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Schützen & Erhalten · September 2011 · Seite 21
herangezogen, sind erhebliche Fehlinterpretati­
onen zu erwarten. Bei richtiger Anwendung die­
ser Methode und „überlegter“ Interpretation der
Messergebnisse ist diese Art der Untersuchung
als begleitende Maßnahme geeignet.
Regelwerke sind beim Bauen unverzichtbar.
Jedoch soll durch die dargestellten Fallbeispiele,
sowohl die Anwendung von Regelwerken als auch
die Diskussion über Abweichungen klarstellen,
dass sich die Tätigkeit des Sachverständigen nie­
mals im rein formalen Abhaken von Grenzwerten
erschöpfen darf. Vermeintlich immer genauere
messtechnische Möglichkeiten und Laboranaly­
sen, gepaart mit der „Wunscherkenntnis“, dass
„Regelwerke“ wie Normen usw. immer eine „1 zu
1“-Umsetzung für die zu ergreifenden Maßnah­
men darstellen, in Verbindung mit der Erstellung
von Leistungsverzeichnissen bzw. Angeboten,
suggerieren dem ein oder anderen, dass man
die Tätigkeit des Sachverständigen doch auch
ausüben könne. Die (Fehl)einschätzungen der
eigenen Fähigkeiten spiegelt sich dann in den
schriftlichen Ausführungen wider: eine Aneinan­
derreihung von Messwerten, Laborberichten und
aussagelosen Bildern zur Darstellung des „Sach­
verhalts“ und das Ganze eingerahmt von einer
unkommentierten, fast wortgleichen Wiedergabe
der „Regelwerke“ als Maßnahmeempfehlungen.
Ein besonderes Eingehen auf die gewählten Un­
tersuchungsmethoden sowie die spezifischen Be­
dingungen und Anforderungen
der zu untersuchenden und zu
beurteilenden Sache sucht man
in einem solchen Fall verge­
bens. Aber gerade das ist der
Teil, welcher vom Sachverstän­
digen erwartet wird.
Der Einsatz von Labor- und
Messtechnik ist immer nur in
Zusammenhang mit einer ge­
samtheitlichen Untersuchung
zu sehen, d.h. ein Sachver­
ständiger kommt niemals da­
rum herum, seine persönlichen
Einschätzungen und Empfehlungen unter Zuhilfe­
nahme seiner Sinnesorgane, seines Wissens und
seines Verstandes abzugeben.
Der Auftraggeber erwartet eine umsetzbare
Lösung. Der Sachverständige ist angehalten
fachlich objektive Lösungen zu erarbeiten, die
Verbreitung von Angst bzgl. gesundheitlicher
und/oder finanzieller Risiken (Schimmel, Echter
Hausschwamm usw.) verbietet sich dabei von
selbst. Sind die „Regelwerke“ für eine umsetz­
bare Lösung nicht ausreichend oder erfordern sie
Maßnahmen, die über die Möglichkeiten und Er­
wartungen des Auftraggebers hinausgehen, sind
davon abweichende alternative Möglichkeiten zu
suchen. Genau deswegen werden Sachverstän­
dige beauftragt.
Man erwartet von Ihnen,
dass Sie über den „Tellerrand“
hinausschauen können. Natür­
lich können diese Lösungen
zusätzliche Risiken beinhal­
ten. Diese gilt es einzuschät­
zen und zu bewerten. Soweit
erforderlich sind Nachfolge­
maßnahmen (z. B. Monitoring)
festzulegen, um so bei Eintre­
ten des Risikofalles frühzei­
tig handeln zu können. Über
die Abweichungen von den
„Regelwerken“ und ihre mög­
lichen Auswirkungen ist der Auftraggeber vom
Sachverständigen genau zu informieren. Dieses
sollte zur Absicherung beider Parteien mündlich
und schriftlich erfolgen. Die letzte Entscheidung,
was zu tun ist, muss natürlich beim Auftragge­
ber bleiben.
Die unreflektierte Akzeptanz von Messwerten
und Laborberichten wird bei denjenigen, die nicht
über die erforderliche Sach- und Fachkunde ver­
fügen, häufig als unumstößlich angenommen.
Dieses ist aber in keinem Fall ausreichend. Ge­
fordert ist eine überdurchschnittliche Sach- und
Fachkunde. Die Aufgabe eines Sachverständigen
ist, dem Auftraggeber Aufklärungen und Lösungen
zu bieten und nicht zusätzliche Fragezeichen zu
hinterlassen, bzw. neue „Probleme“ zu schaffen.
Fachbereiche
Sachverständige
Es schreibt
für Sie:
Dipl. Holzwirt
Georg Brückner
Fachbereichs-
leiter Sachver-
ständige
Roggenkamp 7a
59348 Lüdinghausen
Telefon: (0 2591) 949653
Telefax: (02591) 949654
E-Mail:
Gesucht wird
Bautenschutz-
fachmann
Die Hürlimann Bautenschutz AG,
ein Handwerkbetrieb mit Spezia-
lisierung imAbdichtungsbereich in Illnau, Franchise-Partner der Iso-
tec, sucht einen dynamischen Mitarbeiter für regionalen Baustellen­
einsatz. Arbeitsort Großraum Zürich, Schweiz.
Berufsbild mit ständig wechselnden Aufgaben, unter anderem:
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tionen von Beton und Mauerwerk, horizontale und vertikale Sperren
(Trockenlegung von Mauerwerk).
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Herr Adrian Hürlimann, Am Dorfbach 40,
CH-8308 Illnau, Telefon +41 (0) 52 / 346 26 26
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Bautenschutz-
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Telefon (038293) 433030 · Mobil (0171) 4128460
E-Mail:
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