Schützen & Erhalten - page 25

FORUM
Startschuss für Energieausweise im
Gebäudebestand erfolgt
Bundesbauminister Wolfgang
Tiefensee und Bundeswirt-
schaftsminister Michael Glos
haben am 7. April 2006 den
gemeinsamen Vorschlag zur
Novellierung der Energieein-
sparverordnung in die Abstim-
mung innerhalb der Bundes-
regierung gegeben.
Mit diesem Vorhaben wird eine
europäische Richtlinie in deutsches
Recht umgesetzt. Die wichtigste
Änderung ist die Einführung von
Energieausweisen. Diese müssen
bei Verkauf oder Vermietung eines
Gebäudes oder einer Wohnung aus-
gestellt und Interessenten zugäng-
lich gemacht werden.
Bevor jetzt der Referentenent-
wurf vorgelegt wurde, hatte es unter
anderem Diskussionen um den Punkt
gegeben, ob der Energieausweis auf
einer Bedarfs- oder Verbrauchs-
grundlage ausgestellt werden soll.
Der jetzige Entwurf sieht vor, dass
Eigentümer und Vermieter ein Op-
tionsrecht haben. Sie dürfen zwi-
schen einem Energieausweis auf der
Grundlage des Energiebedarfs und
dem Energieausweis auf der Grund-
lage des tatsächlichen Energiever-
brauchs wählen. Damit soll ein Rah-
men für einen kostengünstigen und
aussagekräftigen Energieausweis ge-
schaffen werden, der auf dem Im-
mobilenmarkt für mehr Transparenz
sorgen soll.
Der bedarfsorien-
tierte Energiepass
Der Bedarfspass setzt eine Be-
standsaufnahme der wärmetech-
nisch relevanten Komponenten
eines Wohngebäudes voraus. Zu-
grunde gelegt werden die bau- und
anlagentechnischen Kenngrößen
des Gebäudes, wie z.B. die Kom-
paktheit, die Qualität der Gebäu-
dehülle und die Güte der Heizungs-
anlage. Weil sehr viele Faktoren wie
Baumaterial, Dämmung, Heizungs-
art oder die Ausrichtung zur Son-
ne in die Berechnung mit einflie-
ßen, ist dieser Ausweistyp nur
durch hoch qualifizierte Fachkräfte
wie Architekten und Ingenieure zu
erstellen. Bei diesem Verfahren wird
eine neutrale Bewertung des Ge-
bäudes abgegeben. Es ist vor al-
lem für Neubauten sinnvoll, da hier
noch keine energetischen Daten wie
z. B. unterschiedliche Heizgewohn-
heiten von Bewohnern vorliegen.
Er gibt Auskunft über die Quali-
tät des Gebäudes, unabhängig vom
Verhalten einzelner Nutzer. Durch
seine zehnjährige Gültigkeit liefert
er allerdings nur eine statische
Betrachtung und gibt während der
Laufzeit keine Hinweise, ob z.B.
die Gebäudeisolierung schadhaft
geworden ist und der Energiever-
brauch dadurch steigt.
Der verbrauchsorien-
tierte Energiepass
Der vom Bundesverband deut-
scher Wohnungs- und Immobilien-
unternehmen (GdW) und den Mit-
gliedern der Arbeitsgemeinschaft
für Heiz- und Wasserkostenvertei-
lung gemeinsam entwickelte ver-
brauchsbasierte Energiepass kann
durch jeden Wärmemessdienst auf
Basis der Verbrauchswerte erstellt
werden. Da diese dem Dienstlei-
ster durch die Angaben der Haus-
verwaltungen und der Ablesewer-
te der Messgeräte schon vorliegen,
kann er ohne viel Aufwand beson-
ders kostengünstig erstellt und
jährlich aktualisiert werden. Da-
durch sind die errechneten Daten
stets aktuell und Energieverluste
durch Veränderungen der Bausub-
stanz oder Veralterung der Heiz-
anlage lassen sich schnell erken-
nen. Bei dieser Art der Berechnung
wird die aktuelle energetische Si-
tuation eines Gebäudes in Abhän-
gigkeit zum Nutzerverhalten dar-
gestellt.
Unbürokratischer
Nachweis
Glos betonte: „Wir haben den
marktwirtschaftlichen Ansatz ge-
wählt in der Überzeugung, dass
beide Arten des Energieausweises
einen angemessenen Anreiz für
energetische Sanierungen setzen
werden. Zugleich vermeiden wir mit
der Umsetzung der europäischen
Gebäuderichtlinie ‚eins zu eins‘
unnötige Zusatzbelastungen für
Bürger und Wirtschaft. Wir werden
künftig auch überprüfen, ob sich
beide Ausweisarten in der Praxis
bewährt haben.“
„Immobilienkäufer sollen künf-
tig schon im Voraus wissen, wel-
che Energiekosten auf sie zukom-
men werden. Die Verbesserung der
Transparenz ist auch eine Weichen-
stellung für die energetische Ge-
bäudesanierung. Mit dem CO2-Ge-
bäudesanierungsprogramm will die
Bundesregierung in den nächsten
vier Jahren jährlich jeweils 1,4
Milliarden Euro bereitstellen. Mit
diesem Programm und dem Ener-
gieausweis schaffen wir einen star-
ken Anreiz zur Verbesserung der
Energiebilanz von Wohngebäuden.
Dies wird sich auch positiv auf die
Heizkosten auswirken“, sagte Tie-
fensee.
Mit dem Optionsmodell ent-
sprechen die Minister der Forde-
rung der Immobilienwirtschaft.
Weitere Vorgehens-
weise
Die Zeit bis zum Inkrafttreten
der Verordnung kann noch dauern.
Zunächst wird ein Referentenent-
wurf in den nächsten Wochen mit
den anderen Bundesministerien und
anschließend mit Ländern und
Spitzenverbänden erörtert. Erst
dann kann die Bundesregierung die
Novellierung der Verordnung end-
gültig beschließen. Danach muss
der Bundesrat der Verordnung noch
zustimmen. Es wird mit einer Ein-
führung des Energiepasses frühe-
stens Anfang 2007 gerechnet.
Weitere Informationen durch:
ista International GmbH
Grugaplatz 4, 45131 Essen
Michael Glos, Bundesminister für
Wirtschaft und Technologie
Wolfgang Tiefensee –
Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Foto: www.photocase.com
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