DHBV Intern
– Informationen nur für DHBV Mitglieder –
Betoninstandsetzungs-Info
Nr. I/2001
Der Leitfaden für die betriebliche
Praxis, in welchem die tariflichen
Regelungen über die Einführung
einer Tariflichen Zusatzrente im
Baugewerbe und die steuerlichen
Fördermöglichkeiten, welche sich
aus dem Altersvermögensgesetz
ergeben, sowie das Verfahren zur
DHBV INTERN – INFORMATIONEN NUR FÜR DHBV-MITGLIEDER
Service
Die Instandsetzungs-Info
Nr. I wurde jetzt gemeinsam
von der Gütegemeinschaft
Erhaltung von Bauwerken e.
V. und der Bundesgütege-
meinschaft Instandsetzung
von Betonbauwerken e. V.
veröffentlicht.
Auf Basis der neuen DAfStb-In-
standsetzungs-Richtlinie be-
schreibt die Instandsetzungs-Info
Auftraggeber- und Auftragnehmer-
pflichten bei der Planung und
Ausführung von Betoninstandset-
zungsmaßnahmen. Diese jeweili-
gen Pflichten sind darüber hin-
aus von Prof. Dr. Gerd Motzke aus
rechtlicher Sicht kommentiert.
Zielgruppe für die Instandset-
zungs-Info Nr. I sind Auftragge-
ber, Planer und ausführende Un-
ternehmen.
Exemplare der Instandset-
zungs-Info können bei der Bun-
desgütegemeinschaft Instandset-
zung von Betonbauwerken e.V.,
Kronenstr. 55–58, 10117 Berlin,
Fax: (030) 2 03 14-4 19 angefor-
dert oder im Internet herunter-
geladen werden:
Leitfaden Zusatzrente
Geltendmachung des Anspruches
auf die Beiträge für die Tarifliche
Zusatzrente und die einzelnen
nach dem Betriebsrentengesetz
möglichen Durchführungswege
erläutert werden, können im Mit-
gliedsbereich der DHBV-Homepage
abgerufen werden.
Die Deutsche Ausgleichs-
bank (DtA) informiert über
die neuen – auf Grund der
Kapitalmarktentwicklung
gestiegenen – Zinskonditio-
nen.
Auf Grund der Kapitalmarktent-
wicklung erhöht die DtA die Zins-
sätze für Neuzusagen ab dem 16.
Juli 2001 für die nachstehend
aufgeführten DtA-Produkte um
0,15 Prozentpunkte p.a.:
– DtA-Existenzgründungs-
darlehen
– GuW-Darlehen
– DtA-StartGeld
– DtA-Umweltprogamm
– DtA-Sozialprogramm –
Variante A und B
– DtA-Umweltprogramm mit
Zinszuschuss des BMU
Die neuen Zinssätze können über
die Deutsche Ausgleichsbank, Wie-
landstraße 4, 53170 Bonn, abge-
rufen werden: Fax: (02 28) 831-
33 00.
ERP-Zinssatzerhöhung
Der Bundesrat hat in seiner Sit-
zung vom 13. Juli das Reformge-
setz zum Betriebsverfassungsge-
setz passieren lassen. Die vom
Wirtschaftsausschuß des Bundes-
rates empfohlene Anrufung des
Vermittlungsausschusses mit dem
Inkrafttreten des Betriebs-
verfassungsgesetzes
Ziel, das Gesetz grundlegend zu
überarbeiten, hat die erforderli-
che Mehrheit nicht gefunden.
Damit trat das Gesetz am 1. 8.
2001 in Kraft. Über die wesent-
lichen Änderungen werden wir Sie
in dieser Zeitschrift informieren.
DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · September 2001 · Seite VIII