Fachbereiche
Schimmelpilze
– Besondere Sorgfalt ist bei Desinfektions-
maßnahmen anzusetzen, hier gibt es von
Wohnräumen abweichende Vorgaben aber
auch behördliche Forderungen (z. B.
Befähigungsnachweise, Desinfektor).
– Eine Feinreinigung ist immer notwendig
und peinlichst genau und sorgsam aus
zuführen!
– Immer eine Sanierungskontrollmessung
durchführen ggfs. auch schon bei Teil
sanierungen oder einzelnen Bauab
schnitten.
– Diplomatisches Geschick ist gefragt:
Schimmelpilzschäden in sensiblen
Bereichen bieten einiges an Zündstoff und
meist knallt es bei den Sachverständigen
und Ausführenden, die, ob sie es nun
wollen oder nicht, so etwas wie eine
natürliche Pufferzone zwischen den ein-
zelnen Parteien und Betroffenen bilden.
Daher auch immer die Sanierungskontroll-
messungen durchführen!
Also keine Angst vor Aufträgen, die ein bisschen
anspruchsvoller sind. Die Task Force Schimmel-
pilze hat viele Erfahrungen im Bereich der Son-
derfälle und hilft Euch gerne weiter! Mehr auch
in unserem Modul 1 „Schadenserkennung und
Sanierungsplanung“ und Modul 5 „Baustoffe
und Wiederaufbau“.
Literatur:
1 Gerhard A. Wiesmüller, Regine Szewzyk, Christia-
ne Baschien, Thomas Gabrio, Guido Fischer, Birger
Heinzow, Monika Raulf-Heimsoth und Caroline E.W.
Herr: Häufige Fragestellungen in Zusammenhang
mit der Bewertung möglicher toxischer Reaktionen
von Schimmelpilzexpositionen, Umweltmed Forsch
Prax 17(3) 2012, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm
GmbH, Landsberg.
2 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Bi-
ostoffverordnung -BioStoffV), Vollzitat: „Biostoffver-
ordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514)“.
3 Anforderungen an die Hygiene bei der medizinischen
Versorgung von immunsupprimierten Patienten, Emp-
fehlung der Kommission für Krankenhaushygiene
und Infektionsprävention beim Robert Koch-Insti-
tut (RKI); Bundesgesundheitsbl 2010 53: 357–388,
Springer-Verlag 2010.
4 Patrick Lerch und Sandro Donario, Thomas Gabrio:
Formulierung sachverständiger Schlüsse bei Feuch-
teschäden und mikrobiellem Befall, Tagungsband
der 17. Pilztagung, Bonn 2013.
5 Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulen,
Innenraumhygienekommission des Umweltbundes-
amtes, Berlin 2008.
6 BGI 858: Handlungsanleitung Gesundheitsgefähr-
dungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Ge-
bäudesanierung, BG Bau 2006.
7 TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhal-
tungsarbeiten mit alter Mineralwolle, GMBl 2008 S.
279 v. 25. März 2008, [Nr. 14].
8 TRGS 522: Raumdesinfektion mit Formaldehyd, Aus-
schuss für Gefahrstoffe; GMBl 2013 S. 298–320 v.
7.3.2013 [Nr. 15].
9 Birgit Willinger: Gesundheitsrelevante Aspekte bei
der Exposition mit biogenen Stoffen mit Berücksich-
tigung spezieller Personengruppen wie z.B. Schwan-
gere, Allergiker und Immunsupprimierte, Tagungs-
band der 17. Pilztagung, Bonn 2013.
10 Regine Szewzyk, Kerstin Becker, Andreas Hünken,
Helga Pick-Fuß, Marike Kolossa- Gehring: Kinder-
Umwelt-Survey (KUS) 2003/06: Sensibilisierungen
gegenüber Innenraumschimmelpilzen, Umweltbun-
desamt Berlin 2011.
Bild 3: Wer kann sagen, was hier fehlt? Richtig
– Fachleute! Denen wäre nämlich bewusst, dass
Schutzmaßnahmen einzuhalten sind, vor allem,
wenn im laufenden Betrieb eines Schülerlabors ein
Schimmelpilzschaden zu beseitigen ist. Es fehlte hier
sowohl ein Wegekonzept als auch eine Abschottung,
ein Entsorgungskonzept ebenfalls und Warnhinweise
sucht man vergebens! Auch sind die elektrischen
Anlagen nicht abgesichert, der Schimmelpilzbefall
ist noch erkennbar. Was sollte ein Kind wohl davon
abhalten, hier mal die Nase reinzustecken?
Schützen & Erhalten · März 2014 · Seite 22