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Mediation

stützen. Der Schlichtungsspruch kann bei Einver-

ständnis der Parteien entfallen. Wir empfehlen

konkrete Lösungsmöglichkeiten.

Dispute Boards:

Dauerhafte Projektbeglei-

tung bei komplexen Verfahren, z. B. Baupro-

jekten. Geschuldet der Notwendigkeit, schnelle

Lösungen zu finden, um z.B. einen Baustillstand

zu vermeiden. Auch erfolgreich, um latent an-

gelegte Konfliktkonstellationen frühzeitig zu

erkennen und zu lösen. Präventiv. Transparent.

Schnell reagierend.

Moderation:

Organisation, Leitung und ziel-/

sachgerechte Strukturierung von Diskussionen

und Konfliktgesprächen mit mehrerer Beteilig­

ten (Baubeteiligte, innerbetriebliche Konflikte).

Neutral. Deeskalierend.

Coaching:

Personenzentrierter Beratungs-

und Betreuungsprozess, der unterschiedliche Be-

darfslagen des Coachingnehmers umfassen kann.

Es entsteht ein bilateraler, vertrauensvoller Pro-

zess zwischen Coach und Coachee. Unterstützung

überwiegend in individuellen Kommunikations-,

Konflikt- oder Führungsfragen.

Gütestelle:

Seit 2013 besteht das Schlich-

tungsgesetz, das bestimmte Klagen vor dem

Amtsgericht nur zulässt, wenn die Parteien vor-

her versucht haben, den Streit vor einer Güte-

stelle einvernehmlich beizulegen. Der Antrag auf

Durchführung eines Güteverfahrens hemmt die

Verjährung, ebenso wie eine Klage vor Gericht.

Die Hemmung endet sechs Monate nach Been-

digung des Verfahrens. Unmittelbare Vollstreck-

barkeit, wie bei einem Gerichtsurteil.

mediation.mh

ist vom OLG München aner-

kannte Gütestelle.

Mediation:

Die Parteien behalten volle in-

haltliche Entscheidungshoheit. Wir beschränken

uns auf die Herstellung einer Gesprächs-Atmo-

sphäre, um eine sachbezogene Verhandlung der

Parteien zu ermöglichen. Im Vordergrund steht

die strikte Interessenorientierung der Parteien.

Wertvollstes Potential der Mediation ist die Ge-

nerierung von konsensualen, wertschöpfenden

und nachhaltigen Konfliktlösungen. Mediation

gilt als Königsweg der Streitbeilegungsverfah-

ren. Ohne manifesten Konflikt wird Mediation

häufig im Entscheidungsfindungsprozess, z. B.

