Mediation
stützen. Der Schlichtungsspruch kann bei Einver-
ständnis der Parteien entfallen. Wir empfehlen
konkrete Lösungsmöglichkeiten.
Dispute Boards:
Dauerhafte Projektbeglei-
tung bei komplexen Verfahren, z. B. Baupro-
jekten. Geschuldet der Notwendigkeit, schnelle
Lösungen zu finden, um z.B. einen Baustillstand
zu vermeiden. Auch erfolgreich, um latent an-
gelegte Konfliktkonstellationen frühzeitig zu
erkennen und zu lösen. Präventiv. Transparent.
Schnell reagierend.
Moderation:
Organisation, Leitung und ziel-/
sachgerechte Strukturierung von Diskussionen
und Konfliktgesprächen mit mehrerer Beteilig
ten (Baubeteiligte, innerbetriebliche Konflikte).
Neutral. Deeskalierend.
Coaching:
Personenzentrierter Beratungs-
und Betreuungsprozess, der unterschiedliche Be-
darfslagen des Coachingnehmers umfassen kann.
Es entsteht ein bilateraler, vertrauensvoller Pro-
zess zwischen Coach und Coachee. Unterstützung
überwiegend in individuellen Kommunikations-,
Konflikt- oder Führungsfragen.
Gütestelle:
Seit 2013 besteht das Schlich-
tungsgesetz, das bestimmte Klagen vor dem
Amtsgericht nur zulässt, wenn die Parteien vor-
her versucht haben, den Streit vor einer Güte-
stelle einvernehmlich beizulegen. Der Antrag auf
Durchführung eines Güteverfahrens hemmt die
Verjährung, ebenso wie eine Klage vor Gericht.
Die Hemmung endet sechs Monate nach Been-
digung des Verfahrens. Unmittelbare Vollstreck-
barkeit, wie bei einem Gerichtsurteil.
mediation.mhist vom OLG München aner-
kannte Gütestelle.
Mediation:
Die Parteien behalten volle in-
haltliche Entscheidungshoheit. Wir beschränken
uns auf die Herstellung einer Gesprächs-Atmo-
sphäre, um eine sachbezogene Verhandlung der
Parteien zu ermöglichen. Im Vordergrund steht
die strikte Interessenorientierung der Parteien.
Wertvollstes Potential der Mediation ist die Ge-
nerierung von konsensualen, wertschöpfenden
und nachhaltigen Konfliktlösungen. Mediation
gilt als Königsweg der Streitbeilegungsverfah-
ren. Ohne manifesten Konflikt wird Mediation
häufig im Entscheidungsfindungsprozess, z. B.
bei unternehmerischen Gestaltungs-/Strategie-
prozessen wie Betriebsübergabe, Gesellschaf-
terentscheidungen oder Erbaufteilungen einge-
setzt. Unter Schweigeverpflichtung des Media-
tors, nicht öffentlich. 90%-ige Zufriedenheit der
Teilnehmer mit Verlauf und Ergebnis. Lösungen
sind bindend und können auf Wunsch auch no-
tariell beurkundet werden
Aktuelles Fallbeispiel
Ich werde von einem kleinen Lackierbetrieb
mit fünf angestellten Lackierern gerufen. 2013
wurde ein instandgesetzter Kleinwagen vom be-
freundeten Abschlepp-/Instandsetzungsbetrieb
aus der Nähe zur Lackierung gebracht. Der Besit-
zer des Fahrzeugs hatte auf seiner Urlaubsfahrt,
eigenverschuldet, einen Unfall gebaut und ließ
seinen Kleinwagen bei dem Abschleppdienst in-
standsetzen. Das Fahrzeug wurde nach Fertig-
stellung von dem befreundeten Abschleppdienst
zum Kunden gebracht, dieser wohnte 600 km
entfernt. Der Kunde reklamierte die Lackierung
nach wenigen Tagen, die Farbanpassung der Neu-
teillackierung wurde in seiner eigenen Werkstatt
als mangelhaft bezeichnet. Das Fahrzeug wurde
wieder abgeholt, die Lackierung nachgearbeitet,
das Fahrzeug wieder zurückgebracht. Der Kunde
reklamierte wieder. Vertragspartner des Kunden
war der Abschleppdienst. Es kam zu einem ge-
richtlichen Verfahren zwischen dem Kunden und
dem Abschleppdienst, drei Gutachten waren in-
zwischen erstellt. Als der Abschleppdienst in
einem förmlichen Schreiben den Lackierbetrieb
aufforderte, die Kosten des Verfahrens wegen
Mangelleistung zu übernehmen und bei Nicht-
begleichung der Forderung innerhalb einer Frist
mit Rechtsstreit drohte, kam es zur Eskalation.
