Schützen & Erhalten - page 21

Partner
des DHBV
bei Versiche-
rungsfragen:
Dipl.-Kfm.
Heinz-Dieter
Walther
Valoisstraße 13
26382 Wilhelmshaven
Telefon (0 44 21) 9 40 30
Telefax (0 4421) 94 03 33
Umweltschadengesetz (USchadG)
Kraftfahrt-Versicherung
Das Ende der Doppelkarte
VERSICHERUNG
Am 14.11.2007 ist das neue
Umweltschadengesetz (USchadG) in
Kraft getreten. IdR haben die Haft-
pflicht-Versicherer zunächst einmal
für die versicherbaren Risiken eine
vorläufige Deckung abgegeben, die
dann rückwirkend erlischt, sofern
man sich nicht über die künftige
Prämie einigt. Die AXA Vers.AG und
damit die DBV-Winterthur Versiche-
rungen haben bereits Prämienvor-
stellungen. Bei diesen Gesellschaf-
ten endete bereits die vorläufige
Deckung, wenn die Risikofragebö-
gen nicht eingereicht wurden oder
keine Einigung über die zu zah-
lende Prämie erzielt wurde.
Ich möchte heute noch einen
anderen bedeutsamen Aspekt be-
leuchten:
Neben der öffentlich-rechtli-
chen Haftung (= Haftpflichtversi-
cherung) gibt es noch den
straf-
rechtlichen Aspekt
. Bei einer Um-
weltschädigung besteht die Gefahr,
dass ein
strafrechtliches
Verfah-
ren gegen die/den Betriebsinhaber/
Geschäftsführer und den verant-
wortlichen Mitarbeiter eingeleitet
wird. Hier hilft eine
Straf-Rechts-
schutz-Versicherung
, die die Ver-
teidigungskosten übernimmt, so-
fern kein Vorsatztatbestand gege-
ben ist. Ich unterbreite Ihnen gern
eine Offerte.
Die alte Doppelkarte zur Zu-
lassung eines Kraftfahrzeugs
hat ausgedient. Ab dem kom-
menden Jahr wird dieses
Stück Papier nach und nach
von der Elektronik verdrängt.
Die im März diesen Jahres in Kraft
getretene neue Fahrzeugzulas-
sungsverordnung schreibt für die
Zukunft eine elektronische Kom-
munikation zwischen Zulassungs-
behörden und Versicherungsunter-
nehmen vor. In Zukunft erhält der
Kunde, der ein Fahrzeug zulassen
möchte, von seiner Versicherung
oder seinem Vertriebspartner statt
der Doppelkarte eine Codenummer,
die eVB-Nummer (elektronische Ver-
sicherungsbestätigungsnummer).
Will ein Kunde nun sein Fahrzeug
bei einer Zulassungsbehörde an-
melden, muss er dort seine eVB-
Nummer nennen. Die Zulassungs-
behörde gibt die Nummer in ih-
rem Computer ein, sie wird vom
System überprüft, und die Behör-
de erhält online die Halterdaten.
Nun kann sie die Zulassung des
Kraftfahrzeugs vornehmen.
Voraussetzung für die Umset-
zung dieses neuen Verfahrens ist
die Online-Vernetzung zwischen
den Versicherungsgesellschaften,
einer zentralen Stelle beim Gesamt-
verband der deutschen Versiche-
rungswirtschaft (GDV), dem Kraft-
fahrt-Bundesamt und den Zulas-
sungsstellen. Obwohl das neue
System zum 02. Januar 2008 star-
ten soll, wird es sicherlich noch
eine gewisse Übergangsfrist geben.
Schützen & Erhalten · Dezember 2007 · Seite 21
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