bei unternehmerischen Gestaltungs-/Strategie-

prozessen wie Betriebsübergabe, Gesellschaf-

terentscheidungen oder Erbaufteilungen einge-

setzt. Unter Schweigeverpflichtung des Media-

tors, nicht öffentlich. 90%-ige Zufriedenheit der

Teilnehmer mit Verlauf und Ergebnis. Lösungen

sind bindend und können auf Wunsch auch no-

tariell beurkundet werden

Aktuelles Fallbeispiel

Ich werde von einem kleinen Lackierbetrieb

mit fünf angestellten Lackierern gerufen. 2013

wurde ein instandgesetzter Kleinwagen vom be-

freundeten Abschlepp-/Instandsetzungsbetrieb

aus der Nähe zur Lackierung gebracht. Der Besit-

zer des Fahrzeugs hatte auf seiner Urlaubsfahrt,

eigenverschuldet, einen Unfall gebaut und ließ

seinen Kleinwagen bei dem Abschleppdienst in-

standsetzen. Das Fahrzeug wurde nach Fertig-

stellung von dem befreundeten Abschleppdienst

zum Kunden gebracht, dieser wohnte 600 km

entfernt. Der Kunde reklamierte die Lackierung

nach wenigen Tagen, die Farbanpassung der Neu-

teillackierung wurde in seiner eigenen Werkstatt

als mangelhaft bezeichnet. Das Fahrzeug wurde

wieder abgeholt, die Lackierung nachgearbeitet,

das Fahrzeug wieder zurückgebracht. Der Kunde

reklamierte wieder. Vertragspartner des Kunden

war der Abschleppdienst. Es kam zu einem ge-

richtlichen Verfahren zwischen dem Kunden und

dem Abschleppdienst, drei Gutachten waren in-

zwischen erstellt. Als der Abschleppdienst in

einem förmlichen Schreiben den Lackierbetrieb

aufforderte, die Kosten des Verfahrens wegen

Mangelleistung zu übernehmen und bei Nicht-

begleichung der Forderung innerhalb einer Frist

mit Rechtsstreit drohte, kam es zur Eskalation.

Der Lackierbetrieb weigerte sich zu zahlen, der

Abschleppdienst habe schließlich das Fahrzeug

übernommen und dabei auch keinen Mangel an

der Lackierung festgestellt. Außerdem wolle er

mit dem Gericht sowieso nichts zu tun haben

und wäre auch gar nicht gefragt worden.

Ich holte von beiden Geschäftspartnern das

Einverständnis und die Bereitschaft zu einer au-

ßergerichtlichen Mediation ein und führte mit

beiden Parteien Vorgespräche. Die emotionsge-

ladenen und auch teilwiese unterschiedlichen

Situationsschilderungen wurden sachlich neutral

analysiert, die anwaltliche Korrespondenz und

der gesamte Verlauf mit Gutachten gesichtet. Wir

berechneten die bisher angefallenen Kosten für

den Streitfall und errechneten die für den Streit

aufgewendete Zeit in Tagen. Für das Verfahren

wurde kurzfristig ein dreistündiger Termin an-

beraumt. Die Parteien kamen sehr emotional zu

diesem Termin. Eine sachliche Kommunikation

war anfangs nicht möglich. Die Situationsschil-

derungen der gegenseitigen Positionen führten

zu einem ersten, nur zögerlichen Verstehen des

Anderen. Bei der Interessenfindung galt das fo-

kussierte Interesse einem gerechten finanziellen

Ausgleich, aber auch dem Fortbestand der Sy-

nergieeffekte. Die unterstützte Lösungsfindungs-

phase brachte dann tatsächlich Vorschläge. Bei

der Bewertung dieser Vorschläge stellte sich he-

raus, dass Lösungen gefunden worden sind, die

beide Parteien tragen wollten. So einigten sich

die Parteien auf die hälftige Übernahme der bis-

her angefallenen Gerichtskosten, die Kosten der

Fahrzeugüberführung zu Lasten des Abschlepp-

dienstes, die anstehende Lackierung sollte der

Betrieb des Kunden erledigen, die Kosten dafür

werden vom Lackierbetrieb übernommen. Wei-

terhin wurden von den Parteien klare Strukturen

für eine künftige Zusammenarbeit erstellt. Eine

weitere gerichtliche Auseinandersetzung konn-

te abgewendet werden. Ein weiterer Termin war

nicht notwendig.

Die bis dato angefallenen Kosten für das

gerichtliche Verfahren samt Begutachtungen

aus den vorliegenden Unterlagen belief sich auf

9.860€ (ohne Anwaltskosten und persönlichem

Aufwand durch Termine). Eine Komplettlackie-

rung des Fahrzeugs durch einen Fremdleister

wurde mit 2.800€ angesetzt.

Die Kosten für das Mediationsverfahren be-

trugen gesamt 1.142,40 €, der Anteil je Partei

571,20 €, der Zeitaufwand für die Parteien 4

Stunden.

Informationen zu den verschiedenen außer-

gerichtlichen Verfahren erhalten Sie unverbind-

lich und kostenlos unter

www.mediation-mh.de

oder im Gespräch unter

mediation.mh

+49 9664

953297.

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Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 29