Der Lackierbetrieb weigerte sich zu zahlen, der
Abschleppdienst habe schließlich das Fahrzeug
übernommen und dabei auch keinen Mangel an
der Lackierung festgestellt. Außerdem wolle er
mit dem Gericht sowieso nichts zu tun haben
und wäre auch gar nicht gefragt worden.
Ich holte von beiden Geschäftspartnern das
Einverständnis und die Bereitschaft zu einer au-
ßergerichtlichen Mediation ein und führte mit
beiden Parteien Vorgespräche. Die emotionsge-
ladenen und auch teilwiese unterschiedlichen
Situationsschilderungen wurden sachlich neutral
analysiert, die anwaltliche Korrespondenz und
der gesamte Verlauf mit Gutachten gesichtet. Wir
berechneten die bisher angefallenen Kosten für
den Streitfall und errechneten die für den Streit
aufgewendete Zeit in Tagen. Für das Verfahren
wurde kurzfristig ein dreistündiger Termin an-
beraumt. Die Parteien kamen sehr emotional zu
diesem Termin. Eine sachliche Kommunikation
war anfangs nicht möglich. Die Situationsschil-
derungen der gegenseitigen Positionen führten
zu einem ersten, nur zögerlichen Verstehen des
Anderen. Bei der Interessenfindung galt das fo-
kussierte Interesse einem gerechten finanziellen
Ausgleich, aber auch dem Fortbestand der Sy-
nergieeffekte. Die unterstützte Lösungsfindungs-
phase brachte dann tatsächlich Vorschläge. Bei
der Bewertung dieser Vorschläge stellte sich he-
raus, dass Lösungen gefunden worden sind, die
beide Parteien tragen wollten. So einigten sich
die Parteien auf die hälftige Übernahme der bis-
her angefallenen Gerichtskosten, die Kosten der
Fahrzeugüberführung zu Lasten des Abschlepp-
dienstes, die anstehende Lackierung sollte der
Betrieb des Kunden erledigen, die Kosten dafür
werden vom Lackierbetrieb übernommen. Wei-
terhin wurden von den Parteien klare Strukturen
für eine künftige Zusammenarbeit erstellt. Eine
weitere gerichtliche Auseinandersetzung konn-
te abgewendet werden. Ein weiterer Termin war
nicht notwendig.
Die bis dato angefallenen Kosten für das
gerichtliche Verfahren samt Begutachtungen
aus den vorliegenden Unterlagen belief sich auf
9.860€ (ohne Anwaltskosten und persönlichem
Aufwand durch Termine). Eine Komplettlackie-
rung des Fahrzeugs durch einen Fremdleister
wurde mit 2.800€ angesetzt.
Die Kosten für das Mediationsverfahren be-
trugen gesamt 1.142,40 €, der Anteil je Partei
571,20 €, der Zeitaufwand für die Parteien 4
Stunden.
Informationen zu den verschiedenen außer-
gerichtlichen Verfahren erhalten Sie unverbind-
lich und kostenlos unter
www.mediation-mh.deoder im Gespräch unter
mediation.mh+49 9664
953297.
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