Schützen & Erhalten - page 26

DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · Dezember 2001 · Seite VIII
DHBV INTERN – INFORMATIONEN NUR FÜR DHBV-MITGLIEDER
Arbeits- und Sozialrecht
Beitragsbemessungsgrenzen und
Beitragssätze im Jahre 2002
Das Bundeskabinett hat am
17. Oktober 2001 die „Ver-
ordnung über maßgebliche
Rechengrößen der Sozialver-
sicherung 2002“ beschlos-
sen, aus der sich folgende
Veränderungen in der So-
zialversicherung ab dem
1. Januar 2002 ergeben:
Beitragsbemessungs-
grenzen in der
Sozialversicherung
a) Rentenversicherung/
Arbeitslosenversicherung
(Tabelle 1).
b) Krankenversicherung/
Pflegeversicherung
Die Jahresarbeitsentgelt- und
Beitragsbemessungsgrenzen der
gesetzlichen Kranken- und Pfle-
geversicherung betrugen in der
Vergangenheit immer 75 v.H. der
Werte für die gesetzliche Renten-
versicherung (§6 Abs. 1 SGB V,
§55, Abs. 2 SGB XI). In den neuen
Bundesländern wurde von dieser
Regel im Kalenderjahr 2001 ab-
gewichen.
Ab dem Kalenderjahr 2002 betra-
gen sowohl in West- als auch in
Ostdeutschland die Beitragsbemes-
sungsgrenzen in der Kranken- und
Pflegeversicherung wieder 75 v.H.
der Beitragsmessungsgrenze in der
Rentenversicherung.
Die Jahresarbeitsentgelt- und
Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Kranken- und Pfle-
geversicherung beträgt bundesein-
heitlich für West- und Ostdeutsch-
land (Tabelle 2):
Bezugsgrößen
und Entgeltgrenzen
für geringfügig
Beschäftigte
a) Bezugsgröße
Die Bezugsgröße in der Sozialver-
sicherung entspricht dem aufge-
rundeten Durchschnittsentgelt der
gesetzlichen Rentenversicherung
im vorvergangenen Kalenderjahr.
(Tabelle 3).
Tabelle 1
2001
2002
West
104.400 DM jährlich
54.000
(= 105.614,82 DM) jährlich
8.700 DM monatlich
4.500
(= 8.801,24 DM) monatlich
Ost
87.600 DM jährlich
45.000
(= 88.012,35 DM) jährlich
7.300 DM monatlich
3.750
(= 7.334,36 DM) monatlich
Tabelle 2
2001
2002
78.300 DM jährlich
40.500
(= 79.211,12 DM) jährlich
6.525 DM monatlich
3.375
(= 6.600,93 DM) monatlich
Tabelle 3
2001
2002
West
53.760 DM jährlich
28.140
(= 55.037,06 DM) jährlich
4.480 DM monatlich
2.345
(= 4.586,42 DM) monatlich
Ost
45.360 DM jährlich
23.520
(= 46.001,12 DM) jährlich
3.780 DM monatlich
1.960
(= 3.833,43 DM) monatlich
Dies bedeutet eine Zunahme
von 2,4 v.H. in alten Bundeslän-
dern und eine Zunahme von 1,4
v.H. in den neuen Bundesländern.
b) Entgeltgrenze für
geringfügig Beschäftigte
Die Entgeltgrenze für die bei-
tragsfreie geringfügige Beschäf-
tigung ist seit dem 1. Januar 1999
in West- und Ostdeutschland ein-
heitlich auf 630,– DM monatlich
festgeschrieben und bleibt daher
auch im Jahr 2002 unverändert.
Hinweise
Grundsätzlich orientiert sich
die jährliche Anpassung der Bei-
tragsbemessungsgrenzen und der
Bezugsgrößen jeweils an der Ver-
änderung der Durchschnittsentgel-
te im vorvergangenen Jahr. Im
Jahr 2000 erhöhten sich diese
Durchschnittsentgelte um 1,4
v.H. in West- und um 1,6 v. H. in
Ostdeutschland. Auf Grund gesetz-
lich festgelegter Rundungsrege-
lungen im Berechnungsverfahren,
die in diesem Jahr auch durch die
Euro-Einführung bedingt sind, und
gesetzlicher Sonderregelungen, z.
B. bei der Bestimmung der Bei-
tragsbemessungsgrenzen für die
gesetzliche Kranken- und Pflege-
versicherung in den neuen Bun-
desländern, weichen die konkre-
ten Anpassungssätze für 2002
allerdings von dieser Vorgabe zum
Teil deutlich ab.
„
Über die endgültige
Festlegung der
„Rechengrößen“
informieren wir
Sie unter
im Informations-
forum für Mitglieder.
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