Schützen & Erhalten - page 30

Schützen & Erhalten · Juni 2008 · Seite 30
Neues vom DHBV-Arbeitskreis „Thermische
Holzschädlingsbekämpfung“
1)
Der Prozess gegen die Fa. Desowag wegen der Schäden durch Einsatz von Holz-
schutzmittel erstreckte sich von 1984 bis 1996. Er endete mit einer Zahlung des
Geschäftsführers von 100.000 DM an die Staatskasse und den Beitrag von 4 Millionen
DM für die Einrichtung eines „Lehrstuhls für Toxikologie in Innenräumen“ an der
Universität Gießen. Der Prozess führte zu einer nachhaltigen Schädigung des Images
des chemischen Holzschutzes.
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1
Betonung der ökologischen und ökonomi-
schen Aspekte
fehlte
2
starke Betonung ausreichender Planungen
und Voruntersuchungen wie z.B.
+ Prüfung auf Vitalität des Befalls
+ Prüfung der räuml. Befallsausdehnung
+ Prüfung der Holzquerschnittsminderung
+ Planung der Behandlungsbereiche
+ Planung des Geräteeinsatzes
+ Abarbeitung eines Prüfungskataloges
war nur ansatz-
weise vorhanden
3
Ausdrückliche Einbeziehung auch statio-
närer Anlagen
fehlte
4
Ausführliche Behandlung der Gerätschaf-
ten
war nur ansatz-
weise vorhanden
5
Ausführliche Behandlung der anzu-
wendenden Temperaturen und der Hitze-
empfindlichkeiten von Bauteilen
war nur ansatz-
weise vorhanden
6
Genaue Hinweise zur Auswahl und Zahl
der Messstellen
war nur ansatz-
weise vorhanden
7
„Hinweise zur Wärmeverteilung, Heißluft-
strömung und der Messtechnik“
war nur ansatz-
weise vorhanden
8
Klarere Festlegungen der Kontrollen und
der Dokumentation
war nur ansatz-
weise vorhanden
9
Aufnahme des feuchtegeregelten
Warmluftverfahrens
fehlte
Arbeitskreis Heißluft
Die aktuellen Entwicklungen
innerhalb des Themenberei-
ches thermischer Holzschäd-
lingsbekämpfung zeigen sich
in den letzten Jahren gerade in
der zunehmenden Würdigung
dieser Verfahrenstechnik in
den entsprechenden Normie-
rungen und Merkblättern.
Hierbei sei z. B. das neu erschei-
nende WTA-Merkblatt 1-87 mit dem
Titel „Das Heißluftverfahren zur
Bekämpfung tierischer Holzzerstörer
in Bauwerken“ genannt, an dem
Mitglieder des DHBV Arbeitskreises
wesentlich mitgewirkt haben. Dieses
Merkblatt ist nun nach Erscheinen
des Gelbdruckes abschließend bear-
beitet worden und wird in nächster
Zeit (bis Ende 2008) als Weißdruck
erscheinen. Die wesentlichen Ände-
rungen zeigen sich natürlich nicht
nur in dem erheblich erweiterten
Umfang von vormals 4 auf nunmehr
16 Seiten, sondern vor allem in
folgenden inhaltlichen Punkten:
Um die Tiefe der Veränderun-
gen verständlich zu machen, sei
hier zu einigen Punkten im Detail
eingegangen.
Zu 1:
Seit Erstellung des „alten“
Merkblattes vor fast 20 Jahren
haben sich, wohl auch in Folge
des spektakulären „Holzschutzmit-
tel-Prozesses“
1)
, die Entscheidun-
gen bei der Auswahl geeigneter
Bekämpfungsverfahren massiv
geändert. Hierbei haben gerade
die thermischen Verfahren der
Holzschädlingsbekämpfung in den
letzten Jahren einen verstärkten
Zuspruch erfahren. Immer wieder ist
zu erleben wie gerade im Bereich der
privaten Auftraggeber die Anfragen
mit dem Satz ergänzt werden: „Aber
bitte keine Chemie.“ Das verstärkte
Bewusstsein über die Bedeutung
ökologischer Kriterien bei der
Auswahl von Dienstleistungen und
Wareneinkäufen hat hier einen we-
sentlichen Wandel auch im Bereich
des Holzschutzes verursacht. (Dies
zeigt sich auch durch die zuneh-
mende Bedeutung der Wirkstoffe
mit langsamer oder gar verzögerter
Wirksamkeit in der chemischen
Holzschädlingsbekämpfung.)
