Schützen & Erhalten - page 14

Bautenschutz
DIE FACHBEREICHE
DIN 18195
Beiblatt 1
Der Normenaus-
schuss Bauwesen
hat das Beiblatt 1
zur DIN 18195 mit
Beispielen für die
Anordnung der Ab-
dichtung mit Stand
Januar 2006 veröf-
fentlicht.
Das Beiblatt 1
zur DIN 18195 gibt
anhand von Prinzip-
skizzen Hilfen für
die Anwendung der
DIN 18195 bei der
Frage der Anordnung
einer Abdichtung im
Bauwerk. Es enthält
zeichnerische Bei-
spiele für die Anord-
nung und unter-
scheidet die ver-
schiedenen Lastfälle
der Norm. Auf kon-
struktive Hinweise
und Details wurde in
den Skizzen bewusst
verzichtet. Das Bei-
blatt 1 zur DIN
18195 Bauwerksab-
dichtungen – Bei-
spiele für die Anord-
nung der Abdich-
tung bei
Abdichtungen, Stand
Januar 2006 ist
beim Beuth-Verlag
zu beziehen.
Schützen & Erhalten · Juni 2006 · Seite 14
Sachverständige
Rentenversicherungspflicht
für GmbH-Geschäftsführer?
Unter diesem Titel wurde in den
IfS:“Informationen“ 02/06 (28. Jahr-
gang 2006) ein Beitrag von Frau
Rechtsanwältin Hildegard Reppel-
mund, Leiterin des Referats Wett-
bewerbsrecht und Arbeitsrecht in
der Rechtsabteilung des Deutschen
Industrie- und Handelskammerta-
ges (DIHK) abgedruckt, der deut-
lich macht, dass die Angst, die bei
vielen Sachverständigen besteht, die
für ihre Sozietät oder ihr Büro die
Rechtsform der GmbH nutzen, auf-
grund einer gerichtlichen Entschei-
12 RA 1/04) wurde festgestellt,
dass Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH als „arbeitnehmer-
ähnliche Selbständige“ rentenver-
sicherungspflichtig sind, wenn die
GmbH ihr einziger Auftraggeber ist
und sie als Person keine sozialver-
sicherungspflichtigen Beschäftigten
haben. Würden die Rentenver-
sicherungsträger dieses Urteil
konsequent anwenden, müssten so
gut wie alle Gesellschafter-Ge-
schäftsführer, die nicht als Arbeit-
nehmer sozialversicherungspflichtig
dung in die gesetzlichen Renten-
kassen Pflichtbeiträge einzahlen zu
müssen, insbesondere verbunden mit
einer rückwirkenden Zahlungspflicht
z.T. in beträchtlicher Höhe, in den
allermeisten Fällen nicht gegeben
ist. Nachfolgend ist aus dem IfS-
Artikel der Beitrag von Frau
Rechtsanwältin Reppelmund unge-
kürzt wiedergegeben.
Doch keine Renten-
versicherungspflicht
für GmbH-Geschäfts-
führer
Mit Urteil des Bundessozialge-
richts (BSG) vom 24. 11. 2005 (B
sind, als „arbeitnehmerähnliche
Selbständige“ erhebliche Renten-
versicherungsbeiträge nachzahlen!
Und dies, obwohl sie sich im Re-
gelfall anderweitig für ihr Alter
abgesichert haben. Dieses Urteil
hat für erhebliche Verunsicherung,
Ratlosigkeit und zum Teil sogar
Existenzängste bei GmbH-Ge-
schäftsführern gesorgt und einen
regelrechten Entrüstungssturm
hervorgerufen. Der DIHK hat sich
beim Bundesministerium für Ar-
beit und Soziales (BMAS) und bei
den Rentenversicherungsträgern in-
tensiv dafür eingesetzt, dass hier
unternehmensfreundliche Lösungen
gefunden werden. Es müsse jeden-
falls Vertrauensschutz für die Ver-
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