Schützen & Erhalten · September 2001 · Seite 22
FÜR DIE PRAXIS
Entsorgung von imprägniertem Gebrauchtholz
Die Zukunft ist ungewiss
Holz ist einer der wichtig-
sten Bau- und Werkstoffe
in Mitteleuropa. Die Ge-
winnung von Holz ist bei
nachhaltiger Forstwirt-
schaft umweltfreundlich,
die Ver- und Bearbeitung
verlangt wenig Energie,
anfallende Nebenproduk-
te und Abfälle lassen sich
stofflich oder energetisch
verwerten. Die Nutzung
von Holz kann daher als
besonders umweltverträg-
lich gelten, inzwischen
bestätigt durch entspre-
chende Ökobilanzen. Zur
Nutzung eines Produktes
gehört auch die Entsor-
gung nach Gebrauch.
Entsorgung
Die Entsorgung ist der Ober-
begriff für die stoffliche und
energetische Verwertung und die
Beseitigung von Abfällen. Durch
die Bestimmungen der TA Sied-
lungsabfall entfällt ab dem Jahr
2005 die Möglichkeit, Abfälle
mit mehr als 5 Prozent Glüh-
verlust auf Deponien zu besei-
tigen. Dies bedeutet, dass in
absehbarer Zukunft Gebraucht-
hölzer entweder verwertet oder
thermisch behandelt werden
müssen. Eine Besonderheit ist
die Verbrennung. Grundsätzlich
läuft in Anlagen zur energeti-
schen Verwertung (Holzheiz-
kraftwerke) und in Anlagen zur
thermischen Behandlung (Müll-
verbrennungsanlagen) der glei-
che chemische Vorgang ab: Or-
ganische Stoffe werden bei ho-
hen Temperaturen unter Zufuhr
von Luftsauerstoff zu Kohlen-
dioxid und Wasser umgesetzt.
Bei Verwertungsanlagen ist der
Verbrennungsvorgang auf die
Nutzung der erzeugten Energie
ausgerichtet, beispielsweise in
Heizkraftwerken als Heiz- und
Prozesswärme sowie als elektri-
scher Strom, während der Zweck
einer Müllverbrennungsanlage
die Beseitigung des Abfalls
durch thermische Behandlung
ist, ohne dass die Nutzung ei-
nes Teils der anfallenden Ener-
gie ausgeschlossen wird. In der
Praxis bedeutet dieses, dass
Feuerungsanlagen mit Kraft-
Wärme-Kopplung Wirkungsgrade
bis über 90 Prozent erreichen,
während auch bei modernen
Müllverbrennungsanlagen Wir-
kungsgrade von kaum mehr als
65 Prozent erreicht werden.
Auch der Gesamtaufwand ist in
der letztgenannten Anlage hö-
her als in einer Monofeuerung
für Holzabfälle, sodass sowohl
unter ökonomischen als auch
unter ökologischen Gesichts-
punkten die energetische Ver-
wertung der thermischen Be-
handlung mit wenigen Ausnah-
men überlegen ist.
Stoffliche Verwertung
Imprägnierte Gebrauchthöl-
zer enthalten Schutzmittel. Die
bioziden Eigenschaften der Holz-
schutzmittel erschweren die
stoffliche Verwertung erheblich,
doch gibt es verschiedene Mög-
lichkeiten der stofflichen Ver-
wertung, wie Tabelle 1 verdeut-
licht.
Relativ günstig sind die Ver-
hältnisse bei betrieblichen Ab-
fällen. Schwieriger gestalten
sich die Möglichkeiten bei di-
vers anfallenden Gebrauchthöl-
zern insbesondere Mischsorti-
menten (Bild 1). Hier müssen
zunächst Monosortimente ge-
sammelt werden, wobei es bei
verschiedenen behandelten
Holzprodukten logistische Pro-
bleme geben dürfte, für ein
wirtschaftliches Recyclingver-
fahren ausreichende Mengen zu
erhalten. Auch ist zu beachten,
dass keine von Gesetzgeber ver-
botenen Wirkstoffe in die neu-
en Produkte gelangen.
In Zusammenhang mit der
stofflichen Verwertung wurden
auch Verfahren der Dekontami-
nation in Erwägung gezogen.
Die grundsätzliche Problematik
der Dekontamination von im-
prägnierten Gebrauchthölzern
liegt darin, dass die Wirkstoffe
in der Regel chemisch stabil sind
und im Holz fixiert vorliegen,
sich also einer Zerstörung oder
Auswaschung mehr oder weni-
ger entziehen, was die Verfah-
ren aufwändig und nur begrenzt
wirksam macht.
Energetische
Verwertung
Mit Holzschutzmitteln be-
handelte Hölzer müssen in
Deutschland in Feuerungsanla-
gen mit den Emissionswerten
der 17. Bundes-Imissionsschutz-
verordnung verfeuert werden,
beziehungsweise bei Anteilen
bis 25 Prozent an Brennstoff,
bezogen auf den Heizwert, in
so genannten Mischfeuerungs-
anlagen. Dies bedeutet in bei-
den Fällen besondere Anforde-
rungen an die Güte des Ausbran-
des und die Reinigung der
Abluft. Die Technik für derar-
tige Anlagen ist vorhanden, al-
lerdings kostenaufwändig. Holz-
feuerungsanlagen mit Anforde-
rungen nach der 17. BImSchV
rechnen sich daher erst ab ei-
ner Leistungsgröße zwischen 5
und 10 MW und wenn die An-
lagen in ein Betriebskonzept
eingebunden sind, welches die
dauerhafte Nutzung der Heiz-
und Prozesswärme – möglichst
verbunden mit Verstromungser-
lösen – Gewähr leistet. Anson-
sten ist die Wirtschaftlichkeit
durch Annahmegebühren für
fremdbezogenes Gebrauchtholz
oder durch Einsparung von Ent-
sorgungskosten bei eigenen
Holzabfällen sicherzustellen.
Ein weiteres Beurteilungs-
kriterium bei der energetischen
Verwertung ist die Eignung von
Gebrauchtholz als Brennstoff.
Imprägnierte Gebrauchthölzer
sind relativ trocken und stel-
len daher einen energiereichen
Gebrauchtholz
Verwertung
B1-Spanplatte
Spanplattenherstellung (B1)
Kompostierung zu Substraten
Bahnschwelle
Zweitnutzung
Bodenabdeckung
Aktivkohleherstellung
Mast
Zweitnutzung
V100-Spanplatte
Spanplattenherstellung (V100)
anorg. imprägniertes Holz
Zementspanplatte
Borsäure-imprägniertes Holz
Dämmstoff
Tabelle 1: Mögliche Wege der stofflichen Verwertung von
imprägnierten Gebrauchthölzern
Bild 1: Gemischtes Gebrauchtholzsortiment für die
energetische Verwertung