Der klare Hinweis des Merk-
blattes auf die herausragende
ökologische Bedeutung der Thermi-
schen Verfahren, und damit auf die
anzustrebende Bevorzugung bei der
Auswahl der Verfahrenstechnik, war
hier schon seit langem überfällig.
Zu 2:
Die im neuen Merkblatt erarbei-
tete starke Betonung ausreichender
Planung und Vorbereitung entspringt
weniger einem Misstrauen gegenüber
dem Heißluftverfahren, sondern viel-
mehr dem Bestreben die Qualität der
Holzschädlingsbekämpfung sicherzu-
stellen sowie nachvollziehbar und
überprüfbar zu machen. Es ist kein
unausgesprochenes Geheimnis, dass
gerade im schwer zu prüfenden Holz-
schädlingsbekämpfungsbereich seit
vielen Jahrzehnten z.T. unsinnige
bzw. unnötige holzschutztechnische
Sanierungen vorgenommen wurden.
In den Zeiten des zunehmenden
und anhaltenden wirtschaftlichen
Aufschwungs sind, oft ohne nähere
Prüfung der Notwenigkeit oder Eig-
nung der Verfahrenstechniken, kos-
tenintensive „holzschutztechnische
Sanierungen“ beauftragt wurden.
Gerade die in großem Umfang durch-
geführten chemischen Behandlungen
in kirchlichen und staatlichen Gebäu-
den zeigen, nicht zuletzt durch die
verbliebenen kritischen persistenten
chemischen Wirkstoffe, die heiklen
Aspekte schlecht geplanter Maßnah-
men. Daher sollte es gerade den An-
wendern des Heissluftverfahrens eine
Aufgabe sein, diese unschöne Praxis
zu beenden und gut durchdachte ob-
jektbezogene holzschutztechnische
Sanierungsstrategien zu erarbeiten.
Damit wird eine unkontrollierbare
Ausbreitung chemischer Wirkstoffe
reduziert, den Auftraggebern eine
wirtschaftlich sinnvolle und ziel-
führende Lösung angeboten sowie
langfristig das beschädigte Image
der Holzschutzbranche schrittweise
repariert.
Es erschien auch an der Zeit fol-
gende, sich unverrückbar haltende,
alte Formulierung unter Punkt 3.5.3
des Merkblattes auf die rechten
Füße zu stellen:
„Liegt außer Hausbockkäferbefall
kein Befall durch sonstige holzzerstö-
rende Insekten vor und ist das heiß-
luftbehandelte Holz vor mehr als 60
Jahren eingebaut worden, kann auf
eine nachfolgende Schutzbehandlung
verzichtet werde, da mit zunehmenden
Holzalter die Befallswahrscheinlichkeit
herabgesetzt ist.“
Aus dieser Formulierung wurde
die folgende, selbst in Fachkreisen
weit verbreitete stark verfälschte
und verkürzte Aussage:
Holz das älter als 60 Jahre alt
ist, wird nicht mehr von Holzschäd-
lingen befallen und braucht daher
nicht behandelt werden!
Abgesehen davon, dass die
Aussage
– sich nur auf die Larven des
Hausbockkäfers bezieht,
– ein begleitender Befall z.B.
durch die Larven des Gewöhnli-
chen Nagekäfer ausgeschlossen
sein soll,
– es sich um eine „kann“ Regelung
handelt,
– die 60 Jahre nur eine vage
Grenze sein sollen und
– sich dies nur auf die „Befalls-
wahrscheinlichkeit“ bezieht
muss diese Formulierung, nicht nur
wegen ihrer inzwischen etablierter
„Fehlinterpretationen“, insgesamt
doch sehr kritisch gewertet werden.
– So wird von Praktikern immer
wieder einhellig von deutlichen
Fraßgeräuschen und Larvenfun-
den auch in deutlich älteren
Hölzern berichtet.
– Diverse Untersuchungen belegen
klar die Entwicklungsfähigkeit
von Hausbocklarven in älteren
Hölzern, da der verminderte
Lutz Parisek
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