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Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 67

DIE EX-PRESS

Berufsinformation des DSV e.V. |

Aus dem Verband

Demnächst CMR-Stoffe im Einsatz?

Gesundheitsgefahr. Bald

die Kennzeichnung für

Rodentizide die reproduktions-

toxisch sind.

Solche Produkte mit Cumatetralyl müssen um wirksam zu sein, mehr als 30 ppm Wirkstoff enthalten.

In unserem Newsletter im Mai 2016

hatten wir bereits darauf hingewiesen,

dass als Anpassung an den Stand der

Technik (=ATP) in der Biozidverordnung

(EU528/2012) eine geänderte Einstufung

der Rodentizide erfolgt.

Die Rodentizide

sind konzentrationsabhängig nun bewie-

senermaßen reproduktionstoxisch. Damit

sind Antikoagulantien zunächst CMR-Stoffe

(karzinogen, erbgutschädigend, frucht-

barkeitsschädigend), für die besondere

Vorsichtsmaßnahmen in Deutschland gelten.

Im Rahmen der CLP-Kennzeichnungsverordnung

werden Rodentizide mit einem Antikoagulanz-An-

teil von über 0,003% in Deutschland voraussicht-

lich bereits in 2017 mit dem Gefahrensymbol GHS

08 „Gesundheitsgefahr“ zu kennzeichnen sein.

Auf unsere Nachfrage bei den Herstellern in

diesem Frühjahr und der Antwort, dass man der

o.g. Problematik Rechnung tragen würde, hat-

ten wir im Newsletter Entwarnung gegeben. Nun

verunsichert leider ein Presseartikel der CEPA ein

bisschen unsere Berufskollegen. Deshalb fassen

wir noch mal die Faktenlage zusammen. Die In-

dustrie wird die Wirkstoffe in den Nagerpräpa-

raten voraussichtlich auf 25 ppm (0,0025%)

senken. Die Rodentizide der zweiten Generation

(SGARs) sind dann noch immer wirksam, wie

das Umweltbundesamt bestätigt hat.

Flocoumafen, Brodifacoum, Difethialon wer-

den abgesenkt und bleiben wirksam gegen alle

Nager. Bromadiolon und Difenacoum sind mit

25ppm noch wirksam gegen Wanderratten, aber

nicht mehr gegen Mäuse und Hausratten. Das

wird sich in der Gebrauchsanweisung nieder-

schlagen. Die Rodentizide der ersten Generation

(FGARs) hingegen können im Wirkstoffgehalt je-

doch nicht unter 30ppm gesenkt werden. Sie sind

dann nicht mehr wirksam, was logischer Weise

zum Verlust einer Zulassung führen würde. Also

wird z. B. Schaum mit Cumatetralyl in unver-

änderter Zusammensetzung angeboten und

muss zukünftig gekennzeichnet werden.

Eine Neuzulassung mit anderen Wirk-

stoffen dürfte aus Kostengründen

für dieses wichtige Nischenpro-

dukt jedoch unterbleiben.

Alle dann noch auf dem Markt

angebotenen FGARs werden gemäß Ein-

stufung mit dem Symbol GHS 08 gekenn-

zeichnet. Damit sollte sich bei angepasster

CLP-Verordnung und überarbeiteter ChemVer-

botsV das Angebot dieser Produkte im Einzel-

handel deutlich reduzieren. Die Märkte benötigen

für die Abgabe an den Endverbraucher ausgebil-

dete Sachkundige und müssen, wie etwa auch bei

Pflanzenschutzmitteln, ein Beratungsgespräch

durchführen. Die FGAR Rodentizide stehen dann

dem Endverbraucher nur noch erschwert oder

nicht mehr zur Verfügung. In dem Zusammenhang

seien Kollegen gleich darauf hingewiesen, dass

Sie zwar aufgrund der Ausbildung/Anerkennung

zum Schädlingsbekämpfer nach §5 ChemVerbotsV

sachkundig sind, eine Abgabe von CMR-Stoffen

per Versandhandel (§4) an den Endverbraucher

aber ausdrücklich untersagt ist.

In unseren Augen spricht nichts dagegen,

ein CMR-Produkt zu verwenden, dass in seiner

akuten Toxizität, Bioakkumulation und Persistenz

deutlich besser verhält, als die nicht kennzeich-

nungspflichtigen SGARs. Mit einem Produkt, an

das nicht jeder Kunde so einfach herankommt,

wirken wir auch professionell. Außerdem fallen

GHS 08 gekennzeichnete und gewerblich genutzte

Rodentizidprodukte unter die Sachkunde nach

GefStoffV Anhang I Nr.3 ... endlich.

Wahrscheinlich und leider werden wir eine

Diskussion zur Verwendung dieser Produkte erle-

ben, die uns Gruppen außerhalb unseres Berufes

aufzwingen. Klassisch wären das in der ersten

Reihe etwa Auditoren mit Halbwissen.

Liebe Kollegen, hier die Bitte des Berufsver-

bandes: treffen Sie aufgrund Ihrer Ausbildung

und Erfahrung und unter Abwägung von Um-

weltgefahr, Resistenzbildung und angestrebtem

Erfolg die Mittelwahl und verteidigen Sie ihre

Entscheidung. Natürlich kann es clever sein, von

vorneherein eine solche (neue) Diskussion durch

geänderte Mittelwahl auszuschließen. Aber dann

ist das Ihre fachliche und betriebswirtschaftliche

Entscheidung.

A.B.