Schützen & Erhalten · Juni 2008 · Seite 21
WTA-Merkblatt Gelinjektion
20–25 cm anzuordnen, so daß ca. 16
Packermontagen und mehrstufige Injek-
tionsfolgen, selbstverständlich mit ge-
eignetem Injektionsstoff und Gerät, die
notwendigen Überlappungen zur Folge
haben, um die wannenartige Ausbildung
der Vergelung zu sichern.
Flächige Injektionsabdichtungen
im Baukörper, siehe Anwendungsbe-
reich,
„…erdberührter Beton- und
Stahlbetonbauteile…“
6)
setzen ein
Betongefüge voraus, der einer bäu-
erlichen Silowand in der Erscheinung
sehr nahe kommt – ich könnte meinen
Hut hindurch werfen.
Bild 2: Prinzipskizze Gelinjektion gegen
drückendes Wasser
Die
„Qualitätssicherung der Aus-
führung“
7)
, beginnt mit der „Kontrolle
auf Plausibilität und Ausführbarkeit“
5)
,
doch… durch wen? Ist nicht unter dem
Absatz „3 Planung“ das Anforderungs-
profil des Fachplanenden erwähnt und
umfassend beschrieben; er
„muss in der
Lage sein, die ihm zugewiesenen Pla-
nungs-, Auswertungs-, und Kontrollaufga-
ben zu erfüllen. In der Regel ist dazu eine
Ausbildung als Ingenieur erforderlich.“
8)
.
Für die detailiert beschriebene Eigenü-
berwachung vor Ort sollte zum Zwecke
der Dokumentation der erbrachten
Leistung ein Ausführungsprotokoll als
Anlage mit in das WTA-Merkblatt aufge-
nommen werden. Die Qualitätssicherung
der Ausführung beginnt mit zugelasse-
nen Injektionsstoffen, gewarteten und
geeigneten Injektionspumpen und mit
fach- und sachgerechter Ausführung.
Der Anforderung, dass
„das Personal,
mindestens der Kolonnenführer, … über
Injektionstechnologien und den Umgang
mit Kunststoffen nachweislich geschult
sein“
8)
muss, kann ich nur zustimmen.
Warum benennt die WTA Arbeitsgruppe
unseren DHBV Lehrgang dann nicht mit
Namen. Unter
„6.4 Ausführung“
9)
im
WTA-Merkblatt 4-6-05/D
„Nachträgliches
Abdichten erdberührter Bauteile“, wird
darauf hingewiesen, dass „Injektionsar-
beiten nur von qualifiziertem Personal
ausgeführt werden dürfen. Hierbei muss
mindestens eine, während der Injektions-
arbeiten ständig anwesende, Person einen
Qualifikationsnachweis einer anerkannten
Institution, z. B. DBV oder
DHBV/TÜV
besitzen.“
Kann die Arbeitsgruppe sich
diesem Hinweis nicht anschließen? So,
heißt es doch im Merkblattentwurf:
„Als Nachweis gilt der SIVV-Schein des
Ausbildungsbeirates „Verarbeiten von
Kunststoffen im Betonbau“
oder gleich-
wertige Qualifikationsnachweise.“
10)
Unsere Weiterbildungsmaßnahme,
der DHBV-„Injektionsschein mit TÜV
Prüfung“ kann dann auch als „Kind
beim Namen genannt“ werden. Für die
Qualifikation der am Bau Ausführenden
werde ich nicht müde, tätig zu sein und
an dieser Stelle auf unsere Seminar-
maßnahmen der DHBV Akademie „Aus
der Praxis – für die Praxis“ aufmerksam
zu machen. Mir scheint, diesem Merk-
blattentwurf fehlt der Praxisbezug für
die Anwendung. Mit Ergänzung der
geschilderten Qualitätssicherungsmaß-
nahmen im Detail, Darstellung(en) und
Ausführungsprotokoll(en) kann eine
Abgrenzung zum bestehenden Regel-
werk, dem WTA-Merkblatt 4-6-05, und
den bereits unter Punkt 6 beschriebenen
und in diesem Merkblatt dargestellten
Injektionsabdichtungen erfolgen. Da
zur Zeit das WTA-Merkblatt 4-6-05/D
„Nachrägliches Abdichten erdberührter
Bauteile“
aktualisiert wird, ist mir der
Sinn eines eigenen WTA-Merkblatt
„Gel-
injektion“
nicht verständlich. Ich hoffe,
die zu führende Diskussion anläßlich
des nächsten Arbeitsgruppentreffens im
September trägt zur Klärung bei.
Quellen:
1) WTA-Merkblatt Entwurf „Gelinjektion“ E
5-20-07/D
Vertrieb: WTA Publications, Edelsberstrasse
8, D-80686 Münschen
Tel.: +49-89-57869727, Fax: +49-89-
57869729, e-mail:
2) WTA-Merkblatt Entwurf „Gelinjektion“ E
5-20-07/D, 2 Bauwerksdiagnose
3) siehe zuvor, 4.3 Verfahrensbeschreibung,
4.3.1 Schleierinjektion
4) siehe zuvor, 4.2 Injektionsstoffe
5) WTA-Merkblatt 4-4-04/D „Mauerwerksinjek-
tionen gegen kapillare Feuchtigkeit“
Vertrieb: siehe 1, WTA Publications
6) WTA-Merkblatt Entwurf „Gelinjektion“ E
5-20-07/D, 1 Geltungsbereich
7) siehe zuvor, 5 Qualitätssicherung der
Ausführung
8) siehe zuvor, 4.4 Anforderungen an Aus-
führende
9) WTA-Merkblatt 4-6-05/D „Nachrägliches
Abdichten erdberührter Bauteile“
Vertrieb: siehe 1, WTA Publications
10) WTA-Merkblatt Entwurf E 5-20-07/D, 4.4
Anforderungen an Ausführende
Bildnachweise:
1: Deckblatt WTA-Merkblatt Entwurf „Gelin-
jektion“ E 5-20-07/D
2: Prinzipskizze Gelinjektion gegen drücken-
des Wasser, WTA-Merkblatt Entwurf
Fachbereiche
Bautenschutz – für Sie gelesen
Grund-
wasser-
spiegel
Baugrund
vergelter Bereich
undichter
Bauwerksbereich
Bohrpacker
Das WTA-Merkblatt
„Gelinjektion“
des WTA Referats 5 – Beton liegt
seit Frühjahr diesen Jahres als
Gelbdruck E 5-20-07/D
1)
vor.
