kann ersetzt werden

durch

Wasser-

stoff-

peroxid

H

2

O

2

Oxidierender, membranaktiver, elektro-

philaktiver und sporozider Wirkstoff mit

guten antimikrobiellen Eigenschaften

gegen breites Keimspektrum, aber Inhi-

bierung durch Katalasebildung diverser

Mikroorganismen

Verwendung in Kombination mit Per­

essigsäure, Biguaniden, Carbonsäuren,

dabei nur wirksam im sauren Bereich,

Zersetzung im neutralen bis alkalischen

Umfeld

Reagiert unter heftigen Reaktionen mit

vielen Baumaterialien, Laugen, Säuren

unter Wärmeentwicklung bis zur Ent-

zündung

Korrosive Wirkung beachten

Bei baustellenüblichen Konzentrationen

<10% keine wirkungsvolle Abtötung

der Biostoffe auf Bauteiloberflächen

möglich

Der Erfolg von Desinfektionsmaß-

nahmen an Estrichdämmschichten

konnte bisher nicht erbracht werden

Die Desinfektion der Raumluft ist

nur im medizinischen Bereich als

Alternative zur Behandlung mit

Formaldehyd angezeigt

Die bekämpfende Anwendung führt

nicht zu einer Entfernung der Bio­

masse, im Sinne des Sanierungs-

zieles, sondern lediglich zu einer

vorübergehenden Wachstumsein-

schränkung

AGW: 0,5 ml/m³ (ppm) bzw.

0,71 mg/m³, der Grenzwert

darf zu keiner Zeit über-

schritten werden!

gute Be- und Entlüftung si-

cherstellen

Explosionsschutz/Über-

wachung der AGW, Über-

wachung ab 2,5% Lösung

vorgeschrieben bei AGW-

Überschreitung CO-P3 oder

NO-P3-Voll- bzw. Halbmaske

Augenschutz durch Korb-

brille

Chemikalienschutzhand-

schuhe

chemikalienbeständige

Schutzkleidung

hautgefährdend nach TRGS

401

Lager- und Transportvor-

schriften beachten gemäß

TRGS 510

Sanierungsziel −

Entfernen der Bio-

masse – wird durch

die alleinige An-

wendung des Biozids

nicht erfüllt

Es sind zusätzliche

Maßnahmen wie

Ausbau von Mate-

rial oder Absaugung/

Reinigung notwendig

Absaugen der Ober­

flächen

Reinigung mit ober-

flächenentspanntem

Wasser

Betrieb von Luftfiltra-

tionsgeräten mit

HEPA-Filtern

Ausbau der befallenen

Materialien oder

Abschottung der

befallenen Bauteile

Ausbau von Estrich-

dämmschichten ent-

sprechend UBA-Emp-

fehlung

Tabelle 1: Im Anhang wird zukünftig auch ausgewiesen sein, welche Schutzmaßnahmen beim Einsatz von bioziden Mitteln einzuhalten sind. Hier dargestellt am Beispiel

des Wasserstoffperoxids. Einzuhalten ist hierbei das STOP-Prinzip (Constanze Messal in Bonner 2016 (10)).

Fachbereiche

Schimmelpilze

Fazit

Die neue DGUV-I 201-028 ist eine Handlungs-

anleitung für die Ermittlung der Gefährdungen

und zur Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen

für alle Sanierungsschritte. Das Papier beschreibt

die Aufgaben der Beteiligten, nämlich vom Auf-

traggeber über den Planer und Gutachter bis zu

den ausführenden und beteiligten Firmen. Das

sehr ausführlich, sodass es für den Sanierer in

der Tat zum praxisbezogenen Leitfaden werden

kann. Aufgegriffen wurden dabei die aktuellen

Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Damit wurde

es auch notwendig, die Anforderungen an die

Fachkunde für Tätigkeiten bei der Sanierung von

Schimmelschäden zu definieren, was eine adä-

quate Ausbildung von Sachkundigen ermöglicht.

Bis auf kleine Korrekturen ist das Papier

fertig, die Revision und Freigabe innerhalb der

DGUV steht an. Man kann von einer Veröffentli-

chung zum Jahresende ausgehen. Es wird aber

empfohlen, schon jetzt auf die hier vorgestell-

ten Änderungen zu verweisen, auch wenn man

noch der alten BGI 858 folgt.

Ich freue mich auf die Veröffentlichung,

nicht nur, weil ich als Mitautorin beteiligt bin,

sondern weil ich das Werk schätze und Gleiches

auch von der gesamten Arbeitsgruppe behaup-

ten kann. Selten hat man so gut fachlich und

persönlich zusammengearbeitet!

Literatur:

1. BGI 858: Handlungsanleitung Gesundheitsgefähr-

dungen durch biologische Arbeitsstoffe in der Ge-

bäudesanierung, BG Bau 2006.

2. TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeur-

teilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten

bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ April

2006.

3. TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten

mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertech-

nischen Anlagen“ Dezember 2010.

4. TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten

mit biologischen Arbeitsstoffen“ April 2012.

5. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz

bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen

(Biostoffverordnung – BioStoffV) Juli 2013).

6. TRBA 214“Abfallbehandlungsanlagen“, September

2013.

7. Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahr-

stoffverordnung – GefStoffV) Februar 2015.

8. TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach Bio-

stoffverordnung“ GMBl 2014, Nr. 38 vom 30.06.2014.

9. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des

Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und

des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der

Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom August

2015.

10. Andrea Bonner: DGUV-Information 201-028: Gesund-

heitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schim-

melpilzsanierung – Informationen zum neuen Leit-

faden, 2. Deutscher Schimmelpilztag Neuss 2016.

11. Schimmelleitfaden – Leitfaden zur Vorbeugung, Er-

fassung und Sanierung von Schimmelbefall in Ge-

bäuden. Online-Version, Umweltbundesamt Dessau

2016.

12. Constanze Messal: Erkennen-Bewerten-Sanieren – Der

neue UBA-Leitfaden steht zur Diskussion; Schützen

& Erhalten 1-2016.