Schützen & Erhalten - page 28

Schützen & Erhalten · Dezember 2002 · Seite 28
Bei längeren Anhalten die-
ses Zustandes kommt es immer
mehr zur Anreicherung von
Feuchtigkeit in den oberflächen-
nahen Wandbereichen und wei-
teren Absinkungen der Wärme-
dämmung und damit kälteren
Oberflächentemperaturen und
verstärkter Tauwasserbildung.
Das kann besonders mit einem
Mikrowellenfeuchtemeßgerät zur
Feuchtetendenzermittlung nach-
gewiesen werden. Mit diesem
Gerät kann mit der Kalibrierung
bestimmter Wandbaustoffe zer-
störungsfrei das Feuchteprofil
in der Wand ermittelt werden.
Die Ermittlung des Feuchtepro-
fils, besonders in Kellerräumen,
ist eine wichtige Grundlage zur
Ursachenermittlung von Schim-
melbildung. Bei Umnutzung von
Kellerräumen zur Wohnräumen,
Hobbyräumen oder Archiven
bzw. hochwertigeren Nutzung
sind natürlich zusätzliche Un-
tersuchungen nach der Darr-
Methode und WTA-Merkblatt
4-5/99D, die auch die Salzbe-
lastung einschließt notwendig.
Eine weitere oft anzutreffen-
de typische Schadensursache,
besonders in Kellerräumen, ist
die nicht homogene Abdichtung.
Durch den nicht mit abgedich-
teten Innenputz im Horizontal-
bereich wird die Feuchtigkeit wie
in einem Docht im inneren
Wandbereich hochgezogen. Es
gibt aber auch Fälle, wo die
Horizontalsperre der Wand un-
ter dem Niveau der Horizontal-
sperre des Fußbodens liegt.
3. Bestimmungen von
Schimmelbefall
Auf jedem Fall sollte eine
Schimmelpilzuntersuchung
durch einen autorisierten Fach-
mann bei Schimmelbefall von
über 0,5m
2
in Wohnräumen,
oder durch Menschen benutz-
ten Räumen vorgenommen wer-
den.
Untersuchung zum Scha-
densausmaß und dem Poten-
tial gesundheitlicher Gefähr-
dungen, Ablauf und Methoden
1. Ortsbegehung und visuelle
Schadensermittlung
2. Festlegung der Anzahl und
der Orte für Luftkeimmes-
sungen innen und außen so-
wie Oberflächen-Materialpro-
ben von Befallsarealen.
3. Entnahme von Bohrkernen
zur Untersuchung von Hohl-
räumen
4. Baufeuchtemessungen
5. Auswertung im Labor.
Danach erfolgt die Gefährdungs-
beurteilung nach der Art der
Schimmelpilze bei der Beseiti-
gung und Sanierung.
4. Schimmelpilzsanie-
rung und Vermeidung
– Allgemeine Verhaltens-
maßnahmen der Mieter
bzw. Benutzer
· Schon bei Schimmelpilzan-
sätzen bzw. Feuchtigkeits-
feststellungen sollten Raum-
temperatur- und Luftfeuch-
tigkeitsmessungen, und vor
allem Oberflächentempera-
turmessungen an den Befall-
stellen durchgeführt werden.
Dabei sollte die Wohnraum-
temperatur im Winter von
20
o
C und die Schlafzimmer-
temperatur von 18
o
C mit
einer jeweiligen Nachtabsen-
kung von 2
o
C nicht unter-
schritten werden. Die rela-
tive Luftfeuchte sollte 45-
55% und im Einzelfall max.
2 Std. 65% nicht überschrei-
ten. Die Oberflächeninnen-
wandtemperatur sollte mög-
lichst 15
o
C nicht unterschrei-
ten. Das gilt insbesondere
für Räume ohne Zwangs- Be-
und Entlüftungsanlagen mit
automatischer Bedarfsrege-
lung. Das kontinuierliche
Heizen und Lüften ist stän-
dig zu gewährleisten.
