Schützen & Erhalten · September 2011 · Seite 21
herangezogen, sind erhebliche Fehlinterpretati
onen zu erwarten. Bei richtiger Anwendung die
ser Methode und „überlegter“ Interpretation der
Messergebnisse ist diese Art der Untersuchung
als begleitende Maßnahme geeignet.
Regelwerke sind beim Bauen unverzichtbar.
Jedoch soll durch die dargestellten Fallbeispiele,
sowohl die Anwendung von Regelwerken als auch
die Diskussion über Abweichungen klarstellen,
dass sich die Tätigkeit des Sachverständigen nie
mals im rein formalen Abhaken von Grenzwerten
erschöpfen darf. Vermeintlich immer genauere
messtechnische Möglichkeiten und Laboranaly
sen, gepaart mit der „Wunscherkenntnis“, dass
„Regelwerke“ wie Normen usw. immer eine „1 zu
1“-Umsetzung für die zu ergreifenden Maßnah
men darstellen, in Verbindung mit der Erstellung
von Leistungsverzeichnissen bzw. Angeboten,
suggerieren dem ein oder anderen, dass man
die Tätigkeit des Sachverständigen doch auch
ausüben könne. Die (Fehl)einschätzungen der
eigenen Fähigkeiten spiegelt sich dann in den
schriftlichen Ausführungen wider: eine Aneinan
derreihung von Messwerten, Laborberichten und
aussagelosen Bildern zur Darstellung des „Sach
verhalts“ und das Ganze eingerahmt von einer
unkommentierten, fast wortgleichen Wiedergabe
der „Regelwerke“ als Maßnahmeempfehlungen.
Ein besonderes Eingehen auf die gewählten Un
tersuchungsmethoden sowie die spezifischen Be
dingungen und Anforderungen
der zu untersuchenden und zu
beurteilenden Sache sucht man
in einem solchen Fall verge
bens. Aber gerade das ist der
Teil, welcher vom Sachverstän
digen erwartet wird.
Der Einsatz von Labor- und
Messtechnik ist immer nur in
Zusammenhang mit einer ge
samtheitlichen Untersuchung
zu sehen, d.h. ein Sachver
ständiger kommt niemals da
rum herum, seine persönlichen
Einschätzungen und Empfehlungen unter Zuhilfe
nahme seiner Sinnesorgane, seines Wissens und
seines Verstandes abzugeben.
Der Auftraggeber erwartet eine umsetzbare
Lösung. Der Sachverständige ist angehalten
fachlich objektive Lösungen zu erarbeiten, die
Verbreitung von Angst bzgl. gesundheitlicher
und/oder finanzieller Risiken (Schimmel, Echter
Hausschwamm usw.) verbietet sich dabei von
selbst. Sind die „Regelwerke“ für eine umsetz
bare Lösung nicht ausreichend oder erfordern sie
Maßnahmen, die über die Möglichkeiten und Er
wartungen des Auftraggebers hinausgehen, sind
davon abweichende alternative Möglichkeiten zu
suchen. Genau deswegen werden Sachverstän
dige beauftragt.
Man erwartet von Ihnen,
dass Sie über den „Tellerrand“
hinausschauen können. Natür
lich können diese Lösungen
zusätzliche Risiken beinhal
ten. Diese gilt es einzuschät
zen und zu bewerten. Soweit
erforderlich sind Nachfolge
maßnahmen (z. B. Monitoring)
festzulegen, um so bei Eintre
ten des Risikofalles frühzei
tig handeln zu können. Über
die Abweichungen von den
„Regelwerken“ und ihre mög
lichen Auswirkungen ist der Auftraggeber vom
Sachverständigen genau zu informieren. Dieses
sollte zur Absicherung beider Parteien mündlich
und schriftlich erfolgen. Die letzte Entscheidung,
was zu tun ist, muss natürlich beim Auftragge
ber bleiben.
Die unreflektierte Akzeptanz von Messwerten
und Laborberichten wird bei denjenigen, die nicht
über die erforderliche Sach- und Fachkunde ver
fügen, häufig als unumstößlich angenommen.
Dieses ist aber in keinem Fall ausreichend. Ge
fordert ist eine überdurchschnittliche Sach- und
Fachkunde. Die Aufgabe eines Sachverständigen
ist, dem Auftraggeber Aufklärungen und Lösungen
zu bieten und nicht zusätzliche Fragezeichen zu
hinterlassen, bzw. neue „Probleme“ zu schaffen.
Fachbereiche
Sachverständige
Es schreibt
für Sie:
Dipl. Holzwirt
Georg Brückner
Fachbereichs-
leiter Sachver-
ständige
Roggenkamp 7a
59348 Lüdinghausen
Telefon: (0 2591) 949653
Telefax: (02591) 949654
E-Mail:
Gesucht wird
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