Schützen & Erhalten · September 2002 · Seite 13
Liebe Kolleginnen
und Kollegen!
Auch der dritte Entwurf zur No-
vellierung des ZSEG kann nicht
auf Zustimmung der Mitglieder
des Deutschen Holz- und Bauten-
schutz Verbandes e.V. treffen. Ein
Grund dafür ist, dass die Zutei-
lung der einzelnen Sachgebiete
zu den drei Vergütungskategori-
en nicht nachvollziehbar ist.
Die Verwunderung ist groß,
wenn beim Lesen des Ge-
setzesentwurf sichtbar wird, dass
Sachverständige aus dem Bereich
Bauwesen (hierzu zählen auch
Holz- und Bautenschützer) in
Kategorie 1 mit einem Fest-
stundensatz von 50 Euro festge-
schrieben werden. Andererseits
sollen aber Sachverständigen-
leistungen, die sich mit Gebäu-
de-, Grundstücks- und Miet-
ermittlungen auseinandersetzen
mit 75
€
/Std. vergütet werden.
Die Diskussion um die Novel-
lierung haben wir bereits in meh-
reren Ausgaben von „Schützen &
Erhalten“ angeschnitten und se-
hen auch jetzt wieder Bedarf nach
einer Auseinandersetzung mit den
Vorschlägen des Gesetzesent-
wurfs.
Im Baubereich, besonders im
Holz- und Bautenschutz, müssen
sich die Sachverständigen in den
meisten Fällen mit technisch und
bauphysikalisch sehr komplexen
Zusammenhängen auseinander-
setzen. Der Aufwand dafür ist si-
cherlich ebenso zu bewerten wie
die der anderen Sachverständi-
genleistungen in Kategorie 2 (Ver-
gütung dort: 75
€
/Std.).
Der gesamte Text des Gesetz-
entwurfs und eine wichtige
Stellungnahme hierzu von Dr.
Bleutge ist in den IfS: „Informa-
tionen“ des Instituts für Sach-
verständigenwesen e.V. Ausgabe
3/02 24. Jahrgang 2002 erschie-
nen.
(IfS, Gereonstr. 50, 50670
Köln,
)
Dr. Bleutge setzt sich darin
detailliert gerade auch mit die-
ser sichtlich falschen Eingruppie-
rung zu den Vergütungskatego-
rien auseinander.
Der DHBV hat hierzu mit fol-
gendem Schreiben an den Mi-
nisterialdirigenten Otto im Ju-
stizministerium deutlich Stellung
bezogen.
DIE FACHBEREICHE
Sachverständige
Entwurf zur Novellierung des ZSEG
Referat RB 6, z.H. Herrn Ministerialrat Otto
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Guten Tag Herr Ministerialrat Otto,
mit äußerstem Interesse und Verwunderung habe ich den dritten Entwurf zur Novellierung des
ZSEG in der o.g. Ausgabe der IfS:„Informationen“ des Instituts für Sachverständigenwesen
e.V. gelesen.
Als Leiter des Fachbereichs „Sachverständige“ innerhalb des Deutschen Holz- und Bauten-
schutz Verbandes e.V. kann ich, auch im Namen der Mitglieder des Fachbereichs, nicht nach-
vollziehen, wie bei der so dringend notwendigen Novellierung des Gesetzes die Zuteilung
der einzelnen Sachgebiete zu den 3 Vergütungskategorien erfolgte.
Was verstehen die Mitglieder der Konferenz der Kostenrechtsreferenten unter den unserer
Ansicht nach sehr weit fassbaren Begriff „Bauwesen“?
Sind hierunter alle am „Bau“ tätigen Sachverständigen zusammengefasst, mit Ausnahme der
Sachverständigen die sich mit Gebäude-, Grundstücks- und Mietwertermittlungen bzw. Haus-
ratsbewertungen bzw. Brandursachen befassen?
Warum gehören die Bau-Sachverständigen, wie z.B. unsere Mitglieder aus den Sachgebieten
des Holz- und Bautenschutzes, nicht ebenfalls zur Vergütungskategorie 2? Im Baubereich,
insbesondere auch im Holz- und Bautenschutz, müssen sich die Sachverständigen in den
meisten Fällen mit technisch und bauphysikalisch sehr komplexen Zusammenhängen auseinan-
dersetzen. Diese sind von ihrem Aufwand sicherlich ebenso zu bewerten wie die anderen
unter der Kategorie 2 erfassten Sachgebiete.
Zum Verständnis dessen, welche Arbeitsfelder von Sachverständigen aus den Bereichen Holz-
und Bautenschutz bearbeitet werden, folgendes:
Der Holz- wie auch der Bautenschutz sind zwei sehr umfangreiche eigenständige Fachgebiete,
die nur in Teilbereichen Berührungspunkte miteinander haben, so z.B. bei Balkenauflagern
in feuchtem Mauerwerk. Durch Schäden an Fassaden, wie z.B. Risse, Putzabplatzungen usw.
kann es zur Feuchteanreicherung im Mauerwerk und den darin befindlichen Holzbauteilen
(Balkenköpfe usw.) kommen. Aus Sicht des Bautenschutzes sind hierdurch weitere Schädigun-
gen des Mauerwerks in Form von Salzausblühungen und damit verbundener höherer Feuchte-
aufnahme aus der Luft bis hin zur Vermorschung des Fugenmörtels (Auflösung des festen
Mauerverbundes) möglich. Durch die erhöhten Holzfeuchten an den Holzbauteilen besteht eine
akute Gefährdung durch Befall holzzerstörender Pilze und Insekten.