· Hygrometer, Thermometer
und Oberflächentemperatur-
meßgerät (z.B. Fensterther-
mometer) sollten in be-
wohnten Räumen zur Grund-
ausstattung gehören.
· Im Winter bei Außentempe-
raturen unter 0
o
C sollte min-
destens 3 mal am Tag (früh,
mittags, abends) eine 10
Minuten lange Stoßlüftung
bei vollen Öffnen von 2 ge-
genüberliegenden Fenstern
und Zwischentüren erfolgen.
Das Ankippen von Fenstern
im Winter ist nichtsinnvoll.
· Rauhfasertapeten sind an
den gefährdeten Stellen bei
schlecht gedämmten, geo-
metrischen Wärmebrücken
(Deckenixel, Sockelixel zu
Außenwandflächen) zu ver-
meiden und alternativ mit
entsprechenden Antischim-
melfarben mit gleicher
Struktur zu beschichten.
· Wäschetrocknen in der Woh-
nung z.B. Bad sollte nur
erfolgen, wenn eine Be- und
Entlüftungsanlage vorhan-
den ist, oder ein Konden-
sattrockungsgerät aufge-
stellt wird.
· Großflächige Möbel sind von
der Wand mit Abstand auf-
zustellen.
· Auf großflächige Aquarien
und übermäßige Anzahl von
Pflanzen sollte in Wohnun-
gen ohne Luftfeuchtigkeits-
regelung verzichtet werden.
Auch auf Entfernung von
Wasserbehältern an Heizun-
gen in luftfeuchtigkeitsge-
fährdeten Räumen sollte ge-
dacht werden.
· Schlafzimmertüren sollten
außerhalb der Lüftungspha-
se am Tag geschlossen ge-
halten werden.
· Beim Waschen in der Woh-
nung ist eine ständige Be-
und Entlüftung zu gewähr-
leisten. Nach dem Baden
oder Duschen ist das eben-
falls vorzunehmen. Vermieter
sollten über das Nachrüsten
von Anlagen mit Bedarfsre-
gelung im Bad und Küchen-
bereich nachdenken (siehe
dazu Fragekatalog Wohn-
raumklimamessung und Be-
fragung (Anlage 1).
5. Baukonstruktive
Schimmelpilz-
ursachenbeseitigung
– Allgemeines
Grundlage der Ursachenbesei-
tigung sind im Gutachten ent-
haltene Sanierungskonzeptionen
nach Auswertung der Bauunter-
suchungen durch einen Sach-
verständigen.
Daraus wird, oder sollte eine
Sanierungsplanung durch ein
fachlich befähigtes Planungsbü-
ro, dass sich intensiv mit Schim-
melpilzentstehung und Ursa-
chenermittlung und Beseitigung
befaßt, durchgeführt werden.
Der Bericht wird in der Aus-
gabe 01/2003 von Schützen &
Erhalten mit der Darstellung von
2 Fallbeispielen fortgesetzt.
Es können hier nicht alle
Möglichkeiten der vielfältigen
Ursachen behandelt werden,
deshalb werden hier 2 Fallbei-
spiele vorgestellt.
1. Fallbeispiel
Rekonstruktion eines ehema-
ligen Luftschutzkellers mit
Schimmelbefall zu Archivräu-
men
– Allgemeines
Entsprechend der Aufgabenstel-
lung dieser Konzeption ist es
Ziel die ehemaligen Luftschutz-
keller im Bereich des einge-
schossigen Verwaltungslängs-
baues und die übrigen Keller-
räume des 2 geschossigen
Geschäftsleitungskopfbaues als
Archivräume umzunutzen.
Abgesehen von einigen zu-
gehörigen, notwendigen, flan-
kierenden Angaben, um diese
neue Umnutzung erfolgreich
umzusetzen, beschränkt sich
AUS DER PRAXIS
Problemkreis Schimmelpilzbefall
1...,18,19,20,21,22,23,24,25,26,27 29,30,31,32,33,34,35,36,37,38,...48
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