Dieser Merkblattentwurf befasst
sich speziell mit der nachträg-
lichen Abdichtung erdberührter
Betonbauteile und Bestandsbauten
aus Stahlbeton mittels flächiger
und partieller Gelinjektionen in
und außerhalb des Baukörpers.
Die Einspruchfrist endet am
31.08.2008.
Gelinjektionen stellen Sondermaßnah-
men in der Szenerie der Nachträglichen
Bauwerksabdichtungen dar. Bedingt duch
Überbauungen und hiermit verbundene
Unerreichbarkeit der beschädigten
Abdichtung werden derartige Injekti-
onstechnologien von der Raumseite vor
oder im Baukörper ausgeführt.
„Erfolg
und Wirtschaftlichkeit der Abdichtung
sind maßgeblich von der Qualität der
Bauwerksdiagnose abhängig“
2)
, und
setzen die Arbeit eines Fachplanungs-
ingenieurs voraus. Die Zustandser-
fassungen, die zur Beurteilung und
Planung des Instandsetzungskonzepts
führen, müssen
Konstruktionsmerk-
male
des Bauteils mit Art, Kostruktion,
Baustoff, Geometrie, Standsicherheit,
Zugänglichkeit und Details wie Fugen
erfassen und sollten ggf. Kenntnisse
über Fugenbewegungen und über Art und
Verlauf der Durchdringungen der Ver- und
Entsorgungsleitungen enthalten. Die Art
der
Wasserbelastung,
Lastfälle im Sinne
der DIN 18195 – Bauwerksabdichtungen,
ist entscheidend für die Art der zu pla-
nenden Gelinjektion.
Bild 1: Deckblatt WTA-Merkblatt-
Entwurf „Gelinjektion“ E 5-20-07/D
Dies setzt eine detailierte
Scha-
denserfassung,
wie Schadensursache
mit Schadensbild, Ort, Art und Umfang
voraus.
Baugrundanalysen
werden bei
Verschleierungen mittels Gel gefordert.
Speziell diese Injektionsart vor der äu-
ßeren Hautabdichtung im Zwischenraum
zur Schutzschicht oder im Erdreich erfor-
dert Kenntnisse über die Beschaffenheit
des Bodens.
„Mit der flächigen Verteilung des
Injektionsstoffes wird der anliegende
Baugrund wasserunduchlässig ver-
füllt…“
3)
Diese Injektionstechnologie
der Schleiervergelung im Erdreich/Bau-
grund unterliegt dem Wassser-
haushaltsgesetz (WHG) und ist
genehmigungspflich-
tig durch die unte-
re Wasserbehörde.
Die
Abdichtungsplanung
kann nach Überprüfung der
vorhandenen bauseitigen Ab-
dichtung, die eventuell teilweise
funktionstüchtig ist, diese mit
in das Konzept der wannenartig
umschließenden Bauwerksab-
dichtung einbeziehen.
Das Instandsetzungskonzept sollte
neben dem Ist-Zustand, den Baugrund
und das Abdichtungsziel beschreiben.
Das Abdichtungsverfahren, partiell oder
flächig in oder vor dem Bauteil ausge-
führt, muss mit dem für diesen Zweck
geeigneten Injektionsstoff beschrieben
werden. Die Injektionsstoffe, von denen
sich nach diesem Merkblattentwurf
„vor-
nehmlich Gele auf Acrylatbasis bewährt“
4)
haben, werden detaillierter unter 4.2
Injektionsstoffe beschrieben, die Verfah-
renstechniken folgend. Wünschenswert
finde ich, über die allgemein gehaltenen
Hinweisen zur Injektionstechnologie,
wie Bohrlochraster, Art der Packer- und
Pumpentechnik etc. hinaus eine detai-
lierte Prinzipskizze(n) mit Packerabstand
und Höhenversatz in Zentimetern,
Injektionsfolgen… einzuarbeiten, wie
wir es vom WTA-Merkblatt 4-4-04/D
„Mauerwerksinjektionen gegen kapillare
Feuchtigkeit“ her kennen.
5)
Weiterfüh-
rende System- und Detaildarstellungen
befinden sich derzeit im Regelwerk
der nachträglichen Abdichtung, dem
WTA-Merkblatt 4-6-05/D. Ich weiss
sehr wohl, das derartige Angaben nach
Bauzustandsanalyse, noch besser durch
Probeinjektionen vor Ort ermittelt
werden – doch sollte der allgemein
übliche Packerabstand benannt oder
besser skizzenhaft dargestellt werden.
Injektionsraster für Vergelungsarbeiten
sind meiner Erfahrung nach zwischen