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Systeme fürBautenschutzund
Bausanierung
Schützen & Erhalten · September 2002 · Seite 14
DIE FACHBEREICHE
Sachverständige
Eignungsprüfungen für Bewerber zum
ö.b.u.v. Sachverständigen im Holz- und
Bautenschutzgewerbe
Werden in Zukunft die Be-
stellungen für ö.b.u.v.
Sachverständige im Holz-
und Bautenschutz grund-
sätzlich in zwei Bereiche
getrennt? Nach der HWK
Münster hat auch die HWK
Karlsruhe diesen Schritt
vollzogen. Beide setzen
damit auf einen höheren
Standard bei Sachverstän-
digendienstleistungen.
Die überdurchschnittliche Qua-
lifikation eines Bewerbers, die
für die Bestellung zum ö.b.u.v.
Sachverständigen im Holz- und
Bautenschutz vorausgesetzt
wird, konzentriert sich, wie aus
der Erfahrung berichtet werden
kann, oftmals nur auf einen der
beiden Bereiche. Die Kenntnisse
über den anderen Fachbereich
reichen aber in den meisten
Fällen nicht aus, um als ö.b.u.v.
Sachverständiger bestehen zu
können. Lässt die zuständige
Handwerksordnung aber keine
Einzelbestellung für einen der
beide Fachbereiche zu, führt die-
ser Punkt häufig zu einer Ab-
lehnung der Bestellung durch
den prüfenden Fachverband.
Holz- und Bautenschutz ha-
ben als zwei eigenständige
Fachbereiche zu gelten, die
wohl mehrere Berührungs-
punkte miteinander aufweisen,
etwa wenn z.B. fäulnis-
geschädigte Balkenkopfaufla-
ger in feuchtem Mauerwerk zu
finden sind. Für gewöhnlich
aber unterscheiden sie sich
grundliegend.
Im Bautenschutz etwa ver-
langt die spezielle Baustoff-
kunde umfangreiches Wissen
über Beton, Mauerwerk, Stahl
und Kunststoff, das gleiche gilt
für die komplexen Themen der
Bauphysik und Bauchemie.
Schließlich treten Schäden bei
Horizontal- und Vertikalsper-
ren, Versiegelungen und
Beschichtungen, Balkonin-
standhaltungen und Fugen-
versiegelungen in solch viel-
fältiger Form auf, dass sie nur
von hervorragend ausgebil-
deten Spezialisten analysiert
und begutachtet werden kön-
nen.
Im Holzschutz ist es erfor-
derlich, schädigende Einflüsse
durch Insekten und Pilze, häufig
einhergehend mit Feuch-
teeinwirkung, aber auch Einflüs-
se durch chemische Ursachen zu
beobachten und zu beurteilen.
Sowohl für den vorbeugenden
wie auch den bekämpfenden
Holzschutz sind umfangreiche
Kenntnisse der Schadorganismen
und der Baustoffkunde insbe-
sondere auch zum Werkstoff
Holz und zu Holzschutzmitteln
usw. erforderlich.
Aus Sicht des DHBV .e.V.
sind der Holz- wie auch der
Bautenschutz durch ihren je-
weiligen Umfang als eigen-
ständige Fachgebiete zu be-
werten, die nur in Teilbereichen
Berührungspunkte finden und
deshalb grundsätzlich vonein-
ander getrennt werden sollten.
Diesen Schritt haben die
beiden o.g. Handwerkskammern
getan und der nötigen Entwick-
lung Rechnung getragen. Die-
ser erfolgte maßgeblich auf
Grundlage der hierzu abgege-
benen Stellungnahmen des
DHBV e.V. Die HWK Münster for-
muliert nun die Bestallung im
Wortlaut „...öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger
für das Holz- und Bautenschutz-
gewerbe, Teilbereich Holz-
schutz“.
Der DHBV e.V. wird auch
zukünftig seinen Einfluss gel-
tend machen, dass weitere
Handwerkskammern dieser Ent-
scheidung folgen werden.
Es schreibt
für Sie:
Dipl. Holzwirt
Georg Brückner
Fachbereichs-
leiter Sachver-
ständige
Roggenkamp 7a
59348 Lüdinghausen
Telefon: (0 25 91) 94 96 53
Telefax: (0 25 91) 94 96 54
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