Daneben werden aber an beide Fachbereiche Anforderungen und Aufgaben gestellt, die unab-
hängig von dem anderen Fachbereich sind.
Der Bautenschutz beschäftigt sich z.B. mit der Abdichtung von neu errichteten und beste-
henden Bauwerken gegen drückendes und nicht drückendes Wasser, wie Schiffahrtsschleusen,
Wasserspeicher, wasserumspülte Bauwerke im Gewässerschutz, Silos, mit der Sanierung von
Beton- und Putzschäden an Balkonen, Außen- und Innenfassaden (insbesondere auch solche
die denkmalgeschützt sind), mit der Abdichtung und Beschichtung von chemisch belasteten
Flächen, der Beseitigung von Wandschmierereien (Graffitis), der Beseitigung von Schäden
an Stahlbetonbauwerken und vieles mehr. Hierfür ist ein umfangreiches Wissen aus den
Bereichen Baustoffkunde (Beton, Mauerwerk, Stahl, Kunststoff), Bauphysik und Bauchemie
notwendig. Des weiteren erfordert der erfolgreiche Bautenschutz sehr gute Kenntnisse zu
den schützenden und sanierenden Bautenschutzverfahren wie Horizontal- und Vertikalsperren,
Dränagemaßnahmen, Imprägnierungen, Versiegelungen und Beschichtungen von Beton und Mauer-
werk, Korrosionsschutz und Reprofilierung von Betonbauteilen, Injektionstechniken zur
inneren Beton- und Mauerwerksabdichtung, Verfahren zur Fassadensanierung und -reinigung,
Balkoninstandhaltung und Fugenversiegelung, um nur die Wichtigsten zu nennen.
Der Holzschutz beschäftigt sich vor allem mit dem Wechselspiel zwischen Holzbauteilen,
Holzfeuchte und den möglichen Schädigungen durch holzzerstörende Insekten und Pilze.
Weiterhin gehören hierzu auch die Berücksichtigung möglicher Holzschäden durch aggressive
chemische Beeinflussungen. Holzschützende Maßnahmen werden sowohl vorbeugend wie auch be-
kämpfend und sanierend eingesetzt. Neben den o.g. Feuchteinwirkungen auf die Holzbauteile
durch das Mauerwerk sind auch Holzfeuchtezunahmen durch die umgebende Luftfeuchte (geogra-
fische und bauphysikalische Gegebenheiten) bzw. durch Direktbefeuchtungen (Leckagen an der
Dachhaut, in den Wasserleitungssystemen usw.) von großem Einfluss. Sowohl für den vorbeu-
genden (konstruktiven und chemischen) wie auch den bekämpfenden und sanierenden Holzschutz
sind umfangreiche Kenntnisse erforderlich zur Baustoffkunde (vor allem Holzarten, -aufbau,
-beschaffenheit und -kennwerte, aber auch des Mauerwerks usw.), zur Bauphysik, zu Holz-
schäden und Lebensgewohnheiten bzw. Kennwerten holzzerstörender Insekten und Pilze, chemi-
sche Holzkorrosion, konstruktiven und chemischen Holzschutzmaßnahmen und –verfahren usw.
Der Deutsche Holz- und Bautenschutz Verband e.V. (DHBV) erhebt hiermit offiziell aus den
zuvor genannten Gründen seine Einwände gegen diese Novellierung und empfiehlt, dass die
mit Bauschäden sich zu befassenden Sachverständigen, wie z.B. Sachverständige für die
Holz- und Bautenschutzbereiche, der Vergütungskategorie 2 zugeordnet werden. In dieser im
3. Entwurf zur Novellierung des ZSEG genannten Gruppe sind von der Güte und Schwere der
Sachverständigenarbeit vergleichbare Sachverständigengruppen eingeordnet, wie z.B. Sach-
verständige für das Kraftfahrzeugwesen, die Gebäude-, Grundstücks- und Mietwertermittlung,
Brandschäden usw..
Ansonsten schließt sich der DHBV e.V. der Ihnen vorliegenden Stellungnahme zum 3. Entwurf
der Kostenrechts-Referenten-Konferenz (KRRK) nach dem Stand vom 17.12.2001 in vollem
Umfang an. Die Stellungnahme ist veröffentlicht in den IfS:„Informationen“ für öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige 3/02 24. Jahrgang 2002.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unseren Vorschlag und die Vorschläge von Herrn
RA Dr. Bleutge und Herrn RA Heck (beide Vorstand IfS) in die nächste Sitzung der Konferenz
der Kostenrechtsreferenten zum Thema Novellierung des ZSEG einbringen und sie dort Berück-
sichtigung finden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
mit freundlichen Grüßen
Georg Brückner, Dipl.-Holzwirt
Leiter des Fachbereichs Sachverständige im DHBV e.V.